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   KG, 21.10.1993 - 12 U 1069/92   

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https://dejure.org/1993,34643
KG, 21.10.1993 - 12 U 1069/92 (https://dejure.org/1993,34643)
KG, Entscheidung vom 21.10.1993 - 12 U 1069/92 (https://dejure.org/1993,34643)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 1993 - 12 U 1069/92 (https://dejure.org/1993,34643)
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

    Seine Haftung mindert sich oder kann gegebenenfalls sogar ganz entfallen, wenn der fließende Verkehr infolge überhöhter Geschwindigkeit sich außerstande setzt, unfallverhütend zu reagieren, oder genügend Zeit hat, sich auf das Verhalten des Herausfahrenden einzustellen (KG Urteile vom 21. Oktober 1993 - 12 U 1069/92 - 6. April 1992 - 12 U 2929/91 - 31. Oktober 1991 - 12 U 4214/90 -).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 1 U 127/11

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts fahrender Fahrzeuge

    Auch der Rückwärtsfahrende gehört damit zum fließenden Verkehr auf der Straße, auf den sich der Schutzbereich des § 10 StVO erstreckt (KG Berlin, Urteil vom 21.10.1993, Az.: 12 U 1069/92, zit. nach juris; OLG Köln NZV 1994, 321; Hentschel/König, a.a.O., § 10 StVO, Rn. 8, 10).

    So kann der in den fließenden Verkehr Einfahrende den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis etwa durch den Nachweis erschüttern, dass sich der fließende Verkehr mit überhöhter Geschwindigkeit angenähert hat oder dass sein Fahrzeug so lange an der Kollisionsstelle stillgestanden hat, dass sich der fließende Verkehr hierauf hätte einstellen können (vgl. KG Berlin, Urteil vom 21.10.1993, Az.: 12 U 1069/92).

  • OLG Braunschweig, 25.11.2002 - 7 U 52/02

    Sorgfaltspflichten des wieder anfahrenden Müllwagenfahrers nach dem Anhalten zur

    Die gesteigerten Sorgfaltspflichten nach § 10 StVO bestehen jedoch nur gegenüber dem fließenden Verkehr (vgl. KG Berlin Urteil vom 21. Oktober 1993 - 12 U 1069/92 - Juris-Nr. KORE446929300).
  • KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke aus einer

    Seine Haftung mindert sich oder kann gegebenenfalls sogar ganz entfallen, wenn der fließende Verkehr infolge überhöhter Geschwindigkeit sich außerstande setzt, unfallverhütend zu reagieren, oder genügend Zeit hat, sich auf das Verhalten des Herausfahrenden einzustellen (KG Urteile vom 21. Oktober 1993 - 12 U 1069/92 - 6. April 1992 - 12 U 2929/91 - 31. Oktober 1991 - 12 U 4214/90 -).
  • LG Karlsruhe, 22.12.2010 - 1 S 107/10

    Verkehrsunfall - ausfahrendes Fahrzeugs von Tankstelle mit rückwärtsfahrendem

    Dies gilt auch für ein Fahrzeug des fließenden Verkehrs, das rückwärts fährt (KG Berlin, Urteil vom 21.10.1993, 12 U 1069/92).
  • LG München I, 26.03.2020 - 19 O 7736/19

    Haftungsquote bei Auffahrt auf einfädelndes Fahrzeug

    (KG Berlin, Urteil vom 21.10.1993, 12 U 1069/92).
  • AG Kerpen, 23.03.2021 - 107 C 55/20
    Der Schutz der Vorschrift des § 10 StVO dient allein dem fließenden Verkehr, auch soweit der fließende Verkehr etwa überholt, abbiegt, in dieselbe Grundstückseinfahrt hineinfahren will, aus welcher der Unfallgegner herausfährt oder rückwärts fährt (KG Berlin, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 12 U 1069/92 -' Rn. 7, juris).
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