Weitere Entscheidung unten: KG, 10.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 12 U 122/03   

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https://dejure.org/2003,14717
OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 12 U 122/03 (https://dejure.org/2003,14717)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2003 - 12 U 122/03 (https://dejure.org/2003,14717)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 12 U 122/03 (https://dejure.org/2003,14717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz materiellen Schadens und Zahlung von Schmerzensgeld; Unabwendbares Unfallereignis; Betriebsgefahr eines Kraftrades; Verkehrswidriges Überholen; Berücksichtigung der Gesamtdauer der notwendigen stationären Behandlung; Wiederherstellung der Arbeitskraft

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 7 Abs. 2; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18; ; BGB § 253; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 847; ; StVO § 5; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 2; ; StVO § 5 Abs. 4 Satz 2; ; StVO § 7 Abs. 5; ; StVO § 8; ; StVO § 10; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; EGBGB Art. 229 § 8; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Lückenunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 30 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke aus einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 12 U 122/03
    Kann damit von dem Überholen einer Kolonne schon aus diesem Grund nicht ausgegangen werden, so bedarf keiner Entscheidung, ob die sogenannte "Lückenrechtsprechung", wonach derjenige, der an einer zum Stehen gekommenen oder langsam fahrenden Kolonne links vorbeifährt, bei der Annäherung an Kreuzungen und Einmündungen auf für ihn erkennbare Lücken achten und damit rechnen muss, dass diese von Querverkehr genutzt werden, (vgl. KG, NZV 1996, 365, 366; DAR 1976, 213ff.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Rn. 41 zu § 10 StVO) auch für Lücken an Grundstücksausfahrten, namentlich von Parkplätzen, gilt (ablehnend: KG, NZV 1996, 365, 366; a. A. für Ausfahrt aus Tankstelle, OLG Hamm, NZV 1992, 238f.).

    Der Auffassung des Kammergerichts in der Entscheidung NZV 1996, 365, 366, das einer Zusammenschau von § 5 und § 7 Abs. 5 StVO (Fahrstreifenwechsel) entnommen hat, zum Überholen sei immer auf einen eigenen freien Fahrstreifen auszuscheren, folgt der Senat jedenfalls für die hier gegebene Verkehrssituation nicht.

  • OLG Hamm, 24.09.1991 - 9 U 9/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 12 U 122/03
    Kann damit von dem Überholen einer Kolonne schon aus diesem Grund nicht ausgegangen werden, so bedarf keiner Entscheidung, ob die sogenannte "Lückenrechtsprechung", wonach derjenige, der an einer zum Stehen gekommenen oder langsam fahrenden Kolonne links vorbeifährt, bei der Annäherung an Kreuzungen und Einmündungen auf für ihn erkennbare Lücken achten und damit rechnen muss, dass diese von Querverkehr genutzt werden, (vgl. KG, NZV 1996, 365, 366; DAR 1976, 213ff.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Rn. 41 zu § 10 StVO) auch für Lücken an Grundstücksausfahrten, namentlich von Parkplätzen, gilt (ablehnend: KG, NZV 1996, 365, 366; a. A. für Ausfahrt aus Tankstelle, OLG Hamm, NZV 1992, 238f.).
  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 78/82

    Formularmäßiger Ausschluß einer vereinbarten Haftungsfreistellung in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 12 U 122/03
    Jedoch greift die Rechtsfigur des Anscheinsbeweises nach allgemeiner Ansicht nicht ein für die Annahme eines über die einfache Fahrlässigkeit hinausgehenden Verschuldensgrades etwa der groben Fahrlässigkeit, weil dieser ein der typisierenden Betrachtung entzogener Subjektivitätsgehalt zukommt (vgl. BGH, VRS 65, 347, 350; OLG Frankfurt, DAR 1992, 432, 433; OLG München, DAR 1984, 18; Hentschel, Einleitung, Rn. 157a m.w.N.) Daher sind die Umstände, welche einen über das Maß des einfachen Verschuldens hinausgehen Vorwurf rechtfertigen, vom Unfallgegner darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen.
  • OLG Frankfurt, 20.05.1992 - 13 U 65/91

    Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit; Schuldvorwurf; Regeln des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 12 U 122/03
    Jedoch greift die Rechtsfigur des Anscheinsbeweises nach allgemeiner Ansicht nicht ein für die Annahme eines über die einfache Fahrlässigkeit hinausgehenden Verschuldensgrades etwa der groben Fahrlässigkeit, weil dieser ein der typisierenden Betrachtung entzogener Subjektivitätsgehalt zukommt (vgl. BGH, VRS 65, 347, 350; OLG Frankfurt, DAR 1992, 432, 433; OLG München, DAR 1984, 18; Hentschel, Einleitung, Rn. 157a m.w.N.) Daher sind die Umstände, welche einen über das Maß des einfachen Verschuldens hinausgehen Vorwurf rechtfertigen, vom Unfallgegner darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen.
  • OLG München, 23.09.1983 - 10 U 2470/83

    Verkehrsversverstoß; Grobe Fahrlässigkeit; Versicherungsnehmer; Fußgänger;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 12 U 122/03
    Jedoch greift die Rechtsfigur des Anscheinsbeweises nach allgemeiner Ansicht nicht ein für die Annahme eines über die einfache Fahrlässigkeit hinausgehenden Verschuldensgrades etwa der groben Fahrlässigkeit, weil dieser ein der typisierenden Betrachtung entzogener Subjektivitätsgehalt zukommt (vgl. BGH, VRS 65, 347, 350; OLG Frankfurt, DAR 1992, 432, 433; OLG München, DAR 1984, 18; Hentschel, Einleitung, Rn. 157a m.w.N.) Daher sind die Umstände, welche einen über das Maß des einfachen Verschuldens hinausgehen Vorwurf rechtfertigen, vom Unfallgegner darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen.
  • LG Saarbrücken, 16.11.2012 - 13 S 117/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht bei Überholen einer Fahrzeugkolonne

    Während eine Meinung in Rechtsprechung und Literatur dies verneint (vgl. KG, NZV 1998, 229; LG Berlin, VersR 1976, 76, 77; LG Frankfurt, ZfS 2000, 198; Hentschel aaO § 10 StVO Rn. 9), bringen andere diese Grundsätze bei Tankstellenausfahrten zur entsprechenden Anwendung (vgl. BayObLG, DAR 1971, 221; OLG Frankfurt, DAR 2006, 156; OLG Hamm, NZV 1992, 238; Burmann aaO § 6 StVO Rn. 8; offen gelassen durch OLG Hamm, NZV 2006, 204; OLG Brandenburg, Urteil vom 04.12.2003 - 12 U 122/03, juris).
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   KG, 10.05.2004 - 12 U 122/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7380
KG, 10.05.2004 - 12 U 122/03 (https://dejure.org/2004,7380)
KG, Entscheidung vom 10.05.2004 - 12 U 122/03 (https://dejure.org/2004,7380)
KG, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - 12 U 122/03 (https://dejure.org/2004,7380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen; Ersatz von Mehrwertsteuer bei fiktiver Schadensberechnung; Ausschluss der Verzinsung einer Mietkaution; Klage als Erfüllungsablehnung

  • Judicialis

    AGBG § 1; ; AGBG § ... 9; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 249 Abs. 2; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 326 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 389; ; BGB § 551; ; BGB § 854; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; UStG § 2; ; UStG § 15

  • rechtsportal.de

    Umfang und Durchführungspflicht von Schönheitsreparaturen bei Wohnungskündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus KG, 10.05.2004 - 12 U 122/03
    Die Abwälzung von Schönheitsreparaturen ist auch dann wirksam, wenn der Mieter die Räume in unrenoviertem Zustand übernommen hat, sofern der Fristenplan für die Renovierung mit dem Beginn des Mietverhältnisses zu laufen beginnt (BGHZ 101, 253).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus KG, 10.05.2004 - 12 U 122/03
    Hieran ändert auch die Fiktion der Rückwirkung des § 389 BGB nichts, da die Erlöschenswirkung der Aufrechnung und damit das erledigende Ereignis erst mit der Aufrechnungserklärung eintritt (vgl. jetzt BGH NJW 2003, 3134).
  • BGH, 12.10.1983 - VIII ZR 19/82

    Kein AGB-Aufrechnungsverbot im Konkursfall

    Auszug aus KG, 10.05.2004 - 12 U 122/03
    Damit war eine erneute Aufrechnungserklärung erforderlich (BGH NJW 1984, 357).
  • AG Berlin-Neukölln, 15.03.2006 - 19 C 398/05

    Wohnraummiete: Unwirksamkeit starrer Renovierungsquoten bei Auszug vor Fälligkeit

    Ein pauschales Bestreiten genügt hier nicht in Hinblick auf den substantiierten Vortrag des Beklagten (vgl. hierzu KG, Urteil vom 10.5.2004, 12 U 122/03).

    Bei Vermietung einer bei Vertragsbeginn nicht renovierten Wohnung ist die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach Maßgabe eines Fristenplans jedenfalls dann wirksam, wenn die Renovierungsfristen mit dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen beginnen (vgl. BGH, NJW 1987, 2575; KG, Urteil vom 10.5.2004, 12 U 122/03).

  • KG, 21.06.2004 - 12 U 7/03

    Gewerberaummiete: Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf Mieter bei unrenoviert

    Dass der Beklagte die vermieteten Räume hier in unrenoviertem Zustand übernommen hat, führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung, denn im Gegenzug hat die Klägerin dem Beklagten die fraglichen Räume im Zeitraum Oktober 1999 bis zum 31. Dezember 1999 mietfrei überlassen (vgl. Senat, Urteil vom 18.03.2004 - 12 U 282/02 -, NZM 2004, 424; Urteil vom 10. Mai 2004 - 12 U 122/03 - Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III Rdnr. 1077).
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