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   OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 118/15   

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https://dejure.org/2016,3660
OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 118/15 (https://dejure.org/2016,3660)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2016 - 12 U 118/15 (https://dejure.org/2016,3660)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 12 U 118/15 (https://dejure.org/2016,3660)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zur internationalen Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des deutschen Geschädigten für Verkehrsunfall in Großbritannien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall im EU-Ausland

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall im EU-Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsunfall in Wales, Klage vor deutschem Gericht?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall im EU-Ausland

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall im EU-Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1038
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 118/15
    Im Ansatz zutreffend geht dabei das Landgericht davon aus, dass für die Frage der Beurteilung des Vorliegens eines Fehlverhaltens des Beklagten zu 1. auf die am Tatort geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften abzustellen ist, sodass insoweit das englische Recht maßgebend ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.1996, Az.: VI ZR 291/94).

    Vielmehr ist § 7 StVG im Falle der Geltung deutschen Haftungsrechts bei Unfällen im Ausland unproblematisch anzuwenden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 23.01.1976, Az.: VI ZR 291/94 zu einem Verkehrsunfall in Österreich, wo der Anspruch nicht etwa aus der auch nach österreichischem Recht bestehenden Haftung aus Betriebsgefahr hergeleitet wurde, sondern aus der deutschen Haftungsnorm des § 7 StVG).

  • KG, 22.02.2001 - 12 U 7599/99

    Verkehrsunfall; Mitverschulden; Haftungsverteilung; Betriebsgefahr;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 118/15
    Dies entspricht weitgehend auch dem deutschen Recht, denn auch nach diesem würde sich eine Kausalität, beispielsweise im Falle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, nicht ohne weiteres ergeben und zwar auch nicht unter Heranziehung der Grundsätze des Anscheinsbeweises, denn ein Erfahrungssatz des Inhalts, dass im Falle eines Verkehrsunfalls, an dem ein Kraftfahrer beteiligt ist, der nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, dass Fehlen der Fahrerlaubnis sich stets unfallursächlich ausgewirkt hat, besteht nicht (KG, Urteil vom 22.02.2001, Az.: 12 U 7599/99).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-98/06

    Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 118/15
    Dass die gegen die Beklagten erhobenen Klagen möglicherweise auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, gegebenenfalls auf unterschiedlichem nationalem Recht, stehe dem nicht entgegen (so auch EuGH NJW 2007, 3702).
  • BGH, 07.11.1991 - III ZR 118/90

    Aufklärungspflicht eines im Rahmen eines Kapitalanlagemodells tätigen Treuhänders

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 118/15
    Dass das Urteil in diese Richtung ausgelegt werden kann, ist nicht anzunehmen, da sich ein entsprechender Wille des Gerichts aus den Entscheidungsgründen nicht entnehmen lässt (vgl. dazu BGH NJW-RR 1992, 531).
  • BGH, 24.02.2015 - VI ZR 279/14

    Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 118/15
    Allerdings kann gemäß Art. 11 Abs. 2 i. V. m. Art. 9 Abs. 1 b EuGVVO der Geschädigte, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat hat, vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig und der Versicherer seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates hat (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2015, Az.: VI ZR 279/14).
  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 2/15

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 118/15
    Wer zu einem Gläubiger in einem Rechtsverhältnis steht, aufgrund dessen er diesem möglicherweise als Gesamtschuldner mit einem weiteren Schuldner haftet, hat ein rechtliches Interesse daran, dass eine Klage des Gläubigers gegen den weiteren Schuldner Erfolg hat (BGH, Beschluss vom 18.11.2015, VII ZB 2/15).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09

    Parallelverwendung - Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 118/15
    Der bloße Wunsch der Nebenintervention, der Rechtsstreit möge zugunsten einer Partei entschieden werden, und die Erwartung, dass die damit befassten Gerichte auch in einem künftigen eigenen Rechtsstreit mit einer Partei an einem einmal eingenommenen Standpunkt festhalten und zu einer ihnen günstigen Entscheidung gelangen sollten, genügt nicht (BGH, Beschluss vom 10.02.2011, Az.: I ZB 63/09).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 5 U 150/11

    Gerichtsstand: Klage gegen mehrere Beklagte aus Ländern innerhalb und außerhalb

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 118/15
    Auch das OLG Stuttgart (Urteil vom 31.07.2012, Az.: 5 U 150/11) hat bei gesamtschuldnerischer Haftung unter einfachen Streitgenossen die Konnexität bejaht, weil die Klage auf denselben Schaden, aufgrund von Fehlern bei der Errichtung des streitgegenständlichen Objektes gerichtet sei, sodass es einen engeren Zusammenhang kaum geben könne, zumal verschiedene Fehler der Beklagten ineinander griffen und so gemeinsam zum Schaden beigetragen hätten.
  • LG München I, 18.01.2018 - 12 O 3989/17

    Keine Deckung in der Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte für

    Hintergrund des Vergleichsschlusses waren Urteile des OLG Stuttgart mit den Az.: 12 U 100/15, 12 U 107/15 sowie 12 U 118/15, in denen der ... in parallel gelagerten Verfahren gegenüber anderen geschädigten Anlegern der ... zum Schadensersatz verurteilt wurde.
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