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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.01.2011 - 12 U 129/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7880
OLG Brandenburg, 13.01.2011 - 12 U 129/09 (https://dejure.org/2011,7880)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2011 - 12 U 129/09 (https://dejure.org/2011,7880)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 12 U 129/09 (https://dejure.org/2011,7880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • baurechtsiegen.de

    Hausbauvertrag - Wirksamkeit der Kündigung aus wichtigem Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 649
    Kündigung eines Werkvertrages aus wichtigem Grund

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung beim Werkvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausbau: Streit um schlecht abgedichtetes Dach - "Übliche" Baumängel berechtigen den Bauherrn nicht zur Kündigung des Bauvertrags

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorgaben einer Statik sind nicht zwingend vertraglich vereinbarte Beschaffenheit! (IBR 2011, 199)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Normale" Baumängel berechtigen nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund! (IBR 2011, 134)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 894
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.02.2005 - X ZR 47/03

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2011 - 12 U 129/09
    14 Entgegen der Auffassung des Landgerichts steht dem Anspruch auch keine wirksame Kündigung der Beklagten aus wichtigem Grund entgegen, wobei diese grundsätzlich geeignet wäre, einen Anspruch aus § 649 BGB auszuschließen (vgl. BGH-Report 2005, 887; Palandt/Sprau, § 649 Rn. 15).
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Rechtsprechung
   KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17380
KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09 (https://dejure.org/2009,17380)
KG, Entscheidung vom 31.08.2009 - 12 U 129/09 (https://dejure.org/2009,17380)
KG, Entscheidung vom 31. August 2009 - 12 U 129/09 (https://dejure.org/2009,17380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Haftung bei einem Unfall beim Wenden durch einen Mittelstreifendurchbruch

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein zum Zwecke des Wendens vom mittleren auf den linken Fahrstreifen wechselnden und dort anhaltendes Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein zum Zwecke des Wendens vom mittleren auf den linken Fahrstreifen wechselnden und dort anhaltendes Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 17 O 194/06
  • KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 468
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 75/06

    Sorgfaltspflichten beim mehrspurigen Abbiegen

    Auszug aus KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09
    Denn "Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt" (§ 7 Abs. 1 Satz 2 StVO) und setzt keine Fahrbahnmarkierung voraus (BGH VersR 2007, 262; Senat, VRS 109, 10; NZV 2003, 82; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., StVO § 7 Rn 5).
  • KG, 04.06.2007 - 12 U 208/06

    Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines

    Auszug aus KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09
    36 a) Insoweit ist richtig, dass sich aus der Darstellung des Klägers (Fahren links auf der Fahrbahn oder im linken Fahrstreifen und beabsichtigtes Wenden nach links durch den Mittelstreifendurchbruch) kein Anscheinsbeweis gegen den Wendenden ergibt (vgl. Senat KGR 2008, 196 = VRS 113, 402 = NZV 2008, 197 = DAR 2008, 87 L).
  • KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel

    Auszug aus KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09
    Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden wird nämlich nach ständiger Rechtsprechung nicht allein durch den bloßen Zusammenstoß mit einem Vorausfahrenden begründet (vgl. nur Senat, Urteil vom 25. September 2003 - 12 U 34/02 - Urteil vom 26. August 2004 - 12 U 195/03 - KGR 2005, 99 = DAR 2005, 157 = VRS 108, 25 = VersR 2005, 1746 L).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09
    Ebenso spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den wendenden Verkehrsteilnehmer, der mit einem nachfolgenden Fahrzeug kollidiert, das den Wendenden überholen wollte (vgl. Senat, DAR 2002, 557 = NZV 2003, 389 = MDR 2003, 507; MDR 2005, 202; NZV 2006, 309).
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 203/03

    Fertigstellung einer geleasten Anlage durch einen Dritten

    Auszug aus KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09
    Ebenso spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den wendenden Verkehrsteilnehmer, der mit einem nachfolgenden Fahrzeug kollidiert, das den Wendenden überholen wollte (vgl. Senat, DAR 2002, 557 = NZV 2003, 389 = MDR 2003, 507; MDR 2005, 202; NZV 2006, 309).
  • KG, 21.09.2006 - 12 U 41/06

    Verkehrsunfallhaftung : Kollision eines aus mittlerem Fahrstreifen Wendenden mit

    Auszug aus KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09
    41 (1) So kommt ein Anscheinsbeweis gegen den vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer bei Kollision mit einem Nachfolgenden in Betracht, wenn der andere zum Zwecke des Wendens aus dem mittleren Fahrstreifen nach links gewechselt hatte (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 12 U 46/02 -, Beschluss vom 6. Mai 2004 - 12 U 58/04 - sowie vom 21. September 2006 - 12 U 41/06) oder direkt vom Straßenrand angefahren war (Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 12 U 143/04 -).
  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09
    (1) Zwar spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den Wendenden, der mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug zusammenstößt (BGH DAR 1985, 316; Senat, NZV 2002, 230; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., StVO § 9 Rn 50; Janiszewski, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., StVO § 9 Rn 59).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • OLG Naumburg, 10.06.2002 - 12 U 46/02

    Zur Berechnung der Berufungsfristen bei Urteilszustellungen im ersten Quartal

    Auszug aus KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09
    41 (1) So kommt ein Anscheinsbeweis gegen den vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer bei Kollision mit einem Nachfolgenden in Betracht, wenn der andere zum Zwecke des Wendens aus dem mittleren Fahrstreifen nach links gewechselt hatte (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 12 U 46/02 -, Beschluss vom 6. Mai 2004 - 12 U 58/04 - sowie vom 21. September 2006 - 12 U 41/06) oder direkt vom Straßenrand angefahren war (Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 12 U 143/04 -).
  • KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger

    Auszug aus KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09
    (1) Zwar spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den Wendenden, der mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug zusammenstößt (BGH DAR 1985, 316; Senat, NZV 2002, 230; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., StVO § 9 Rn 50; Janiszewski, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., StVO § 9 Rn 59).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

  • KG, 30.05.2005 - 12 U 82/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zweier Lkw auf Betriebsgelände

  • KG, 12.11.2007 - 12 U 174/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Untypischer Auffahrunfall; Begriff des Fahrstreifens

  • LG Kleve, 03.05.2017 - 2 O 59/15
    Hier liegt allerdings ein solcher typischer Auffahrunfall nicht vor, da das Fahrzeug der Beklagten nicht frontal auf das Heck des vorausfahrenden Klägerfahrzeugs aufgefahren ist (vgl. KG Berlin, VRS 118, 168 ff (2019, Rn. 53 - zitiert nach JURIS).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.09.2009 - 12 U 129/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13989
OLG Hamm, 04.09.2009 - 12 U 129/09 (https://dejure.org/2009,13989)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.2009 - 12 U 129/09 (https://dejure.org/2009,13989)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 2009 - 12 U 129/09 (https://dejure.org/2009,13989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1; BGB § 611
    Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag; Rechtliche Einordnung einer freiberuflichen Tätigkeit als Leiter der Entwicklungsabteilung

  • ibr-online

    Abgrenzung Dienst-/Werkvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.2001 - III ZR 265/00

    Übernahme des Risikos eines Leistungshindernisses durch den Arbeitgeber;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2009 - 12 U 129/09
    für einen Dienstvertrag spricht (NJW 2000, 1107; 2002, 595).
  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 27/01

    Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag bei Forschungs- und Entwicklungsleistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2009 - 12 U 129/09
    Entscheidend ist hier aber, dass der Kläger lediglich die Arbeitsleistung als solches schuldete, nicht aber die Herbeiführung eines vereinbarten, gegenständlich fassbaren Arbeitsergebnisses (vgl. dazu BGH NJW 2002, 3323), was sich aus Folgendem ergibt:.
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2009 - 12 U 129/09
    Da nach der Rechtsprechung des BGH die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG in der Weise zu erfolgen hat, dass nicht die Geschäftsgebühr vermindert, sondern die Verfahrensgebühr zu kürzen ist (BGH NJW 2007, 2049; 2050), ist hier die volle Gebühr in Ansatz zu bringen.
  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 198/97

    Einwendungen gegen Abrechnung auf Stundenbasis

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2009 - 12 U 129/09
    für einen Dienstvertrag spricht (NJW 2000, 1107; 2002, 595).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 U 87/11

    Haftung der Mitglieder einer Anwaltssozietät; Zulässigkeit der Aufrechnung gegen

    Zudem hätte der Kläger gemäß § 314 Abs. 2 BGB die GbR unter Fristsetzung zum Tätigwerden auffordern müssen, bevor er das Mandatsverhältnis mit den von ihm gewünschten Kostenfolgen des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB beendet (vgl. insoweit auch OLG Hamm, Urteil vom 4. September 2009, Az. 12 U 129/09, zitiert nach Juris).
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