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   OLG Koblenz, 19.01.2004 - 12 U 1412/02   

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https://dejure.org/2004,15102
OLG Koblenz, 19.01.2004 - 12 U 1412/02 (https://dejure.org/2004,15102)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.01.2004 - 12 U 1412/02 (https://dejure.org/2004,15102)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 12 U 1412/02 (https://dejure.org/2004,15102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Anhörung eines Zeugen der Gegenpartei und der keine förmlichen Beweismittel zur Verfügung stehenden Partei aufgrund des zivilprozessrechtlichen Fairnessanspruchs; Vorliegen eines Gebots zur Anhörung des Prozessgegners als Partei bei Anhörung oder Vernehmung ...

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 448

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 141; ZPO § 448
    Anhörung oder Vernehmung der Gegenpartei, wenn dieser keine förmlichen Beweismittel zur Verfügung stehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2004 - 12 U 1412/02
    Der Fairnessanspruch verlangt, dass im Zivilprozess nicht nur ein Zeuge der Gegenpartei, sondern gegebenenfalls auch die Partei gemäß § 141 oder § 448 ZPO angehört oder vernommen wird, wenn dieser keine anderen förmlichen Beweismittel zur Verfügung stehen (vgl. BVerfG NJW 2001, 2531).

    Bedenken gegen den Beweiswert einer Parteianhörung oder einer Parteivernehmung sind in der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2001, 2531 f.); sie begründen kein Verbot der Verwertung der daraus gewonnenen Tatsachen.

  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96

    Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2004 - 12 U 1412/02
    Die Frage, ob der Tatrichter seine Entscheidung auf bestrittenes Vorbringen einer Partei im Wege der Anhörung nach § 141 ZPO oder der Vernehmung nach § 448 ZPO stützen kann, stellt sich nur, wenn die Partei sich in Beweisnot befindet (vgl. BGHZ 110, 363, 365 f.; BGH NJW 1997, 1988 f.).
  • OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01

    Widerruf einer Schenkung wegen falscher Verdächtigung; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2004 - 12 U 1412/02
    Vielmehr kam auch eine Anhörung nach § 141 ZPO in Betracht (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2002, 630 f. m.w.N.).
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2004 - 12 U 1412/02
    Die Frage, ob der Tatrichter seine Entscheidung auf bestrittenes Vorbringen einer Partei im Wege der Anhörung nach § 141 ZPO oder der Vernehmung nach § 448 ZPO stützen kann, stellt sich nur, wenn die Partei sich in Beweisnot befindet (vgl. BGHZ 110, 363, 365 f.; BGH NJW 1997, 1988 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - 1 U 242/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Inline-Skaters mit einem Radfahrer auf

    Diesem Grundsatz kann statt einer Parteivernehmung bereits dadurch genügt werden, dass die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wird (vgl. BGH, NJW 1999, 363, 365; OLG Koblenz, Urteil vom 19.01.2004, Az. 12 U 1412/02).
  • AG Bremen, 23.11.2017 - 9 C 104/17

    Parteianhörung und Erbringung des Vollbeweises in einem Verkehrsunfallprozess

    Soweit ersichtlich, wird nur vom OLG Koblenz, Urteil vom 19. Januar 2004 - 12 U 1412/02 -, juris, ausdrücklich vertreten, dass diese Rechtsprechung auch auf Verkehrsunfallstreitigkeiten uneingeschränkt zu erstrecken sei; im Einzelfall könne bei entsprechender Inhaltsanalyse und weiteren Glaubwürdigkeitskriterien der Parteianhörung Vorzug vor der Zeugenaussage gegeben werden (vorsichtiger wohl OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 789: Glaubwürdigkeit eines im Lager der Parteien stehenden Unfallzeugen kann durch Anhörung der Gegenpartei erschüttert werden).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2015 - 11 U 110/15
    Diese Grundsätze werden auch auf Verkehrsunfälle angewendet, wenn einer Seite Zeugen zur Verfügung stehen, der anderen jedoch nicht (OLG Koblenz, Urteil vom 19. Januar 2004 - 12 U 1412/02 -, juris).
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