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   OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03   

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https://dejure.org/2005,2821
OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03 (https://dejure.org/2005,2821)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.03.2005 - 12 U 1262/03 (https://dejure.org/2005,2821)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. März 2005 - 12 U 1262/03 (https://dejure.org/2005,2821)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Führers eines Fahrzeuggespanns für durch heruntergefallene Ladung entstehende Schäden; Wegfall des Zurechnungszusammenhangs bei Treffen von Absicherungsmaßnahmen vor Antritt einer Fahrt; Berechnung einer Mithaftungsquote an den unfallbedingten Schäden an ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 847 a.F.; ; PflVersG § 3 Nr. 1; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVO § 1; ; StVO § 3 Abs. 1 Satz 3; ; StVO § 21a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang der Haftung eines auf der Autobahn Ladung verlierenden Fahrzeugführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ladungsverlust

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflicht: Mithaftung - Kollision mit verlorener Ladung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sichtfahrgebot kommt bei Haftungsverteilung zum tragen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Laster verliert nachts Papierladung auf der Autobahn - Tödlicher Folgeunfall und die Frage nach der Haftungsverteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3007 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 970
  • NZV 2006, 198
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03
    Es ist zwar anerkannt, dass ein adäquater Zusammenhang dann fehlt, wenn der Geschädigte in völlig ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden endgültig herbeiführt (BGHZ 103, 113, 119); BGH NJW 2004, 1375, 1376; dann gilt das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit.

    Auch BGH NJW 2004, 1375 f. steht nicht entgegen, weil es hier um eine Totalversperrung der Autobahn und kurzfristig Absicherungsmaßnahmen geht; so lag jener Fall nicht.

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03
    Andererseits kann bei der Anwendung des § 847 BGB a.F. nicht ganz außer Betracht bleiben, dass dem Schmerzensgeld im Sinne jener Vorschrift - wenngleich nachrangig - auch eine Genugtuungsfunktion zukommen soll (BGHZ 18, 149, 157; 128, 117, 120), die hier weitgehend entfällt.

    Die strafrechtliche Sanktionierung des Klägers fällt hingegen nicht erheblich ins Gewicht (vgl. für die Genugtuungsfunktion nach Sanktionierung des Schädigers BGHZ 128, 117, 124), sie bezieht sich vor allem auf den Tod des Beifahrers.

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03
    Der angelegte Sicherheitsgurt selbst verursacht freilich im Allgemeinen nur sehr selten weitere Verletzungen (vgl. BGHZ 74, 25, 31 f.).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03
    a) Indes ist nicht festzustellen, dass er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen (BGHZ 117, 337, 341 f.) überschritten hatte.
  • OLG Köln, 06.11.1992 - 19 U 103/92

    Haftungsverteilung bei Auffahren in ein auf der Autobahn querstehendes Fahrzeug

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03
    Ein Fahrzeugführer darf zum einen bei Dunkelheit auch auf der Autobahn grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er innerhalb einer überschaubaren Strecke anhalten kann (vgl. OLG Köln NZV 1993, 271).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03
    Andererseits kann bei der Anwendung des § 847 BGB a.F. nicht ganz außer Betracht bleiben, dass dem Schmerzensgeld im Sinne jener Vorschrift - wenngleich nachrangig - auch eine Genugtuungsfunktion zukommen soll (BGHZ 18, 149, 157; 128, 117, 120), die hier weitgehend entfällt.
  • BGH, 15.03.1994 - VI ZR 44/93

    Zumutbarkeit einer Operation und Schadensminderungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03
    b) Eine Schmerzensgeldrente kommt neben einem Kapitalbetrag in der Regel nur bei schwersten Dauerschäden in Betracht, unter denen der Verletzte immer wieder neu leidet (vgl. BGHR BGB § 847 Schmerzensgeldrente 1).
  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86

    Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03
    Es ist zwar anerkannt, dass ein adäquater Zusammenhang dann fehlt, wenn der Geschädigte in völlig ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden endgültig herbeiführt (BGHZ 103, 113, 119); BGH NJW 2004, 1375, 1376; dann gilt das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit.
  • OLG Karlsruhe, 25.05.1979 - 10 U 33/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03
    Die Verantwortlichkeit des Verursachers eines Erstunfalls für Folgeunfälle kann entfallen, wenn alle objektiv erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sind und der Nachfolgende nur dadurch zu Schaden kommt, dass er diese Maßnahmen nicht beachtet (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1979, 1013).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Der streitgegenständliche Anhänger zählt ebenso wenig wie ein unbeleuchteter, mit einem Tarnanstrich versehener Panzer (BGH DAR 1987, 325), ein Lkw-Reifen (OLG Jena OLGR 2006, 96), Papierrollen (OLG Koblenz NZV 2006, 198) oder dunkel gekleidete Fußgänger (OLG Nürnberg OLGR 2003, 230) zu diesen Ausnahmefällen; er ist hierfür schon viel zu groß.
  • OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 249/19

    Schadensersatzanspruch: Kenntnis des Fahrzeugkäufers von unzulässiger

    Die Verantwortlichkeit des Verursachers für einen Schaden kann entfallen, wenn die Wirkungen der Handlung beseitigt sind, beispielsweise weil alle objektiv erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sind (OLG Koblenz, Urteil vom 07. März 2005 - 12 U 1262/03, juris Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10

    Verkehrsunfallhaftung bei einem Auffahren im Rahmen eines Erst- und Zweitunfalls

    Denn bereits ohne das Vorhandensein entsprechender Warnzeichen muss ein Kraftfahrer grundsätzlich mit plötzlichen Hindernissen Tag und Nacht auch auf der Autobahn rechnen (König in Hentschel u.a. a.a.O., § 3 StVO Rn. 27; OLG Braunschweig NZV 2002, 176; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 970) und muss seine Fahrweise so einrichten, dass er auch in der Dunkelheit vor ungesichert und unbeleuchtet liegengebliebenen Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann (BGH NJW-RR 1987, 1235).
  • OLG Oldenburg, 12.03.2020 - 14 U 105/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betr. Pkw

    Es ist zwar anerkannt, dass eine Enthaftung des Schädigers in Betracht kommt, wenn er vor der Zweitursache alle objektiv erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung eines weiteren Schadenseintritts getroffen hat und der Geschädigte nur dadurch zu Schaden gekommen ist, dass er diese Maßnahmen nicht beachtet hat (vgl. Münchener Kommentar-Oetker, 8. Aufl. 2019, § 249 BGB Rn. 146 f; OLG Koblenz, Urteil vom 7.3. 2005 - 12 U 1262/03, NJW-RR 2005, 970, beck-online).
  • OLG Oldenburg, 27.02.2020 - 14 U 105/19

    Rechte des Käufers eines vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei

    Es ist zwar anerkannt, dass eine Enthaftung des Schädigers in Betracht kommt, wenn er vor der Zweitursache alle objektiv erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung eines weiteren Schadenseintritts getroffen hat und der Geschädigte nur dadurch zu Schaden gekommen ist, dass er diese Maßnahmen nicht beachtet hat (vgl. Münchener Kommentar-Oetker, 8. Aufl. 2019, § 249 BGB Rn. 146 f; OLG Koblenz, Urteil vom 7.3. 2005 - 12 U 1262/03 , NJW-RR 2005, 970, beck-online).
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