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   OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05   

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OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05 (https://dejure.org/2006,16002)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2006 - 12 U 116/05 (https://dejure.org/2006,16002)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 12 U 116/05 (https://dejure.org/2006,16002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Mitverschuldens bei Verletzung der Anschnallpflicht; Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift im Rahmen einer Klage auf Schmerzensgeld; Prüfungsumfang des Berufungsgerichts in Bezug auf die den Ermessensentscheidungen zugrunde liegenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.11.1969 - VI ZR 81/68

    Schmerzensgeldbemesssung - Ermessen - Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05
    Schließlich ist das Schmerzensgeld an Urteilen für vergleichbare Fälle zu orientieren (BGH VersR 1970, S. 134; Küppersbusch, Ersatzansprüche für Personenschäden, 8. Aufl., Rn. 280).
  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05
    Keine Einschränkung des Prüfungsumfanges gilt für die einer Ermessensentscheidung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, auf die § 286 ZPO Anwendung findet (BGH NJW 1979, S. 2142; Münchener Kommentar-Prütting, ZPO, 2. Aufl.,.
  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. zu allem BGHE 18, S. 149; VersR 1992, S. 1410; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 274 ff).
  • OLG Brandenburg, 10.09.2002 - 11 U 24/98

    Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch gegen Unfallverursacher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05
    Der Senat orientiert sich dabei an den Entscheidungen des OLG München vom 25.04.2002 (OLGR München 2004, S. 108) und des 11. Senates des Brandenburgischen OLG vom 10.09.2002 (VersR 2004, S. 382), in denen ein Schmerzensgeld von 100.000,00 DM bzw. 104.000,00 DM ausgewiesen wurde.
  • OLG Saarbrücken, 10.12.1998 - 3 U 244/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05
    Ebenfalls einen deutlich erheblicheren Fall betrifft die Entscheidung des Saarländischen OLG vom 10.12.1998 (ZfS 1999, S. 101), in dem die dortige Geschädigte nach anfänglich kompletter Lähmung aller vier Extremitäten noch eine inkomplette Lähmung der vier Extremitäten erdulden musste.
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05
    Auch muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (BGH VersR 1976, S. 968; OLG Hamm MDR 2003, S. 1249).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.1999 - 3 U 533/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05
    Bei der Entscheidung des Saarländischen OLG vom 04.02.1999 (OLGR Saarbrücken 1999, S. 196) ging es ebenfalls um deutlich weniger erhebliche Dauerfolgen, insbesondere konnte die dortige Geschädigte bereits nach weniger als vier Monaten jedenfalls halbtags in ihrem alten Beruf wieder arbeiten.
  • OLG Schleswig, 20.10.1994 - 7 U 135/93

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines vor dem Fahrzeug knienden Arbeiters auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05
    Erheblich schwerwiegendere Verletzungen als sie die Klägerin erlitten hat sind Gegenstand der Entscheidungen des OLG Schleswig vom 20.10.1994 (VersR 1996, S. 386: vollständig Querschnittsgelähmter, der dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen war, wobei sich die Lähmungen auch auf die Blasen- und Darmfunktion sowie auf die Sexualfunktion auswirkte) und vom 21.04.1999 (OLGR Schleswig 1999, S. 273: dreijähriges Mädchen, das zu 100 % schwerbehindert war; die dortige Geschädigte wies ein inkomplettes Querschnittssyndrom im Bereich beider Beine mit deutlich linksbetonter Schwäche der Beinmotorik und schlaffer Lähmung der Muskeln auf, die die Zehen und den Fuß anheben, sowie eine komplette Blaseninkontinenz und eine Obstipationsneigung, sie war darauf angewiesen, ständig Beinschienen zu tragen, wird sich nie normal bewegen können und immer auf fremde Hilfe angewiesen sein).
  • OLG Hamm, 03.07.1974 - 13 U 3/71
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05
    Auch die Entscheidung des OLG Hamm vom 03.07.1974 (MDR 1975, S. 490) betrifft eine geringfügigere Beeinträchtigung (Knochenabsplitterung im Becken, die auf Dauer beim Sitzen, Gehen, Stehen und beim Geschlechtsverkehr starke Schmerzen bereitete; eine vergleichbare psychische Belastung der dortigen Geschädigten war jedoch nicht gegeben).
  • LG Bückeburg, 23.01.2004 - 2 O 53/03

    Schmerzensgeldbemessung hinsichtlich der Folgen eines Verkehrsunfalls; Anspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05
    Die Entscheidung des LG Bückeburg vom 23.01.2004 (DAR 2004, S. 274) hat eine physisch deutlich geringere Verletzung zum Gegenstand (linkes Bein dauerhaft nicht mehr voll funktionsfähig).
  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Kapital und Rente müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen (OLG Brandenburg, Urt. v. 09.02.2006 - 12 U 116/05, RuS 2006, 260, Rn. 24 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote;

    a) Daher ist zunächst der Kapitalbetrag eines angemessenen Schmerzensgeldes zu ermitteln (vgl. OLG Brandenburg RuS 2006, 260-262 [juris Tz. 17] und Küppersbusch/Höher , Ersatzansprüche bei Personenschäden, 11. Aufl. 2013, Rn. 300 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.02.2016 - 28 U 73/15

    Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei einem rechtsschutzversicherten

    Eine Schmerzensgeldrente kann bei lebenslangen, schweren Dauerschäden zugesprochen werden, die der Geschädigte immer wieder schmerzlich empfindet (OLG Brandenburg, Urt. v. 09.02.2006, 12 U 116/05, BeckRS 2010, 00932).
  • LG Köln, 23.06.2015 - 5 O 488/05

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung

    Die Beklagten weisen in diesem Zusammenhang indes zutreffend darauf hin, dass die Schmerzensgeldrente im Rahmen der Gesamtberechnung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen ist, d.h. dass Kapitalbetrag und kapitalisierte Rente in etwa dem insgesamt angemessenen Kapitalbetrag entsprechen müssen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 156; OLG Brandenburg, BeckRS 2010, 00932).
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