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   OLG Karlsruhe, 19.08.1993 - 12 U 115/93   

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OLG Karlsruhe, 19.08.1993 - 12 U 115/93 (https://dejure.org/1993,15360)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.08.1993 - 12 U 115/93 (https://dejure.org/1993,15360)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. August 1993 - 12 U 115/93 (https://dejure.org/1993,15360)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 20.01.2012 - 20 U 148/11

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei stationärem Aufenthalt in

    Selbst wenn man aber davon ausgehen wollte, dass die Beklagte aus Sicht eines verständigen Versicherungsnehmers die Zusage allein unter Hinweis auf die fehlende Notwendigkeit einer stationären Behandlung verweigert hätte, was - wie ausgeführt - hier gerade nicht der Fall ist, ist dies aber in der Regel gerade nicht als Bereitschaft des Versicherers zu deuten, dem Aufenthalt des Versicherungsnehmers in der gemischten Anstalt zuzustimmen, falls sich die Notwendigkeit einer stationären Behandlung herausstellt (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.08.1993, 12 U 115/93, ZfS 1994, 456; OLG Celle, Urt. v. 28.03.1980, 8 U 122/79, VersR 1980, 962; Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 4 MB/KK, Rn 67).
  • OLG Köln, 26.08.1996 - 12 U 65/96

    Zur Darlegungs- u. Beweislast des Taxiunternehmers bei der Geltendmachung von

    Dies kann aber - wie bereits in dem früheren und in der Klageerwiderung zitierten Senatsurteil vom 13.12.1993 - 12 U 115/93 - offenbleiben.
  • LG Görlitz, 01.08.1995 - 1 O 144/95
    Hierzu ist jedoch erforderlich, daß der Kläger dem Gericht durch Sachvortrag Daten zur Verfügung stellt, wonach eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden kann (OLG Köln, 13.12.1993 - 12 U 115/93).
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