Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 15.12.2003

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   OLG Koblenz, 05.12.2003 - 12 U 1392/02   

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https://dejure.org/2003,35384
OLG Koblenz, 05.12.2003 - 12 U 1392/02 (https://dejure.org/2003,35384)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.12.2003 - 12 U 1392/02 (https://dejure.org/2003,35384)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Dezember 2003 - 12 U 1392/02 (https://dejure.org/2003,35384)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt;

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.12.2003 - 12 U 1392/02
    Ob und in welchem Umfang sie bestehen, richtet sich unter anderem nach der rechtlichen Qualität der Verkehrsfläche und den tatsächlichen Verhältnissen an der Gefahrenstelle (vgl. Rinne NVwZ 2003, 9, 10 [BVerwG 19.03.2002 - 1 C 19/01] m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.12.2003 - 12 U 1392/02
    Einen Anspruch auf völlig gefahrlose Verkehrswege gibt es nicht (vgl. BGH VersR 1980, 946, 947).
  • BGH, 04.10.1982 - II ZR 237/81

    Zusammenstoß zweier Schiffe im Nord-Ostsee-Kanal - Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.12.2003 - 12 U 1392/02
    Dies ist eine Ausprägung des Grundgedankens, dass niemand einen anderen mehr als unvermeidlich gefährden soll (vgl. BGH VersR 1982, 1138).
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   OLG Koblenz, 15.12.2003 - 12 U 1392/02   

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https://dejure.org/2003,40476
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OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.12.2003 - 12 U 1392/02 (https://dejure.org/2003,40476)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 26.08.2020 - 11 U 84/19

    Unfall, Lkw, Erker, Straßenraum

    Daraus folgt aber nicht, dass der Luftraum über einer Straße in jedem Fall bis zu dieser Höhe frei von Hindernissen zu sein hat (OLG Hamm, Urt. v. 17.05.1994, 9 U 30/94 = VersR 1995, 1206; OLG Koblenz, Urt. v. 15.12.2003, Az.: 12 U 1392/02 = OLGR Koblenz 2004, 370, 371).b) Der Umfang der für den lichten Raum gebotenen Sicherungsmaßnahmen hängt vielmehr maßgebend von der berechtigten Sicherheitserwartung der Verkehrsteilnehmer ab (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 17.05.1994, 9 U 30/94).Davon, dass der Straßenraum in einer Höhe von mehr als 4 m frei von Hindernissen ist, werden Fahrzeugführer allenfalls auf verkehrswichtigen Straßen ausgehen können, bei denen der Sicherungspflichtige in einem größeren Umfang mit Verkehr von Lastkraftwagen mit der zulässigen Höhe von 4 m rechnen muss (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 17.05.1994, 9 U 30/94; vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.10.2003, 4 U 131/03, Tz.13, juris).

    Er kann sich nicht uneingeschränkt darauf verlassen, dass die Verkehrssicherungspflichtigen ihn vor jeder Gefahr bewahren, die auch durch die Größe seines Fahrzeugs sowie sein Fahrverhalten verursacht wird (OLG Koblenz, Urt. v. 15.12.2003, Az.: 12 U 1392/02).2.

  • VG Augsburg, 21.11.2012 - Au 6 K 12.1168

    Verpflichtung zum Rückschnitt von Überhang; Widmungsfiktion; Bestimmtheit der

    Von einem Verkehrssicherungspflichtigen kann nicht einmal verlangt werden, dass die nach § 32 Abs. 2 Satz 1 StVZO zulässige maximale Höhe von 4 m generell in jeder Straßenlage freigehalten wird (OLG Koblenz v. 15.12.2003 Az. 12 U 1392/02 RdNr. 15).
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