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   KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09   

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https://dejure.org/2010,5687
KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09 (https://dejure.org/2010,5687)
KG, Entscheidung vom 31.05.2010 - 12 U 147/09 (https://dejure.org/2010,5687)
KG, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 12 U 147/09 (https://dejure.org/2010,5687)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gewerberaummiete: Darlegungs- und Beweislast bei Eintritt eines Wasserschadens im Obhutsbereich des Mieters; Beweiserheblichkeit der Behauptung einer Indiztatsache; Mitverschulden des Mieters auf Grund des Fehlen eines Wasserablaufs im Boden eines Herren-WC

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast eines Mieters im Falle von Wasserschäden aufgrund eines defekten Wasserhahns in seinem Obhutsbereich eines Gewerbemietobjekts; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mietmangels aufgrund fehlenden Wasserablaufs im Boden ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beweislast bei Wasseraustritt in der Mietsache; Wasserschaden

  • prewest.de PDF, S. 51

    §§ 278, 280, 535, 536 BGB
    Gewerberaummiete; Obhutspflicht des Mieters; Wasseraustritt im Sanitärbereich; Bodenablauf; Mangel; DIN 1986; Altbau; Mieterhaftung für Erfüllungsgehilfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 282; BGB § 535 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast bei Ausströmen von Wasser aus einem Wasserhahn in einem Gewerbemietobjekt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast bei Schaden an der Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wasserschaden wegen aufgedrehten Wasserhahns

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast bei Schaden an der Mietsache (IMR 2010, 428)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 25 O 133/09
  • KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1109
  • ZMR 2011, 33
 
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