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   OLG Naumburg, 24.11.2015 - 12 U 110/15   

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https://dejure.org/2015,43551
OLG Naumburg, 24.11.2015 - 12 U 110/15 (https://dejure.org/2015,43551)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.11.2015 - 12 U 110/15 (https://dejure.org/2015,43551)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. November 2015 - 12 U 110/15 (https://dejure.org/2015,43551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährdungshaftung des Halters eines Quads bei spontaner Inbrandsetzung mehrere Tage nach dem Abstellen; Begriff des Schadens "bei dem Betrieb" i.S von § 7 Abs. 1 StVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1
    Gefährdungshaftung des Halters eines Quads bei spontaner Inbrandsetzung mehrere Tage nach dem Abstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Quad lagert schon 4 Tage in Scheune - Brand "bei dem Betrieb"

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Seit 4 Tagen in Scheune abgestelltes Quad brennt, Halter haftet

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung aus § 7 StVG bei Scheunenbrand

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gebäudebrand durch Selbstentzündung eines Fahrzeugs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2015 - 12 U 110/15
    Dabei ist ausreichend, dass sich eine vom Fahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt und das Schadensereignis mitgeprägt hat (z. B. BGHZ 199, 377).

    Denn die Rechtsprechung hat das Erfordernis eines Zusammenhangs mit einem Betriebsvorgang gelockert und schon den bloßen Zusammenhang mit den in dem Fahrzeug verbauten oder befindlichen Materialien für ausreichend erachtet (z. B. BGHZ 199, 377).

  • BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 153/85

    Import und Export von Kunststoffen - Schadensersatz wegen der Verletzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2015 - 12 U 110/15
    Ebenso wie beim Verzug sind Fristsetzung und Ablehnungsandrohung entbehrlich, wenn der Schuldner die Herstellung oder überhaupt jede Schadensersatzleistung ernsthaft und endgültig abgelehnt hat (z. B. BGH, NJW-RR 1987, 43).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2015 - 12 U 110/15
    Denn es bestand eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass bei Wiederholung der Beweisaufnahme die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (z. B. BGH, NJW 2004, 2825).
  • BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01

    Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Unterhalt wegen einer Straftat gegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2015 - 12 U 110/15
    Denn die Aussage der Zeugin gegenüber der Polizei befindet sich in der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Stendal (Geschäfts-Nr.: 417 UJs 212/14) und hätte nur verwertet werden dürfen, wenn diese beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden wäre (z. B. BGH, NJW 2004, 1324).
  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2015 - 12 U 110/15
    Diese Erwartung hat die Rechtsprechung bei großen Versicherungsunternehmen für begründet erachtet (z. B. BGH, NJW-RR 2005, 619).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2015 - 12 U 110/15
    Vielmehr bleibt die Feststellungsklage dann zulässig, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt (z. B. BGH, NJW 2006, 2548).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 18/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nichtige Anordnung durch ein Verkehrszeichen; Einfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2015 - 12 U 110/15
    Bei einem Verkehrsunfall sind vorgerichtliche Anwaltskosten grundsätzlich nach § 249 Abs. 1 BGB erstattungsfähig (z. B. OLG Karlsruhe, DAR 2015, 646).
  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 236/18

    Realisierung des Schadens erst nach einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts bedarf es daher keiner Entscheidung, ob die Grundsätze des Senatsurteils vom 21. Januar 2014 (VI ZR 253/13, BGHZ 199, 377; dem folgend OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 866; OLG Köln, r+s 2018, 320; OLG Naumburg, r+s 2016, 150; Zorn, r+s 2018, 322; zuvor bereits Grüneberg, NZV 2001, 109, 111 f.; kritisch LG Heidelberg, r+s 2016, 481, 482 ff.; LG Köln, r+s 2017, 655; Burmann/Jahnke, DAR 2016, 313, 319; Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 7 StVG Rn. 9; Herbers, NZV 2014, 208; Lemcke, r+s 2014, 195; ders., r+s 2016, 152; Schwab, DAR 2014, 197), wonach auch der auf einer - durch einen technischen Defekt einer Betriebseinrichtung verursachten - Selbstentzündung eines in einer Tiefgarage geparkten Pkw beruhende Brandschaden der Betriebsgefahr dieses Fahrzeugs zuzurechnen ist, auf die vorliegende Sachverhaltskonstellation eines nicht mehr fahrtüchtigen und eben deshalb in eine Werkstatt verbrachten Fahrzeugs zu übertragen ist.
  • OLG Hamm, 22.03.2019 - 9 U 93/17

    Brand; Betriebsgefahr

    bb.Die vorstehend zusammengefasste höchstrichterliche Rechtsprechung ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der Literatur zum Teil auf Kritik gestoßen (vgl. dazu die zusammenfassende Darstellung dieser Kritik in der Kommentierung von Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 7 StVG, Rn. 69 ff).Die obergerichtliche Rechtsprechung hat sich dieser Kritik indes - soweit ersichtlich - nicht angeschlossen, ist vielmehr der Rechtsprechung des BGH gefolgt (vgl. dazu etwa OLG Karlsruhe, Beschluss v. 09.03.2015 - 9 W 3/15, NJW-RR 2015, 866, dort Rn. 15 ff. bei juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 24.11.2015 - 12 U 110/15, RuS 2016, 150, dort Rn. 43 ff. bei juris; die im Nachgang zum BGH-kritischen Urteil des LG Köln vom 02.10.2017 - 2 O 272/16, DAR 2018, 32, ergangenen, die Kritik des LG Köln zur BGH-Rechtsprechung gerade nicht teilenden Beschlüsse des OLG Köln vom 15.05.2018 und 21.08.2018, jeweils I-18 U 148/17, zitiert nach juris, sowie jüngst OLG Hamm, Urteil v. 09.11.2018 - I-11 U 113/17, dort Rn. 33 ff. bei juris).Auch der BGH hat die vorgenannte Kritik nicht - auch nicht in dem von der Beklagten angeführten Urteil v. 08.12.2015 - VI ZR 139/15, NJW 2016, 1162 - zum Anlass genommen, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen, hält vielmehr an seiner Rechtsprechung fest, wie insbesondere der die oben zitierte Entscheidung des OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.11.2015 durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bestätigende Beschluss vom 02.05.2017 (VI ZR 30/16) belegt.cc.Auch aus Sicht des Senats verdient die Rechtsprechung des BGH Zustimmung.Hierzu haben Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrs-recht, 1. Aufl. 2016, § 7 StVG, Rn. 77 ff. ausgeführt:.

    Vorstehendes Verständnis der BGH-Entscheidung vom 21.01.2014 wird für den Senat auch durch die weitere Entscheidung des BGH vom 02.05.2017 (VI ZR 30/16) bestätigt, mit der der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Beklagten gegen die Entscheidung des OLG Naumburg vom 24.11.2015 (12 U 110/15) zurückgewiesen hat.

    Danach stünde insbesondere auch ein hier vom Sachverständigen beispielhaft als eine von mehreren generell denkbaren Ursachen für eine zum Kabelbrand führende Schwächung der Kabelisolierung genannte Marderbiss - wie zutreffend schon vom Landgericht ausgeführt - (anders als ein Fremdverschulden, wie namentlich eine Brandstiftung) einer Anwendung des § 7 Abs. 1 StVG nicht entgegen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 440, dort Rn. 20 ff. bei juris, sowie die - vom BGH gehaltene - Entscheidung des OLG des Landes Sachsen-Anhalt, RuS 2016, 150, dort Rn. 45 bei juris).

  • OLG Köln, 06.12.2018 - 3 U 49/18

    Schadensersatz nach Unfall mit elektrischem Hubwagen beim Beladen eines LKW

    "Bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges entstanden ist ein Schaden bereits dann, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d.h. wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist (BGH VersR 2008, 656; BGHZ 199, 377; BGHZ 208, 140; BGH VersR 2015, 638; BGHZ 115, 4; BGH VersR 1975, 945; BGHZ 105, 65; BGHZ 115, 84; OLG Karlsruhe NJW-RR 2015, 866; OLG Naumburg RuS 2016, 150).

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es mithin maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (BGH VersR 2008, 656; BGHZ 199, 377; BGHZ 208, 140; BGH VersR 2015, 638; BGH VersR 1975, 945; OLG Karlsruhe NJW-RR 2015, 866; OLG Naumburg RuS 2016, 150).

    Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel sind dann gegeben, wenn aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der weiteren Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellen wird (vgl. OLG Naumburg RuS 2016, 150; Zöller-Heßler, a.a.O., § 529 Rn. 3).

  • OLG Hamm, 21.05.2019 - 9 U 56/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Auch solche Schadensereignisse, die sich Tage nach der Herausnahme aus dem öffentlichen Verkehr auf Privatgrundstücken ereignen, können daher dem Betrieb nach § 7 Abs. 1 StVG zugeordnet werden, sofern nur der örtliche und zeitliche Kausalzusammenhang mit dem Betriebsvorgang des Kraftfahrzeugs oder dem Versagen einer seiner Betriebseinrichtungen nachgewiesen wird (BGH v. 10.10.1972 - VI ZR 104/71 - juris Rn. 13 - VersR 1973, 83; Brandenburgisches OLG v. 20.11.2012 - 6 U 36/12 - juris Rn. 40 - VRR 2013, 180; OLG Celle v. 14.11.2012 - 14 U 70/12 - juris Rn. 2 - NZV 2013, 292; OLG Hamm v. 04.02.2002 - 6 U 130/01 - juris Rn. 13 - NJW-RR 2002, 1389; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt v. 24.11.2015 - 12 U 110/15 - juris Rn. 40 - RuS 2016, 150; vgl. Lemcke , RuS 2016, 152 und Wenker , jurisPR-VerkR 6/2016, Anm. 2).
  • VG Göttingen, 24.05.2016 - 1 A 122/14

    Aufwendung; Aufwendungsersatz; Brand; Brandschutz; Direktanspruch; Einsatz;

    Der Schaden muss sich lediglich in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges ereignet haben (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.11.2015 - 12 U 110/15 -, juris, Rn. 44; BGH, Urteil vom 18.01.2005 - VI ZR 115/04 -, juris, Rn. 11 m.w.N.; König, in: Henschel/ders./Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 7 StVG Rn. 4 ff.).
  • OLG Hamm, 09.11.2018 - 11 U 113/17

    Betrieb; Fahrzeugbrand

    Vorstehendes Verständnis der BGH-Entscheidung vom 21.01.2014 wird für den Senat auch durch die weitere Entscheidung des BGH vom 02.05.2017 (VI ZR 30/16) bestätigt, mit der der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Beklagten gegen die Entscheidung des OLG Naumburg vom 24.11.2015 (12 U 110/15) zurückgewiesen hat.
  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 9 U 192/17

    Haftung des Halters eines Pkw wegen eines Brandschadens

    bb.Die vorstehend zusammengefasste höchstrichterliche Rechtsprechung ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der Literatur zum Teil auf Kritik gestoßen (vgl. dazu die zusammenfassende Darstellung dieser Kritik in der Kommentierung von Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 7 StVG, Rn. 69 ff).Die obergerichtliche Rechtsprechung hat sich dieser Kritik indes - soweit ersichtlich - nicht angeschlossen, ist vielmehr der Rechtsprechung des BGH gefolgt (vgl. dazu etwa OLG Karlsruhe, Beschluss v. 09.03.2015 - 9 W 3/15, NJW-RR 2015, 866, dort Rn. 15 ff. bei juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 24.11.2015 - 12 U 110/15, RuS 2016, 150, dort Rn. 43 ff. bei juris; die im Nachgang zum BGH-kritischen Urteil des LG Köln vom 02.10.2017 - 2 O 272/16, DAR 2018, 32, ergangenen, die Kritik des LG Köln zur BGH-Rechtsprechung gerade nicht teilenden Beschlüsse des OLG Köln vom 15.05.2018 und 21.08.2018, jeweils I-18 U 148/17, zitiert nach juris, sowie jüngst OLG Hamm, Urteil v. 09.11.2018 - I-11 U 113/17, dort Rn. 33 ff. bei juris).Auch der BGH hat die vorgenannte Kritik nicht - auch nicht in dem von der Beklagten angeführten Urteil v. 08.12.2015 - VI ZR 139/15, NJW 2016, 1162 - zum Anlass genommen, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen, hält vielmehr an seiner Rechtsprechung fest, wie insbesondere der die oben zitierte Entscheidung des OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.11.2015 durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bestätigende Beschluss vom 02.05.2017 (VI ZR 30/16) belegt.cc.Auch aus Sicht des Senats verdient die Rechtsprechung des BGH Zustimmung.Hierzu haben Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrs-recht, 1. Aufl. 2016, § 7 StVG, Rn. 77 ff. ausgeführt:.

    Vorstehendes Verständnis der BGH-Entscheidung vom 21.01.2014 wird für den Senat auch durch die weitere Entscheidung des BGH vom 02.05.2017 (VI ZR 30/16) bestätigt, mit der der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Beklagten gegen die Entscheidung des OLG Naumburg vom 24.11.2015 (12 U 110/15) zurückgewiesen hat.

  • LG Verden, 09.10.2017 - 8 O 6/17

    Halterhaftung Betriebsgefahr - technischer Fahrzeugdefekt

    Es kommt auch nicht darauf an, ob sich das Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr abspielt (vgl. BGH aaO., Rn. 6; OLG Karlsruhe, aaO., Rn. 16; vgl. OLG Sachsen-Anhalt Urteil v. 24.11.2015 - 12 U 110/15 - juris Rn. 45).
  • LG Heidelberg, 15.07.2016 - 5 O 75/16

    Kraftfahrzeughalterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatzanspruch bei

    Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat in seinem Urteil vom 24. November 2015 - 12 U 110/15 (R+S 2016, 150), die höchstrichterliche Rechtsprechung dahin verstanden, dass schon der bloße Zusammenhang mit den in dem Fahrzeug verbauten oder befindlichen Materialien ausreichend sei.
  • LG Siegen, 08.05.2017 - 5 O 232/15

    Betrieb eines KFZ bei abgestelltem Fahrzeug in Lagerhalle

    Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat in seinem Urteil vom 24. November 2015 - 12 U 110/15 entschieden, dass schon der bloße Zusammenhang mit den in dem Fahrzeug verbauten oder befindlichen Materialien ausreichend sei.
  • OLG Köln, 06.04.2017 - 3 U 111/15

    Regressansprüche des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer eines

  • OLG Celle, 18.11.2020 - 14 U 84/20

    Haftung des Fahrzeughalters für Verletzungen eines Monteurs bei Bergungsarbeiten

  • OLG Stuttgart, 07.02.2023 - 12 U 153/22
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