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   OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 144/15   

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https://dejure.org/2016,5730
OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 144/15 (https://dejure.org/2016,5730)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.2016 - 12 U 144/15 (https://dejure.org/2016,5730)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 2016 - 12 U 144/15 (https://dejure.org/2016,5730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Dokumentation der Beratung bzw. Aufklärung über eine sog. Nettopolice

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VVG § 62
    Beratungspflicht des Versicherungsvertreters über die Eigenheit der Nettopolice im Fall der vorzeitigen Kündigung der vermittelten Versicherung (mit Anmerkung von Prof. Dr. Peter Reiff)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 61 Abs 1 S 1 VVG, § 62 VVG, § 242 BGB
    Provisionsanspruch des Versicherungsvermittlers: Besondere Dokumentationspflicht des Versicherungsvertreters bei Vermittlung einer sog. Nettopolice für eine fondsgebundene Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61 Abs. 1 S. 1; VVG § 62
    Anforderungen an die Dokumentation der Beratung bzw. Aufklärung über eine sog. Nettopolice

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärung beim Verkauf einer Nettopolice - und die Beratungsdokumentation

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dokumentation der Belehnung über Vereinbarung eines Kostenausgleichs in Nettopolice durch Versicherungsvertreter notwendig

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Die Beratung bzw. Aufklärung über eine sog. Nettopolice unterliegt der besonderen Dokumentationspflicht nach §§ 61 Abs. 1 Satz 2, 62 VVG

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Atlanticlux 45 -, Dokumentationspflicht des VV bei der Vermittlung einer Nettopolice, tatsächliche Vermutung für nicht erfolgte Beratung, Kostenausgleichsvereinbarung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dokumentation der Belehnung über Vereinbarung eines Kostenausgleichs in Nettopolice durch Versicherungsvertreter notwendig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn es sich bei einer vermittelten Versicherung um eine Nettopolice handelt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nettopolicen: Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers bei unzureichender Aufklärung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vergütung des Vermittlers auch nach Kündigung des Rentenversicherungsvertrags

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nettopolicen: Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers bei unzureichender Aufklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Abschlussprovision bei Nettopolice ohne Beratung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherungskundenrechte gestärkt: Dokumentationspflicht bei Netto-Policen-Vereinbarung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Nettopolicen: Schadensersatzansprüche bei unzureichender Aufklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 856
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.06.2014 - III ZR 557/13

    Lebensversicherung als Nettopolice: Provisionsvereinbarung mit dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 144/15
    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass Nettopolicenvereinbarungen per se weder wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners nach § 307 BGB unwirksam noch nach § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Abzugsverbot nach § 169 Abs. 5 Satz 2 VVG nichtig sind (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 05.06.2014, III ZR 557/13, juris; BGH VersR 2014, 240, Tz. 10ff; jeweils m.w.N.).

    Der Versicherungsvertreter, der eine Nettopolice vermittelt, ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer deutlich darauf hinzuweisen, dass dieser auch dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet bleibt, wenn der Versicherungsvertrag nach kurzer Zeit beendet wird (vgl. BGH, VersR 2014, 240, Tz. 16; VersR 2014, 877, Tz. 14).

    Für dieses Ergebnis spricht zudem, dass gerade auch die besonderen Dokumentations- und Beratungspflichten des Vermittlers nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein anerkennenswertes Interesse des Vermittlers am Abschluss einer gesonderten Vergütungsvereinbarung begründen (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2014, III ZR 557/13, juris, Tz. 12).

    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung, spricht eine weitere tatsächliche Vermutung dafür, dass sich der Versicherungsnehmer bei gehöriger Belehrung nicht für eine Nettopolice entschieden hätte (vgl. u.a. BGH VersR 2014, 877, Tz. 24).

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 124/13

    Vergütungsanspruch eines Versicherungsvertreters gegen einen Kunden für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 144/15
    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass Nettopolicenvereinbarungen per se weder wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners nach § 307 BGB unwirksam noch nach § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Abzugsverbot nach § 169 Abs. 5 Satz 2 VVG nichtig sind (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 05.06.2014, III ZR 557/13, juris; BGH VersR 2014, 240, Tz. 10ff; jeweils m.w.N.).

    Der Versicherungsvertreter, der eine Nettopolice vermittelt, ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer deutlich darauf hinzuweisen, dass dieser auch dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet bleibt, wenn der Versicherungsvertrag nach kurzer Zeit beendet wird (vgl. BGH, VersR 2014, 240, Tz. 16; VersR 2014, 877, Tz. 14).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 144/15
    Das Gericht kann und muss sich vielmehr mit einer persönlichen Gewissheit begnügen, welche den Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256; BGHZ 61, 169).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2010 - 5 U 337/09

    Anforderungen an die Dokumentation über die Beratung hinsichtlich preisgünstiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 144/15
    Verletzt der Vermittler allerdings seine Pflicht, den erteilten Rat und seine Gründe hierfür zu dokumentieren, ist es gerechtfertigt, diesem das Beweisrisiko aufzuerlegen und dem Versicherungsnehmer Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zuzubilligen (OLG Saarbrücken, VersR 2010, 1181; LG Saarbrücken, aaO, Tz. 23; Prölss/Martin/Dörner, VVG, 29. A., § 63 Rn. 12).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 144/15
    Der Versicherungsnehmer muss dann den Nachweis führen, dass diese Darstellung nicht zutrifft (vgl. BGH NJW 2006, 1429).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2013 - 12 U 85/13

    Lebensversicherungsvertrag: Wirksamkeit einer mit dem Versicherer geschlossenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 144/15
    Es liegt daher auf der Hand, dass der Versicherer und der Vermittler, die eine Nettopolice vertreiben, den Versicherungsnehmer ausführlich und nachvollziehbar über diesen Unterschied und die daraus folgende Schlechterstellung des Versicherungsnehmers im Falle eines Frühstornos aufklären müssen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 19.09.2013, 12 U 85/13, juris, Tz. 55; LG Saarbrücken, Urteil vom 16.04.2013, 14 S 11/12, juris, Tz. 20).
  • LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12

    Versicherungsvermittlung: Beratungspflichten bei Vermittlung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 144/15
    Es liegt daher auf der Hand, dass der Versicherer und der Vermittler, die eine Nettopolice vertreiben, den Versicherungsnehmer ausführlich und nachvollziehbar über diesen Unterschied und die daraus folgende Schlechterstellung des Versicherungsnehmers im Falle eines Frühstornos aufklären müssen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 19.09.2013, 12 U 85/13, juris, Tz. 55; LG Saarbrücken, Urteil vom 16.04.2013, 14 S 11/12, juris, Tz. 20).
  • OLG Hamm, 23.08.2017 - 20 U 38/17

    Lebensversicherung; Nettopolice mit gesonderter Vergütungsvereinbarung: Belehrung

    Insbesondere hat er deutlich darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer auch dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet bleibt, wenn der Versicherungsvertrag nach kurzer Zeit beendet wird (BGH, Urteil vom 05.06.2014 - III ZR 557/13 -, VersR 2014, 877, Rn. 24, juris; Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 124/13 -, VersR 2014, 240, Rn. 16, 27, juris; OLG München, Beschluss vom 05. Juli 2016 - 20 U 1011/16 -, VersR 2017, 616, Rn. 4, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2016 - 12 U 144/15 -,VersR 2016, 856, Rn. 29, juris).

    Der Versicherungsnehmer muss dann den Nachweis führen, dass diese Darstellung nicht zutrifft (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2016 - 12 U 144/15 -, VersR 2016, 856, Rn. 31, juris).

    Die Beweislast trifft indes den Vermittler, soweit er den ihm gem. §§ 61 Abs. 1 Satz 2, 62 VVG obliegenden Dokumentationspflichten nicht nachgekommen ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2016 - 12 U 144/15 -, VersR 2016, 856, Rn. 31, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 27. Januar 2010 - 5 U 337/09 - 82 -, VersR 2010, 1181, Rn. 32, juris).

    Es widerspräche dem Sinn und Zweck der Dokumentationspflicht, ausgerechnet die Pflicht zur gesonderten Beratung über die Auswirkungen der Nettopolice von der Dokumentationspflicht auszunehmen, zumal die Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein anerkennenswertes Interesse des Vermittlers am Abschluss einer gesonderten Vergütungsvereinbarung begründen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2016 - 12 U 144/15 -, VersR 2016, 856, Rn. 30, juris; BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - III ZR 557/13-, DB 2014, 2465, Ru.12, juris).

  • LG Köln, 15.10.2018 - 18 O 270/16

    Nettopolice, Versicherungsmakler, Vermittlungsprovision, Aufklärung

    Die Beratungspflicht erstreckt sich im Falle der Vermittlung einer Nettopolice insbesondere darauf, dass der Kunde im Falle einer frühzeitigen Kündigung - anders als bei einer Bruttopolice - nicht nur keine Rückzahlung erhält, sondern darüber hinaus weitere Beträge zahlen muss und sich so deutlich schlechter stellt als beim Abschluss einer Bruttopolice (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2016 - 12 U 144/15; OLG München NJOZ 2017, 1366; OLG Hamm, Beschluss vom 23.08.2017 - 20 U 38/17).
  • LG Köln, 14.02.2017 - 11 S 250/15

    Zahlung einer Vergütung für die Vermittlung eines fondsgebundenen

    Sinn und Zweck der Beratungs- und Dokumentationspflichten gebieten auch eine Anwendung von § 61 VVG auf die gesonderte Vergütungsvereinbarung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2016, Az. 12 U 144/15 - zitiert nach juris).

    Insbesondere besteht dann die Vermutung, dass eine nicht dokumentierte Beratung tatsächlich nicht vorgenommen wurde (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2016, 12 U 144/15 Rn. 12 - zitiert nach juris; siehe auch LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 809, 811).

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