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   OLG Köln, 04.03.1993 - 12 U 138/92   

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OLG Köln, 04.03.1993 - 12 U 138/92 (https://dejure.org/1993,1515)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.1993 - 12 U 138/92 (https://dejure.org/1993,1515)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. März 1993 - 12 U 138/92 (https://dejure.org/1993,1515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Ersatz immaterieller Schäden und eines Verdienstausfallschadens ; Erhebung einer Teilklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger bei Dunkelheit; Anforderungen an die Darlegung des Verdienstausfallschadens eines selbständigen Unternehmers; Höhe des Schmerzensgeldes bei Fraktur des Daumengrundgelenks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Bei einer Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger, der eine innerörtliche Straße bei Dunkelheit von links nach rechts bereits weitgehend überquert hat, spricht ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrzeugführers

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 194 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 81/87

    Pflicht des Gerichs zur Beweiserhebung über bestrittene Ausgangstatsachen bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1993 - 12 U 138/92
    Erforderlich ist es aber immer, daß schlüssige Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen als Grundlage für das im Rahmen des § 287 Abs. 1 auszuübende Ermessen bzw. die Wahrscheinlichkeitsprüfung nach § 252 S. 2 BGB so konkret vorgetragen werden, daß sich hieraus zumindest greifbare Anhaltspunkte für die Entstehung eines Schadens ergeben (vgl. BGH-HR ZPO § 287 Abs. 1 - Gewinnentgang 6 - BGH WM 1990, 281 ; BGH NJW 1988, 3016 ; Soergel-Mertens, BGB 12. Auflage, § 252 Rdn. 12 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 160/88

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1993 - 12 U 138/92
    Erforderlich ist es aber immer, daß schlüssige Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen als Grundlage für das im Rahmen des § 287 Abs. 1 auszuübende Ermessen bzw. die Wahrscheinlichkeitsprüfung nach § 252 S. 2 BGB so konkret vorgetragen werden, daß sich hieraus zumindest greifbare Anhaltspunkte für die Entstehung eines Schadens ergeben (vgl. BGH-HR ZPO § 287 Abs. 1 - Gewinnentgang 6 - BGH WM 1990, 281 ; BGH NJW 1988, 3016 ; Soergel-Mertens, BGB 12. Auflage, § 252 Rdn. 12 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1993 - 12 U 138/92
    Es spricht daher der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Kraftfahrer zu schnell oder unaufmerksam gefahren ist (vgl. BGH NJW 1984, 50, 51; Greger NZV 1990, 409).
  • OLG Köln, 27.04.2007 - 19 U 11/07

    Internationale Zuständigkeit und Erfüllungsort für Jahresrahmenliefervertrag -

    Die Klägerin hat auch unter Berücksichtigung der in dem Schriftsatz der Beklagten vom 10.4.2007 zitierten Rechtsprechung des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 4.3.1993 - 12 U 138/92, in: VRS 85, 262 ff.) zur prozessualen Substantiierungspflicht bei der Geltendmachung entgangenen Gewinns hinreichende Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen für eine Schätzung vorgetragen, ohne dass die Beklagte dem substantiiert entgegen getreten wäre:.
  • AG Bergisch Gladbach, 18.10.1994 - 61 C 413/93
    Aus der Tatsache, dass er zur Überquerung weder eine Kreuzung, noch eine Einmündung oder gar einen Fußgängerüberweg benutzt hat, ergibt sich gleichzeitig, dass er die Fahrbahnüberquerung nur mit erhöhter Vorsicht hätte vornehmen dürfen (vgl. auch OLG Köln , ZfS 1993, Seite 258, 259).

    Nicht vergleichbar ist die Unfallsituation insbesondere mit dem Fall, den das OLG Köln (ZFS 1993, Seite 258) zu entscheiden hatte, und dessen Bewertung der Beklagte auf den vorliegenden Fall übertragen haben will.

  • OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 11/07

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Verfahrensrecht - Vertragshändlervertrag im

    Die Klägerin hat auch unter Berücksichtigung der in dem Schriftsatz der Beklagten vom 10.4.2007 zitierten Rechtsprechung des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 4.3.1993 - 12 U 138/92, in: VRS 85, 262 ff.) zur prozessualen Substantiierungspflicht bei der Geltendmachung entgangenen Gewinns hinreichende Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen für eine Schätzung vorgetragen, ohne dass die Beklagte dem substantiiert entgegen getreten wäre:.
  • OLG Köln, 28.04.2003 - 12 U 223/02

    Regulierung eines Verkehrsunfalls durch Reparatur eines Taxis; Herausgabe eines

    Auch bei Anwendung des § 252 BGB muss der Geschädigte die Tatsachen, die seine Gewinnerwartung wahrscheinlich machen sollen, im Einzelnen darlegen und beweisen (BGH, Urteil vom 15.3.1988 - VI ZR 81/87, MDR 1988, 849, 850; vgl. auch Senat, Urteil vom 4.3.1993 - 12 U 138/92, ZfS 1993, 261, 262 f).
  • OLG Köln, 15.05.2003 - 12 U 172/02

    Berechnung eines ersatzfähigen Verdienstausfalls eines Taxiunternehmers; Anspruch

    Auch bei Anwendung des § 252 BGB muss der Geschädigte die Tatsachen, die seine Gewinnerwartung wahrscheinlich machen sollen, im einzelnen darlegen und beweisen (BGH Urteil vom 15.03.1888 - VI ZR 81/87, MDR 1988, 849,850; vgl. auch OLG Köln 12. ZS, Urteil vom 04.03.1993 - 12 U 138/92, ZfS 1993, 261,262f).
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OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 138/92 (https://dejure.org/1993,8257)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.02.1993 - 12 U 138/92 (https://dejure.org/1993,8257)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - 12 U 138/92 (https://dejure.org/1993,8257)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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