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   OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10   

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https://dejure.org/2010,9681
OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10 (https://dejure.org/2010,9681)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.2010 - 12 U 13/10 (https://dejure.org/2010,9681)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 12 U 13/10 (https://dejure.org/2010,9681)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf einen aufgrund eines Auffahrunfalls auf der linken Fahrspur der Autobahn liegen gebliebenen Hänger

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall auf Autobahn mit Pannenfahrzeug

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz: Wer in erkennbare Unfallstelle rast, hat keinen Anspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 3
    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf einen aufgrund eines Auffahrunfalls auf der linken Fahrspur der Autobahn liegen gebliebenen Hänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Schleswig, 30.06.1993 - 9 U 51/92

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall bei Dunkelheit auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Kollidiert unter diesen Umständen ein Fahrzeug mit einem vor ihm auftauchenden Hindernis, so spricht dies regelmäßig für einen Verstoß des Auffahrenden gegen das Sichtfahrgebot und eine nicht hinreichend den besonderen Umständen angepasste Geschwindigkeit (vgl. OLG Schleswig VersR 1995, 476).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506; KG NZV 1999, 512, NZV 2003, 291).
  • KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01

    Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506; KG NZV 1999, 512, NZV 2003, 291).
  • OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Zurechnungszusammenhang bei Verlust der Ladung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Denn bereits ohne das Vorhandensein entsprechender Warnzeichen muss ein Kraftfahrer grundsätzlich mit plötzlichen Hindernissen Tag und Nacht auch auf der Autobahn rechnen (König in Hentschel u.a. a.a.O., § 3 StVO Rn. 27; OLG Braunschweig NZV 2002, 176; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 970) und muss seine Fahrweise so einrichten, dass er auch in der Dunkelheit vor ungesichert und unbeleuchtet liegengebliebenen Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann (BGH NJW-RR 1987, 1235).
  • OLG Braunschweig, 04.02.2002 - 7 U 67/01

    15 km/h; Auffahrunfall; Autobahn; Dunkelheit; Fahrgeschwindigkeit;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Denn bereits ohne das Vorhandensein entsprechender Warnzeichen muss ein Kraftfahrer grundsätzlich mit plötzlichen Hindernissen Tag und Nacht auch auf der Autobahn rechnen (König in Hentschel u.a. a.a.O., § 3 StVO Rn. 27; OLG Braunschweig NZV 2002, 176; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 970) und muss seine Fahrweise so einrichten, dass er auch in der Dunkelheit vor ungesichert und unbeleuchtet liegengebliebenen Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann (BGH NJW-RR 1987, 1235).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Denn bereits ohne das Vorhandensein entsprechender Warnzeichen muss ein Kraftfahrer grundsätzlich mit plötzlichen Hindernissen Tag und Nacht auch auf der Autobahn rechnen (König in Hentschel u.a. a.a.O., § 3 StVO Rn. 27; OLG Braunschweig NZV 2002, 176; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 970) und muss seine Fahrweise so einrichten, dass er auch in der Dunkelheit vor ungesichert und unbeleuchtet liegengebliebenen Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann (BGH NJW-RR 1987, 1235).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, 231).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2005 - 4 U 313/04

    Verschulden beim Verkehrsunfall: Situationsadäquate Geschwindigkeit bei unklarer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    In Anbetracht der Tatsache, dass Unfälle auf Autobahnen nicht selten schwerste Schäden verursachen, ist der Fahrer bei unklarer Verkehrslage auf Autobahnen zur Einhaltung der äußersten Sorgfalt verpflichtet (Saarländisches OLG, MDR 2006, 89, m.w.N.
  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506; KG NZV 1999, 512, NZV 2003, 291).
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn

    Der Auffahrende kann den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis nicht mit dem Hinweis auf die schwere Erkennbarkeit des Reifenteils erschüttern, wenn im Hinblick auf ein eingeschaltetes Warnblinklicht eine unklare Verkehrslage vorliegt, bei der der Verkehr auch mit ungewöhnlich schwer sichtbaren Hindernissen rechnen muss (Anschluss OLG Brandenburg, 8. Juli 2010, 12 U 13/10, Schaden-Praxis 2011, 102).(Rn.27).
  • OLG Hamm, 23.04.2013 - 9 U 234/12

    Haftung des Fahrzeughalters wegen Schäden eines Schützenfestbesuches durch

    Die vom Kläger insoweit außerdem zitierte Rechtsprechung (BGHZ 29, 163; OLG Brandenburg, Urteil vom 08.07.2010, Az.: 12 U 13/10; LG Erfurt, Urteil vom 06.06.2008, Az.: 2 S 287/07) steht dem ebenfalls nicht entgegen.
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