Rechtsprechung
OLG Koblenz, 28.01.2002 - 12 U 1295/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende Sicherung eines Ablagerungsgrundstücks gegen Sandabfuhren Unbefugter; Haftung des sicherungspflichtigen Grundstückseigentümers; Sorgfaltspflichten aus der Verfügungsgewalt über ein Grundstück; Verkehrssicherungspflicht zum Schutz vor Manipulationen Unbefugter an ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 823; StVO § 32; LStrG RP § 48
Gebotene Vorkehrungen der Gemeinde bei Gefahr von Fahrbahnverschmutzungen durch unbefugten Abtransport von Sand - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund aus einem städtischen Depot auf die Fahrbahn eingeschleppten Sandes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 04.08.2000 - 9 O 94/00
- OLG Koblenz, 28.01.2002 - 12 U 1295/00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 745
- VersR 2002, 1042
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Schleswig, 17.04.1991 - 9 U 99/89
Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2002 - 12 U 1295/00
Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat den Sand unverzüglich zu beseitigen und bis dahin den gefährdeten Verkehrsbereich ausreichend kenntlich zu machen (vgl. auch BGH, VersR 1961, 442, 443; OLG Schleswig, NZV 1992, 31 ). - BGH, 16.09.1975 - VI ZR 156/74
Pflichten zur Sicherung von Abdeckrosten gegen unbefugtes Abheben
Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2002 - 12 U 1295/00
Das Landgericht hat verkannt, dass sich schon die allgemeine Verkehrssicherungspflicht auch auf solche Gefahren erstrecken kann, die erst durch den unerlaubten und vorsätzlichen Eingriff eines Dritten entstehen (vgl. z.B. BGH, VersR 1976, 149, 150; BGH, VersR 1955, 11, 12). - BGH, 13.12.1956 - III ZR 112/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2002 - 12 U 1295/00
Erst recht muss sich der straßenrechtlich Verkehrssicherungspflichtige, wenn ohne sein Zutun durch Naturgewalten oder durch Dritte Hindernisse oder gefährliche Gegenstände auf den Straßenkörper gelangen, um eine Beseitigung dieser Gefahren bemühen, selbst wenn dazu auch der - hier unbekannte - Störer, die Polizei oder sonstige Stellen in erster Linie verpflichtet sind (vgl. BGH, VersR 1957, 109). - BGH, 10.11.1954 - VI ZR 217/53
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2002 - 12 U 1295/00
Das Landgericht hat verkannt, dass sich schon die allgemeine Verkehrssicherungspflicht auch auf solche Gefahren erstrecken kann, die erst durch den unerlaubten und vorsätzlichen Eingriff eines Dritten entstehen (vgl. z.B. BGH, VersR 1976, 149, 150; BGH, VersR 1955, 11, 12).
- OVG Niedersachsen, 19.11.2004 - 12 ME 404/04
Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen …
Des Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur - bei gelegentlichem Konsum - des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf es nicht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 14.8.2002 - 12 ME 566/02 - DAR 2002, 269 f., vom 16.6.2003 - 12 ME 172/03 - DAR 2003, 432 f, vom 26.8.2003 - 12 ME 348/03 -, vom 16.2.2004 - 12 ME 60/04 -, vom 13.5.2004 - 12 PA 180/04 - und vom 9.11.2004 - 12 ME 421/04 -). - OLG Koblenz, 05.04.2004 - 12 U 236/03
Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen; Umfang der …
Dann könnte die Haftung des gemäß §§ 823, 836 - 838 BGB Einstandspflichtigen mit derjenigen der gemäß Art. 34 GG verpflichteten Anstellungskörperschaft zusammentreffen (vgl. Senat VersR 2002, 1042 ;… Wellner aaO. Kap. 14 Rn.). - OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 12 ME 60/04 Des Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur bei gelegentlichem Konsum des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf es nicht (vgl. nur: Beschlüsse des Senats v. 14.08.2002 12 ME 566/02 , DAR 2002, 269 f. [= BA 2003, 327]; v. 16.06.2003 12 ME 172/03 , DAR 2003, 432 f. [= BA 2003, 465] und zuletzt zu Amphetamin v. 03.02.2004 12 ME 26/04 ).Abgesehen hiervon steht fest, dass derAntragsteller nicht nur die harte Droge Amphetamin konsumiert, sondern sich im Zusammenhang damit auch als unfähig erwiesen hat, den Drogenkonsum und die Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr zu trennen.
- LG Bonn, 15.01.2020 - 1 O 254/19
Verkehrsschild; Gefahrenquelle; Amtshaftung
Der straßenrechtlich Verkehrssicherungspflichtige muss sich um die Beseitigung (auch) solcher Gefahren bemühen, wenn ohne sein Zutun durch Naturgewalten oder durch Dritte Hindernisse oder gefährliche Gegenstände auf den Straßenkörper gelangen, wenn dazu auch der - hier unbekannte - Störer, die Polizei oder sonstige Stellen in erster Linie verpflichtet sind (OLG Koblenz, Urt. v. 28.01.2002 - 12 U 1295/00 -, juris; vgl. auch BGH VersR 1957, 109). - VG Kassel, 07.05.2003 - 2 G 773/03 Soweit in dem angefochtenen Bescheid auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 14.08.2002 - Az.: 12 ME 566/02, DAR 2002, 269 - verwiesen wird, folgt das Gericht dem nicht.