Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 115/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung
- Judicialis
ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 847 Abs. 1 a. F.; ; StGB § 223
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 15.05.2008 - 11 O 124/05
- OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 115/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 14.09.2004 - VI ZR 186/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Zwillingsschwangerrschaft
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 115/08
Auch kommt der Feststellung einer ständigen Aufklärungsübung des Arztes in Verbindung mit einer jedenfalls teilweise vorhandenen Dokumentation je nach deren Inhalt eine mehr oder weniger starke Indizwirkung für das in Betracht stehende konkrete Aufklärungsgespräch zu (BGH VersR 2005, 227;… VersR 1999, S. 210;… Geiß/Greiner, a. a. O.). - BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92
Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 115/08
Zwar führt die unterlassene oder lückenhafte Dokumentation einer aus medizinischer Sicht zu dokumentierenden Maßnahme zu der Vermutung, dass diese Maßnahme unterblieben ist (…BGH VersR 1995, S. 706; VersR 1993, S. 836;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B, Rn. 247). - BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98
Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 115/08
Allein durch einen Dokumentationsmangel wird jedoch eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhanges für den Schaden grundsätzlich nicht begründet; etwas anderes kann gelten, wenn eine gänzlich unterlassene oder unvollständige Dokumentation einen groben Behandlungsfehler oder das Unterlassen einer Diagnostik mit behandlungspflichtigem Ergebnis indiziert, die ihrerseits Grundlage für die Beweislastumkehr wären (BGH VersR 1999, S. 1282;… VersR 1993, a. a. O.;… Geiß/Greiner, a. a. O., B, Rn. 250).
- BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93
Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 115/08
Zwar führt die unterlassene oder lückenhafte Dokumentation einer aus medizinischer Sicht zu dokumentierenden Maßnahme zu der Vermutung, dass diese Maßnahme unterblieben ist (BGH VersR 1995, S. 706;… VersR 1993, S. 836;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B, Rn. 247). - BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04
Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 115/08
Dabei ist nicht erforderlich, dass eine exakte medizinische Beschreibung der in Betracht kommenden Risiken erfolgt, es genügt eine Aufklärung "im Großen und Ganzen" über Chancen und Risiken der Behandlung (BGH VersR 2006, S. 838;… Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat - VersR 2000, S. 1283). - OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 115/08
Dabei ist nicht erforderlich, dass eine exakte medizinische Beschreibung der in Betracht kommenden Risiken erfolgt, es genügt eine Aufklärung "im Großen und Ganzen" über Chancen und Risiken der Behandlung (…BGH VersR 2006, S. 838; Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat - VersR 2000, S. 1283). - BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97
Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 115/08
Auch kommt der Feststellung einer ständigen Aufklärungsübung des Arztes in Verbindung mit einer jedenfalls teilweise vorhandenen Dokumentation je nach deren Inhalt eine mehr oder weniger starke Indizwirkung für das in Betracht stehende konkrete Aufklärungsgespräch zu (BGH VersR 2005, 227; VersR 1999, S. 210;… Geiß/Greiner, a. a. O.). - BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91
Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 115/08
Darlegungs- und beweispflichtig für eine richtige und vollständige Aufklärung ist der behandelnde Arzt (BGH VersR 1992, S. 960 und S. 747). - BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89
Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 115/08
Ist eine ordnungsgemäße Aufklärung nicht gegeben und mithin auch eine wirksame Einwilligung des Klägers in die Behandlung durch die Rechtsvorgängerin der Beklagten nicht erfolgt, so ist der konkrete Eingriff, also die Hämorrhoidenoperation, als rechtswidrige Körperverletzung zu werten (vgl. hierzu BGH VersR 1990, S. 1010;… VersR 1989, S. 253;… Geiß/Greiner, a. a. O., C, Rn. 1 f). - BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88
Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 115/08
Ist eine ordnungsgemäße Aufklärung nicht gegeben und mithin auch eine wirksame Einwilligung des Klägers in die Behandlung durch die Rechtsvorgängerin der Beklagten nicht erfolgt, so ist der konkrete Eingriff, also die Hämorrhoidenoperation, als rechtswidrige Körperverletzung zu werten (…vgl. hierzu BGH VersR 1990, S. 1010; VersR 1989, S. 253;… Geiß/Greiner, a. a. O., C, Rn. 1 f).
- OLG Brandenburg, 22.04.2010 - 12 U 186/08
Schadensersatzanspruch wegen eines Aufklärungs- und Behandlungsfehlers, Umfang …
Nicht erforderlich ist die exakte medizinische Beschreibung der in Betracht kommenden Risiken, es genügt eine Aufklärung "im Großen und Ganzen" über Chancen und Risiken der Behandlung (…BGH VersR 2006, S. 838;… Brandenburgisches OLG - 1. ZS -, a. a. O.; so auch der Senat in den Entscheidungen der Rechtsstreitigkeiten zu den Az. 12 U 75/08 und 12 U 115/08; veröffentlicht jeweils in juris). - OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 196/09
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
Nicht erforderlich ist die exakte medizinische Beschreibung der in Betracht kommenden Risiken, es genügt eine Aufklärung "im Großen und Ganzen" über Chancen und Risiken der Behandlung (…BGH VersR 2006, S. 838 ;… Brandenburgisches OLG, 1. Zivilsenat, aaO.; so auch der Senat in den Entscheidungen der Rechtsstreitigkeiten zu den Az. 12 U 75/08 und 12 U 115/08; veröffentlicht jeweils in Juris).
Rechtsprechung
KG, 11.06.2008 - 12 U 115/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Beiordnung eines eigenen Prozessbevollmächtigten im Wege der Prozesskostenhilfe; Auswirkungen des Bestehens eines ausreichenden Schutzes im Verhältnis zum Gegner ohne Prozesskostenhilfe durch streitgenössische Nebenintervention eines anwaltlich vertretenen, ...
- rechtsportal.de
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Verteidigung eines Streitgenossen im Kfz-Haftpflichtprozess durch einen eigenen Rechtsanwalt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)
Verkehrsunfallprozess - PKH für den Fahrer bei fingierten Verkehrsunfällen?
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)
Verkehrsunfallprozess - PKH für den Fahrer bei fingierten Verkehrsunfällen?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.02.2008 - 58 O 68/07
- KG, 11.06.2008 - 12 U 115/08
- KG, 12.06.2008 - 12 U 115/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 172
- VersR 2008, 1559
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 08.11.1996 - 16 W 74/96
Rechtsverteidigung; Kfz-Halter; Haftpflichtversicherung; Streithelfer; …
Auszug aus KG, 11.06.2008 - 12 U 115/08
Der abweichenden Ansicht des OLG Köln, Beschluss vom 8. November 1996 - 16 W 74/96 - VersR 1997, 597 , welches in Fällen des Vorwurfs der Unfallmanipulation auch dem beklagten Fahrer oder Halter dann Prozesskostenhilfe gewähren will, wenn dieser durch den Versicherer als sein Streithelfer geschützt ist, vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - OLG Frankfurt, 29.12.2004 - 1 W 96/04
Verkehrsunfall: Keine Prozesskostenhilfe für mitversicherten Fahrer für …
Auszug aus KG, 11.06.2008 - 12 U 115/08
Für das Verlangen des Beklagten zu 1) nach Beiordnung eines eigenen Prozessbevollmächtigten im Wege der Prozesskostenhilfe fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 1 W 96/04 - VersR 2005, 1550) im vorbezeichneten Sinne; denn aufgrund der streitgenössischen Nebenintervention durch die anwaltlich vertretene Beklagte zu 3) ist dem Interesse des Beklagten zu 1) an der Zurückweisung der Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Landgericht hinreichend Genüge getan (vgl. auch.
- OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess: Keine Mutwilligkeit der …
Ist die Haftpflichtversicherung wie vorliegend dem Prozess beigetreten (zulässig: BGH 25.3.14 - VI ZR 438/13 - 29.11.11 - VI ZR 201/10 - BGH ZfS 94, 212), sind die Interessen des Beklagten jedenfalls im Fall des Manipulationsvorwurfs nicht ausreichend geschützt, so dass er Anspruch auf gesonderte PKH und Beiordnung eines eigenen Rechtsanwalts für die Verteidigung gegen die Berufung des Gegners hat (BGH 6.7.10 - VI ZB 30/08 - MDR 10, 1048; a.A. noch KG 11.6.08 - 12 U 115/08 - OLG Hamm 6.1.09 - 9 W 57/08 - OLGR 09, 461).
Rechtsprechung
KG, 12.06.2008 - 12 U 115/08 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.02.2008 - 58 O 68/07
- KG, 11.06.2008 - 12 U 115/08
- KG, 12.06.2008 - 12 U 115/08
Papierfundstellen
- NZV 2008, 520
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 06.01.2009 - 9 W 57/08
Prozesskostenhilfe; Streithilfe; Unfallmanipulation
Nach § 114 ZPO kommt es allein auf die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung gegen den Klageantrag an (vgl. KG NZV 2008, 520; OLG Frankfurt VersR 2005, 1550). - OLG Brandenburg, 01.09.2009 - 12 W 27/09
Mutwilligkeit des Prozesskostenhilfeantrags des verklagten Fahrzeugführers: …
Infolge der materiell-rechtlichen Anknüpfung der Haftung des Versicherers an diejenige des Fahrzeughalters als Versicherungsnehmer hat der Versicherer ein Interesse daran, alle Ansprüche wegen behaupteter Schadensereignisse durch ein bei ihm versichertes Kraftfahrzeug in gleicher Weise abzuwehren wie der Fahrzeughalter oder der Fahrer (vgl. OLG Frankfurt VersR 2005, 1550; KG NZV 2008, 519; KG NZV 2008, 520).