Rechtsprechung
OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1473/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 7 StVG, § 116 SGB 10, § 2 Abs 1 Nr 8b SGB 7, § 106 Abs 1 SGB 7, § 104 SGB 7
Schülerunfall durch Schubserei an der Bushaltestelle: Verschuldenshaftung von Fahrer und Halter des Busses; Eingreifen der Regeln des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs; Bemessung des Schmerzensgeldes für eine schwere Fußverletzung eines 11-jährigen Kindes - verkehrslexikon.de
Zum Haftungsanteil des Halters eines Linienbusses bei einem Haltestellenunfall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Haftung des Halters eines Linienbusses für Verletzungen eines Schülers in einem Gedränge
- RA Kotz
Schülerunfall durch Schubserei an der Bushaltestelle - Verschuldenshaftung von Busfahrer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Haftung des Halters eines Linienbusses für Verletzungen eines Schülers in einem Gedränge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Busfahrer verletzt Schüler an Haltestelle
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn Schüler durch das Verhalten von Mitschülern verletzt werden - Sind Schüler dann untereinander zum Ersatz des Personenschadens verpflichtet?
Verfahrensgang
- LG Mainz, 18.11.2011 - 9 O 83/11
- OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1473/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 1459/04
Schülerunfall durch Schubserei im Bus: Verschuldenshaftung von Fahrer und Halter …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1473/11
Dies liegt vor, wenn eine Situation feststellbar ist, in der sich schulspezifische, gefährdende Verhaltensweisen einzustellen pflegen, nämlich Raufereien und Neckereien, die geprägt sind durch übermütiges, bedenkenloses Verhalten, Verlust des Verantwortungsgefühls im Rahmen einer Gruppe oder durch Imponiergehabe (OLG Koblenz in NJW-RR 2006, 1174; OLG Koblenz in VersR 1986, 596; BGH in VersR 2008, 1407).Der Sachverhalt unterscheidet sich insoweit auch von demjenigen, der dem Verfahren OLG Koblenz 12 U 1459/04 (NJW-RR 2006, 1174) zugrunde lag.
- BGH, 28.01.1986 - VI ZR 151/84
Erstattungsfähigkeit eines unter Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung zu …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1473/11
Dies liegt vor, wenn eine Situation feststellbar ist, in der sich schulspezifische, gefährdende Verhaltensweisen einzustellen pflegen, nämlich Raufereien und Neckereien, die geprägt sind durch übermütiges, bedenkenloses Verhalten, Verlust des Verantwortungsgefühls im Rahmen einer Gruppe oder durch Imponiergehabe (OLG Koblenz in NJW-RR 2006, 1174; OLG Koblenz in VersR 1986, 596; BGH in VersR 2008, 1407). - BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07
Begriff des vorsätzlichen Verhaltens
Auszug aus OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1473/11
Dies liegt vor, wenn eine Situation feststellbar ist, in der sich schulspezifische, gefährdende Verhaltensweisen einzustellen pflegen, nämlich Raufereien und Neckereien, die geprägt sind durch übermütiges, bedenkenloses Verhalten, Verlust des Verantwortungsgefühls im Rahmen einer Gruppe oder durch Imponiergehabe (OLG Koblenz in NJW-RR 2006, 1174; OLG Koblenz in VersR 1986, 596; BGH in VersR 2008, 1407). - OLG Koblenz, 03.04.1985 - 7 U 1167/84
Auszug aus OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1473/11
Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Schüler, die gemeinsam in ein Schulzentrum fahren, derselben Schule im organisatorischen Sinne angehören oder nicht (OLG Koblenz in VersR 1986, 595).
- OLG Naumburg, 21.08.2017 - 1 U 58/17
Haftung bei Kfz-Unfall: Kreuzungskollision mit Feuerwehrfahrzeug im …
Dementsprechend ist das Landgericht methodisch zutreffend vorgegangen, indem es zunächst das angemessene Schmerzensgeld bestimmt und dem Kläger sodann den der Haftungsquote der Beklagten entsprechenden Anteil zuerkannt hat (vgl so auch OLG Koblenz, Urteil vom 3. Dezember 2012 zu 12 U 1473/11, zitiert nach juris, RN 26).