Rechtsprechung
KG, 07.06.1984 - 12 U 1286/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beklagter; Fahrer; Prozeßkostenhilfe; Versicherer; Haftpflicht; Fahrzeug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 10 Abs. 2c; ZPO § 114
Papierfundstellen
- MDR 1984, 852
- VersR 1984, 957
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 02.07.2004 - 8 W 14/04
Beiordnung eines Rechtsanwaltes bei Gesamtschuldnerhaftung im …
Werden im Haftpflichtprozess neben dem Versicherer auch der Halter und der Fahrer des nach dem Klägervortrag unfallbeteiligten Fahrzeugs als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, stehen sie untereinander im Verhältnis einfacher Streitgenossen (vgl. BGHZ 63, 51, 53 ff.; KG MDR 1984, 852).Vielmehr vertritt regelmäßig der vom Versicherer beauftragte Rechtsanwalt die gleichgerichteten Interessen aller Streitgenossen, weshalb es einer zusätzlichen Rechtsvertretung für einen von ihnen nicht bedarf (vgl. KG MDR 1984, 852, 853 zu § 91 ZPO).
- OLG Karlsruhe, 14.01.2004 - 12 W 10/04
Haftpflichtprozess nach Verkehrsunfall: Versagung von Prozesskostenhilfe für den …
(OLG Saarbrücken ZfSch 2001, 403, KG VersR 1984, 957; vgl auch OLG Hamm MDR 1990, 1019; OLG Karlsruhe MDR 2000, 235; OLG München MDR 1995, 263). - OLG Köln, 29.12.2003 - 17 W 299/03
Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten der Beauftragung eines eigenen Anwalts durch …
Für die Frage aber, ob die entstandenen Kosten notwendig i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO waren zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung, ist dieses aber letztlich maßgebend (KG MDR 1984, 852; OLG Hamm MDR 1990, 1019; OLG Saarbrücken JB 1988, 1699; Mümmler JB 1988, 762 f).