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   OLG Nürnberg, 14.02.2018 - 12 U 1435/17   

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https://dejure.org/2018,16561
OLG Nürnberg, 14.02.2018 - 12 U 1435/17 (https://dejure.org/2018,16561)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.02.2018 - 12 U 1435/17 (https://dejure.org/2018,16561)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 12 U 1435/17 (https://dejure.org/2018,16561)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EuGVVO Art. 4 Abs. 1, Art. 7 Nr. 1; CMNI Art. 1 Nr. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1, Abs. 2, Art. 8 Abs. 1 S. 2, Art. 15c, Art. 16 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 3, § 513 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 2 S. 1
    Haftung für Liegegeldkosten und Ladungsschäden in Folge der weisungsbedingten Verweigerung der Löschung der Ladung bei einem internationalen Binnenschifffahrtstransport

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Haftung des Zwischenfrachtführers bei Ausübung eines Frachtführerpfandrechts

  • rewis.io

    Haftung für Liegegeldkosten und Ladungsschäden in Folge der weisungsbedingten Verweigerung der Löschung der Ladung bei einem internationalen Binnenschifffahrtstransport

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frachtvertrag; Frachtführerkette; Ersatzpflicht; Gerichtsstand; Schadensminderungspflicht; Schadensersatzanspruch; Weisung; Verderb des Transportgutes; Ladungsschäden; Liegegeldkosten

  • rechtsportal.de

    Frachtvertrag; Frachtführerkette; Ersatzpflicht; Gerichtsstand; Schadensminderungspflicht; Schadensersatzanspruch; Weisung; Verderb des Transportgutes; Ladungsschäden; Liegegeldkosten

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des ausführenden Schiffsfrachtführers auf Ersatz von durch die Ausführung einer Weisung entstandenen Kosten und Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Regensburg, 07.07.2017 - 2 HKO 1833/16

    Anteilige Haftung für Liegegeldkosten und Ladungsschäden in Folge der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2018 - 12 U 1435/17
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 07.07.2017, Az. 2 HK O 1833/16, in Ziffer 2. aufgehoben und in Ziffer 1. dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 60.503,57 EUR zu bezahlen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 07.07.2017, Az. 2 HK O 1833/16, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteiles des Landgerichts Regensburg vom 07.07.2017, Az.: 2 HK O 1833/16, wie folgt zu erkennen:.

    die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des LG Regensburg vom 07.07.2017 mit dem Az. 2 HK O 1833/16 kostenpflichtig abzuweisen.

    Das am 07.07.2017 verkündete Endurteil des LG Regensburg mit dem Az. 2 HK O 1833/16 wird, soweit er Klägerin ein Betrag von 37.840,61 EUR zugesprochen wurde, aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.

    die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 07.07.2017, Az.: 2 HK O 1833/16, kostenpflichtig zurückzuweisen.

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2018 - 12 U 1435/17
    Demgegenüber kann die fehlende örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit der Handelskammer des Landgerichts Regensburg die Berufung nicht rechtfertigen, § 513 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2002 - III ZR 102/02, NJW 2003, 426 f.).
  • LG Würzburg, 13.12.2019 - 1 HKO 2185/16

    Haftung des Frachtführers für Verunreinigungen des Transportguts

    Damit hat die ... eigene vertragliche Ansprüche gegen die Klägerin in Bezug auf Liegegeld, Entsorgungskosten und Zusatzfrachtkosten und, den Klägerinvortrag unterstellt, dies auch der Höhe nach (ebenso OLG Nürnberg RdTW 2018, 344).
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