Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 12 U 11/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Amtshaftung: Allgemeine Verpflichtung staatlicher Stellen zum Schutz seiner Bürger vor Einnahmeverlusten durch eine Einzelfallgenehmigung zum Vergrämungsabschuss von Rabenkrähen; Wildschadenshaftung infolge enteignenden bzw. enteignungsgleichen Eingriffs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtspflichten des Staates zum Schutz vor Vermögensschäden durch wildlebende Tiere
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 839; GG Art. 34; BJagdG § 2
Kein staatlicher Schutz für landwirtschaftliche Schäden durch Rabenkrähen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839; GG Art. 34; BJagdG § 2
Amtspflichten des Staates zum Schutz vor Vermögensschäden durch wildlebende Tiere - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Land haftet nicht für Ernteausfall durch Rabenkrähen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ernteausfall durch Rabenkrähen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ernteschaden durch Rabenkrähen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Land haftet nicht für Ernteausfall durch Rabenkrähen
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 29.12.2009 - 2 O 348/09
- OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 12 U 11/10
Papierfundstellen
- MDR 2010, 1117
- VersR 2010, 1501
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94
Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 12 U 11/10
a) Die die Abwehr von Wollläusen betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 1995 (V ZR 213/94, NJW 1995, 2633) befasst sich nicht mit Amtshaftungsansprüchen, sondern mit der - von ihm verneinten - Frage, ob ein Grundstückseigentümer auch dann nach § 1004 BGB einem Abwehranspruch ausgesetzt ist, wenn die Beeinträchtigung ausschließlich auf Naturkräfte zurückzuführen ist.Nicht anders als für den Abwehranspruch nach § 1004 BGB (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 7. Juli 1995 - V ZR 213/94, NJW 1995, 2633) muss im Übrigen auch für den Anspruch aus § 906 BGB gelten, dass dieser nicht gegeben ist, wenn die Beeinträchtigung ausschließlich auf Naturkräfte zurückgeht.
- OLG Köln, 09.01.1991 - 13 U 243/90
Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn; Langwanzenbefall von Gebäuden
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 12 U 11/10
b) Auch aus dem von ihm zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Januar 1991 (13 U 243/90, VersR 1991, 556) - dem sich der Bundesgerichtshof im Übrigen ausdrücklich nicht angeschlossen hat (…BGH, a. a. O., juris-Tz. 8) - kann der Kläger etwas ihm Günstiges nicht herleiten. - BGH, 13.12.1979 - III ZR 95/78
Anforderungen an Entschädigungsanspruch wegen enteignendem Eingriff; Eingriff …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 12 U 11/10
In diesem Sinne setzt ein enteignender - ebenso wie ein enteignungsgleicher - Eingriff einen unmittelbaren Eingriff in eine Rechtsposition voraus (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1979 - III ZR 95/78, NJW 1980, 770;… Staudinger/Michael Wurm [2007], § 839 BGB, Rn. 465 m. w. N.).
- BGH, 27.01.1994 - III ZR 42/92
Schadensersatz wegen Irak-Embargos
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 12 U 11/10
Das von dem Kläger außerdem herangezogene Urteil zum Irak-Embargo (vom 27. Januar 1994 - III ZR 42/92, NJW 1994, 858), macht einen Entschädigungsanspruch wegen Unterlassens ebenfalls ausdrücklich von der - dort verneinten - Voraussetzung abhängig, dass sich die Untätigkeit des Staates ausnahmsweise als ein "qualifiziertes Unterlassen" darstellt. - BGH, 25.04.1960 - III ZR 55/59
fahrendes Kaufhaus - Enteignungsgleicher Eingriff, Enteignungsschwelle
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 12 U 11/10
Eine Entschädigung wegen eines Unterlassens ist nur ausnahmsweise in Fällen anerkannt worden, in denen eine Behörde durch die rechtswidrige Versagung oder faktische Nichterteilung einer Genehmigung in eine bestehende Eigentumsposition eingegriffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1960 - III ZR 55/59, NJW 1960, 1149 - "fahrendes Kaufhaus";… Münchener Kommentar/Papier, BGB, 5. Auflage, § 839, Rn. 44 f.). - BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86
Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 12 U 11/10
Auch in dem von dem Kläger zitierten "Waldschadensurteil" (vom 10. Dezember 1987 - III ZR 220/86, NJW 1988, 478) hat der Bundesgerichtshof ein für die Annahme eines enteignenden Eingriffs qualifiziertes Unterlassen davon abhängig gemacht, dass eindeutig feststeht, welches konkrete Verhalten dem Staat nach öffentlichem Recht geboten war.
- OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12
Arzthaftung: Wirksamkeit einer Einwilligungserklärung bei unangekündigter …
aa) Welche Rechtsgrundsätze haftungsrechtlich, d.h. für die Frage einer auf einen Behandler beschränkten Einwilligung, gelten, hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.5.2010 - VI ZR 252/08 (ZfSch 2010, 490) ausgeführt. - VG Lüneburg, 06.09.2022 - 3 A 58/21
Nutztierhalter; Wolf
Somit bleibt es nach der derzeitigen Rechtslage im Grundsatz Sache des Einzelnen, sich bei seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit auf die natürlichen Rahmenbedingungen und ggf. auch auf deren Änderung einzustellen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 6.4.2010 - 12 U 11/10 -, juris Rn. 25).