Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 29.12.2006 - 12 U 104/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- nomos.de , S. 23
Zusammenwirken von Bank und Vermittler im Rahmen eines Darlehensvertrages
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines institutionalisierten Zusammenwirkens von Bank und Verkäufer bzw. Vertrieb bei der Finanzierung des Erwerbs einer Steuersparimmobilie; Streit über die Ansprüche aus einem Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs ; ...
- Judicialis
- rechtsanwaelte-kratzer.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123; BGB § 242
Haftung der Bank für die arglistige Täuschung des Verkäufers einer Steuersparimmobilie bei institutionalisiertem Zusammenwirkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 123, 242
Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines institutionalisierten Zusammenwirkens von Bank und Verkäufer bzw. Vertrieb bei der Finanzierung des Erwerbs einer sog. Steuersparimmobilie - rechtsanwalt-ahr.de (Rechtsprechungsübersicht)
"Schrottimmobilien": Widersprüche in der Rechtsprechung und aktuelle Möglichkeiten aus der Sicht eines Anlegervertreters
- kanzlei-klumpe.de , S. 6 (Kurzinformation)
Zur Frage der Haftung einer Bank bei der Finanzierung des Erwerbs einer Steuersparimmobilie
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Eine evident grobe Unrichtigkeit der Angaben über erzielbare Mieten bei kreditfinanzierten Immobilien- und Steuersparanlagen kann auch zu Lasten der Bank gehen.
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Schrottimmobilien; c.i.c.-Ansprüche; Aufklärungspflichtverletzung; institutionalisiertes Zusammenwirken
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 14.10.2004 - 10 O 7027/02
- OLG Nürnberg, 29.12.2006 - 12 U 104/05
- BGH, 02.12.2008 - XI ZR 29/07
Papierfundstellen
- WM 2007, 782
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.12.2006 - 12 U 104/05
Nach der Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2006 (XI ZR 6/04) hat der Kläger seinen Sachvortrag ergänzt und behauptet, die Beklagte, der Bauträger und die Vermittlerfirma hätten in institutionalisierter Weise zusammengearbeitet.Die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde ist unzulässig, weil der Kläger der Inanspruchnahme aus der Vollstreckungsunterwerfungserklärung nach § 242 BGB einen Schadensersatzanspruch nach den vom BGH im Urteil vom 16.05.2006 (XI ZR 6/04) entwickelten Grundsätzen für die Haftung der Bank bei institutionellem Zusammenwirken gegen die Beklagte entgegenhalten kann.
Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer institutionalisierten Zusammenarbeit hat der BGH im Urteil vom 26.09.2006 (XI ZR 283/03) in Ergänzung zur Entscheidung vom 16.05.20.06 (XI ZR 6/04) präzisiert.
Die Kenntnis der Bank wird nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil, vom 16.05.2006, XI ZR 6/04) widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (…BGH, a.a.O.).
- BGH, 02.10.1987 - V ZR 182/86
Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine gewillkürte Prozess-Standschaft - …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.12.2006 - 12 U 104/05
Dies reicht jedoch für die Annahme der Unzumutbarkeit für den Prozessgegner nicht aus (BGH, Urteil vom 2.10.1987, Az. : V ZR 182/86). - BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03
Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.12.2006 - 12 U 104/05
Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer institutionalisierten Zusammenarbeit hat der BGH im Urteil vom 26.09.2006 (XI ZR 283/03) in Ergänzung zur Entscheidung vom 16.05.20.06 (XI ZR 6/04) präzisiert. - BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.12.2006 - 12 U 104/05
Schließlich behauptet er, das Darlehen sei nicht zu den für seinerzeit grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite üblichen Bedingungen gewährt worden, mit der Folge, dass nach den Grundsätzen der Entscheidung des BGH vom 25.04.2006 (XI ZR 219/04) eine Reduktion der Zinsen auf 4% zu erfolgen habe.
- OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11
Beratungspflichten der finanzierenden Bank bei Vollfinanzierung des Erwerbs einer …
Deren Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. hierzu OLG Nürnberg, Urteil vom 29.12.2006, Az. 12 U 104/05; zitiert nach juris), liegen vor und werden wohl auch von der Beklagten nicht ernsthaft in Zweifel gezogen. - OLG Bamberg, 29.01.2008 - 5 U 223/06 Der bloße Verlust eines eingesetzten Geldbetrages ist weder Beleg noch Indiz für ein strafwürdiges Verhalten der an dem Anlagegeschäft Beteiligten, vielmehr lässt sich ein schlüssiger Sachvortrag erst nach genauer Kenntnis der Hintergründe von Anlagekonzeption, wirtschaftlichen Verhältnissen der Anlagegesellschaft und tatsächlichen Zahlungswegen erstellen (vgl. OLG Potsdam, Urteil vom 19.4.2006, Az: 4 U 157/05; OLG Dresden, Beschluss vom 19.12.2005, Az: 8 U 1955/05; OLG Frankfurt a.M. , Urteil vom 13.12.2005, Az: 12 U 104/05; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2006, Az: 1 U 97/05 ).
Hat der zivilrechtlich in Anspruch Genommene im vorangegangenen Strafverfahren ein Geständnis abgelegt, so muss er sich im nachfolgenden Zivilverfahren grundsätzlich an dieser Erklärung festhalten lassen, wenn er die Unrichtigkeit dieses Geständnisses nicht nachweisen kann (…vgl. OLG Köln a.a.O; OLG Frankfurt a.M. , Urteil vom 13.12.2005, Az. 12 U 104/05 ).