Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 05.02.2008

Rechtsprechung
   KG, 05.02.2009 - 12 U 122/07   

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https://dejure.org/2009,8091
KG, 05.02.2009 - 12 U 122/07 (https://dejure.org/2009,8091)
KG, Entscheidung vom 05.02.2009 - 12 U 122/07 (https://dejure.org/2009,8091)
KG, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 12 U 122/07 (https://dejure.org/2009,8091)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Fläche eines gewerblichen Mietobjekts; Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Minderung; Gewerbeflächenberechnung; Betriebskosten; Vorschussrückzahlung; Vorauszahlungen; Flächenabweichung bei Gewerberäumen

  • prewest.de PDF, S. 38

    §§ 535, 536, 259 BGB
    Gewerberaummiete; Mangel; Flächenabweichung; Fluchtweg; Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253; BGB § 536 Abs. 1 S. 1
    Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Fläche eines gewerblichen Mietobjekts; Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Minderung bei Flächenabweichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 499
  • ZMR 2009, 523
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 12 U 122/07
    Das findet seine Rechtfertigung darin, dass es Sache des Vermieters ist, zu Grund und Höhe der von ihm geltend gemachten Betriebskosten vorzutragen und ggf. Beweis anzutreten (vgl. BGH, NJW 2005, 1499; vgl. Lindner-Figura/Oprée/Stellmann/Beyerle, Geschäftsraummiete, 2. Aufl. 2008, Kap. 11, Rn. 152).

    Der BGH rechtfertigt das Rückforderungsrecht bei nicht fristgerechter Vorlage einer Abrechnung mit einer ergänzenden Auslegung des Mietvertrages (vgl. BGH, NJW 2005, 1499): Wenn der Vermieter über die ihm treuhänderisch überlassenen Vorschüsse nicht vereinbarungsgemäß abrechnet, darf er sie nach Treu und Glauben auch nicht behalten.

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01

    Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 12 U 122/07
    Bei einer geringeren Flächenabweichung hat der Mieter zur Rechtfertigung einer Minderung darzulegen, dass dadurch der vertragsgemäße Gebrauch erheblich beeinträchtigt wird (vgl. BGH, NZM 2005, 500, für den Fall einer fristlosen Kündigung; Senat, OLGR 2006, 175 = GuT 2006, 133 = GE 2006, 53; KG, Urteil vom 13. März 2006 - 8 U 215/05 - ; KG, GuT 2005, 211 = OLGR 2005, 946).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 8/08

    Gewerberaummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 12 U 122/07
    Das OLG Düsseldorf hat sich dieser Auffassung für Gewerbemietverhältnisse angeschlossen (vgl. GuT 2008, 204).
  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 12 U 122/07
    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen (vgl. BGH, NJW 2007, 1059).
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03

    Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 12 U 122/07
    26 (2) Bezugsgröße für die Flächenberechnung im Gewerbemietrecht ist mangels gesetzlicher Definition von Mietfläche der im Vertrag niedergelegte Parteiwille zum Berechnungsmodus, der gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln ist (vgl. BGH, NZM 2004, 453, Rn. 12; Fritz, Gewerberaummietrecht, 4. Aufl. 2005, Rn. 269; Lindner/Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2006, Kap. 14, Rn. 236, 238).
  • KG, 15.08.2005 - 8 U 81/05

    Wohnraummiete: Mietmangel bei Wohnflächenunterschreitung; Darlegung der

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 12 U 122/07
    Bei einer geringeren Flächenabweichung hat der Mieter zur Rechtfertigung einer Minderung darzulegen, dass dadurch der vertragsgemäße Gebrauch erheblich beeinträchtigt wird (vgl. BGH, NZM 2005, 500, für den Fall einer fristlosen Kündigung; Senat, OLGR 2006, 175 = GuT 2006, 133 = GE 2006, 53; KG, Urteil vom 13. März 2006 - 8 U 215/05 - ; KG, GuT 2005, 211 = OLGR 2005, 946).
  • KG, 30.09.2005 - 12 U 213/04

    Gewerberaummiete: Mietmangel bei Flächenabweichung und Berechnung der tatsächlich

    Auszug aus KG, 05.02.2009 - 12 U 122/07
    Bei einer geringeren Flächenabweichung hat der Mieter zur Rechtfertigung einer Minderung darzulegen, dass dadurch der vertragsgemäße Gebrauch erheblich beeinträchtigt wird (vgl. BGH, NZM 2005, 500, für den Fall einer fristlosen Kündigung; Senat, OLGR 2006, 175 = GuT 2006, 133 = GE 2006, 53; KG, Urteil vom 13. März 2006 - 8 U 215/05 - ; KG, GuT 2005, 211 = OLGR 2005, 946).
  • OLG Dresden, 10.07.2019 - 5 U 151/19

    Vereinbarung einer echten Quadratmetermiete

    Der Mieter muss in diesem Falle nur konkret darlegen, dass die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt ist (i.d.S. bereits Senatsbeschluss vom 01.07.2014, a.a.O.; ebenso KG, Beschluss vom 15.08.2005, 8 U 81/05, NZM 2005, 865; KG, Urteil vom 05.02.2009, 12 U 122/07, NJOZ 2009, 2432; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2011, a.a.O.; V. Emmerich, a.a.O.; Neuhaus, a.a.O., Kap. 20 Rn. 99).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 24 U 56/11

    Rechte des Mieters bei Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche

    Auch bei der Miete von Gewerberäumen stellt deshalb eine Mietfläche, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag vereinbarten Fläche liegt, grundsätzlich einen zur Minderung berechtigenden Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB der Mietsache dar (BGH, Urt. v. 04.05.2005 - XII ZR 254/01, NJW 2005, 2152; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.12.2004 - I-10 U 77/04, OLGR 2005, 394; v. 13.01.2005 - I-10 U 86/04, ZMR 2005, 450; KG, Urt. v. 05.02.2009 - 12 U 122/07, MDR 2009, 499).

    Bei einer geringeren Flächenabweichung hat der Mieter zur Rechtfertigung einer Minderung darzulegen, dass dadurch der vertragsgemäße Gebrauch erheblich beeinträchtigt wird (KG, Urt. v. 05.02.2009 - 12 U 122/07, MDR 2009, 499 m. w. Nachw.).

  • OLG Dresden, 01.07.2014 - 5 U 1890/13

    Anforderungen an die Vereinbarung einer sog. echten Quadratmetermiete

    Der Mieter muss in diesem Fall nur konkret darlegen, dass die Tauglichkeit vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt ist (ebenso KG, Beschluss vom 15.08.2005, a.a.O.; KG, Urteil vom 05.02.2009, 12 U 122/07, ZMR 2009, 523; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2011, a.a.O.).
  • KG, 17.06.2010 - 12 U 51/09

    Mischmietverhältnis: Abgrenzung zwischen Gewerbe- und Wohnraummiete;

    Insoweit ist mit Ablauf des Jahres 2009 Abrechnungsreife eingetreten (vgl. Senat, Urteil vom 5. Februar 2009 - 12 U 122/07, juris, Tz. 47; Weidenkaff in Palandt, aaO, § 535, Rn. 94).
  • LG Düsseldorf, 14.06.2013 - 15 O 323/05

    Voraussetzungen einer Mietminderung bei unter 10% liegender Flächenabweichung?

    Bezugsgröße für die Flächenberechnung im Gewerbemietrecht ist mangels gesetzlicher Definition von Mietfläche der im Vertrag niedergelegte Parteiwille zum Berechnungsmodus, der gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln ist (KG Urteil vom 05.02.2009, 12 U 122/07, BeckRS 2009, 07809; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl. 2011, § 556 a, Rn. 24).

    Allerdings begründet die Abweichung der tatsächlichen Fläche eines Gewerbemietobjektes um mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten Fläche regelmäßig die Annahme eines Mangels i. S. d. § 536 Abs. 1 S. 1 BGB, der eine Minderung der Miete rechtfertigt (BGH Urteil v. 28.10.09 - VIII ZR 164/08 - zitiert nach Juris; KG Urteil v. 05.02.2009, 12 U 122/07 m.w.Nw.).

  • LG Bonn, 22.02.2010 - 6 S 75/08

    Kostenerstattung nach der Quotenabgeltungsklausel im Mietvertrag bei einer

    Gleiches gilt für die Entscheidung des Kammergerichts, ZMR 2009, 523, die sich mit der vorzitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf auseinandersetzt, ohne die Frage einer nur teilweise formell unwirksamen Abrechnung zu problematisieren oder auch nur anzusprechen.
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   OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 12 U 122/07   

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https://dejure.org/2008,31068
OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 12 U 122/07 (https://dejure.org/2008,31068)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.02.2008 - 12 U 122/07 (https://dejure.org/2008,31068)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufsichtsratsvergütung in der Aktiengesellschaft: Satzungsgemäße Abführung von Tantiemen an die Hans-Böckler-Stiftung; steuerrechtliche Behandlung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.01.1970 - IV R 32/69

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Belegschaft - Belegschaftsmitgliedern -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 12 U 122/07
    Es handle sich - entgegen der früheren, nunmehr aufgegebenen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 15. Januar 1970 - IV R 32/69) - auch nicht notwendig um Aufwendungen, die dem Bereich der Lebenshaltung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) zuzurechnen seien.
  • OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00

    Abführung von Tantiemen als Aufsichtsratsmitglied gemäß Satzung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 12 U 122/07
    Mit Zahlungen an die H.-B.-S. sind indessen persönliche Vorteile der Wähler nicht verbunden (siehe auch OLG Frankfurt, Urteil v. 22. August 2001 - 23 U 177/00 - Rn. 42, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90

    Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 12 U 122/07
    Der Beklagte stellt ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürliche Behauptungen "aufs Geratewohl" bzw. "ins Blaue hinein" auf (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 04. März 1991 - II ZR 90/90 - Rn. 18, zitiert nach juris; Zöller, a.a.O., § 445 Rn. 3a).
  • LG Stuttgart, 27.07.2007 - 26 O 543/06
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 12 U 122/07
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 26. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 27. Juli 2007 - 26 O 543/06 - wird.
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 12 U 122/07
    Die Aufwendungen dürfen nicht für die Lebensführung des Steuerpflichtigen gemacht werden, sie müssen objektiv durch die besonderen betrieblichen (beruflichen) Gegebenheiten veranlasst sein (BFH, Beschluss v. 27. November 1978 - GrS 8/77 - Rn. 50f, zitiert nach juris).
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 6/03

    Spendenabzug bei Zuwendung eines Mitglieds an den eigenen Verein -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 12 U 122/07
    Die Annahme, die steuerliche Abzugsfähigkeit entsprechender Zahlungen könne nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. August 2006 - XI R 6/03 - nicht mehr aufrechterhalten werden, geht - worauf bereits das Landgericht hingewiesen hat - fehl.
  • ArbG Lübeck, 12.07.1967 - BV 2/67
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 12 U 122/07
    In der Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck (DB 1967, 1724) ging es darum, dass ein bei der Wahl zum Aufsichtsrat kandidierender Angestellter im Vorfeld der Wahl angekündigt hatte, einen Teil seiner Tantiemen unter der Belegschaft zu verlosen.
  • OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 167/14

    Abführung von Aufsichtsratstantiemen an Gewerkschaft

    Infolge dessen kommt es nicht darauf an, ob die Zahlungen an die Hans-Böckler-Stiftung als Betriebsausgaben in voller Höhe die zu versteuernden Einkünfte einzustufen sind (so OLG Stuttgart, Urteil vom 05. Februar 2008 - 12 U 122/07 -, Rn. 16, juris) und ob dies auch dann noch gilt, wenn das Mitglied über eine unabhängige Liste erfolgreich kandidiert.
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