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   OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10   

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OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10 (https://dejure.org/2010,19020)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2010 - 12 U 15/10 (https://dejure.org/2010,19020)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 12 U 15/10 (https://dejure.org/2010,19020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.1989 - 3 U 114/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10
    Ein anderes Ergebnis und eine Erledigung der Hauptsache ist lediglich in dem - hier nicht vorgetragenen - Fall anzunehmen, dass aufgrund eines zwischen dem Kaskoversicherer und dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners bestehenden Teilungsabkommens ein Rückgriff des Vollkaskoversicherers ausgeschlossen ist, weil in diesem Falle letztlich ein nach § 67 VVG übergeleiteter Regressanspruch nicht besteht (vgl. hierzu OLG Saarbrücken NZV 1990, S. 118).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10
    Der Vortrag der Klägerin hierzu ist inhaltlich von den Beklagten nicht bestritten worden und daher unbeschadet der Beschränkungen in § 531 Abs. 2 ZPO in der Berufungsinstanz zu beachten (vgl. BGH MDR 2005, S. 527).
  • OLG München, 30.09.1997 - 11 W 2456/97

    Streitwertbemessung bei teilweiser Erledigterklärung nach Erlaß eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10
    Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 3.801,67 EUR festgesetzt, § 47 Abs. 1, 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO [(Zahlungsantrag: 633, 40 EUR; Feststellungsantrag Höherstufungsschaden: 75, 00 EUR; Feststellungsantrag teilweise Hauptsacheerledigung: 3.093,27 EUR (50 %iger Feststellungsabschlag; so auch der Senat im Verfahren 12 U 86/06, Urteil vom 20.09.2007, zitiert nach juris; ebenso OLG Köln OLGR 1994, S. 114; OLG Frankfurt MDR 1995, S. 207; OLG München MDR 1998, S. 62; vgl. zum Sach- und Streitstand auch Herget in Zöller, a. a. O., § 3, Rn. 16, Stichwort: einseitige Erledigungserklärung)].
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10
    Jede Seite hat dabei die Umstände zu beweisen, die der Gegenseite zum Verschulden gereichen und aus denen sie für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, S. 231).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 29.11.1994 - 22 W 41/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10
    Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 3.801,67 EUR festgesetzt, § 47 Abs. 1, 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO [(Zahlungsantrag: 633, 40 EUR; Feststellungsantrag Höherstufungsschaden: 75, 00 EUR; Feststellungsantrag teilweise Hauptsacheerledigung: 3.093,27 EUR (50 %iger Feststellungsabschlag; so auch der Senat im Verfahren 12 U 86/06, Urteil vom 20.09.2007, zitiert nach juris; ebenso OLG Köln OLGR 1994, S. 114; OLG Frankfurt MDR 1995, S. 207; OLG München MDR 1998, S. 62; vgl. zum Sach- und Streitstand auch Herget in Zöller, a. a. O., § 3, Rn. 16, Stichwort: einseitige Erledigungserklärung)].
  • OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 12 U 86/06

    Rechtsschutzbedürfnis im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10
    Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 3.801,67 EUR festgesetzt, § 47 Abs. 1, 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO [(Zahlungsantrag: 633, 40 EUR; Feststellungsantrag Höherstufungsschaden: 75, 00 EUR; Feststellungsantrag teilweise Hauptsacheerledigung: 3.093,27 EUR (50 %iger Feststellungsabschlag; so auch der Senat im Verfahren 12 U 86/06, Urteil vom 20.09.2007, zitiert nach juris; ebenso OLG Köln OLGR 1994, S. 114; OLG Frankfurt MDR 1995, S. 207; OLG München MDR 1998, S. 62; vgl. zum Sach- und Streitstand auch Herget in Zöller, a. a. O., § 3, Rn. 16, Stichwort: einseitige Erledigungserklärung)].
  • KG, 06.07.1995 - 12 U 1976/94

    Haftungsverteilung bei Ketten- bzw. Serienauffahrunfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10
    Nicht ohne weiteres greift der Anscheinsbeweis bei Kettenauffahrunfällen ein, da es in solchen Konstellationen üblicherweise an einem typischen Geschehensablauf fehlt, insbesondere es zum Auffahren infolge einer überraschenden Bremswegverkürzung durch den Erstunfall gekommen sein kann (OLG Düsseldorf NZV 1995, S. 487; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 4 StVO, Rn. 18; weitergehend KG DAR 1995, S. 482).
  • KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01

    Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13

    Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Aktivlegitimation des Geschädigten nach

    Vielmehr war der Kläger berechtigt und - gemäß Vorstehendem - auch verpflichtet, seine Zahlungsklage weiterzuführen, jedoch auf eine Zahlung an den Versicherer umzustellen (vgl. BGH, NJW 2012, 3642, Rn. 8; KG, NZV 2009, 240; OLG Brandenburg, Urt. v. 01.07.2010 - 12 U 15/10, BeckRS 2010, 19827; Burmann/Heß/ Jahnke/Janker-Jahnke, StVR, 22. Aufl. 2012, § 86 VVG, Rn. 54).
  • OLG Jena, 10.11.2016 - 4 U 211/16

    Haftpflichtprozess: Hauptsacheerledigung aufgrund Schadensregulierung durch den

    Der dieser Beurteilung entgegen stehenden Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil v. 01.07.2010, Az.: 12 U 15/10, juris), nach welcher die Zahlung des Kaskoversicheres ohne Auswirkungen auf die Aktivlegitimation der Zedentin sei, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • LG Kassel, 08.03.2013 - 5 O 118/12

    Zur Haftung eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs im Rahmen der

    Der Kläger hätte als gesetzlicher Prozessstandschafter nach § 265 ZPO den auf die Vollkaskoversicherung übergegangenen Anspruchsteil weiterhin geltend machen können (OLG Brandenburg, Urt. v. 01.07.2010, 12 U 15/10 - juris).

    Ein anderes Ergebnis und eine Erledigung der Hauptsache istlediglich in dem - hier nicht vorgetragenen - Fall anzunehmen, dass aufgrund eines zwischen Kasko- und Haftpflichtversicherer des Unfallgegners bestehenden Teilungsabkommens ein Rückgriff des Vollkaskoversicherers ausgeschlossen ist, weil es dann letztlich an einem nach § 86 VVG übergeleiteten Regressanspruch fehlt (OLG Brandenburg, Urt. v. 01.07.2010, 12 U 15/10 - juris).

  • AG Brandenburg, 15.10.2019 - 31 C 246/18

    Verkehrsunfall - Wildunfall auf Landstraße - hochgeschleudertes Damwild

    Insofern ist es also stets Sache der Partei im Einzelnen vorzutragen und ggf. auch zu beweisen, dass auch ein Idealfahrer den Unfall an Stelle ihres Fahrers nicht mehr hätte verhindern können ( OLG Brandenburg , Urteil vom 01.07.2010, Az.: 12 U 15/10, u.a. in: VRR 2010, Seite 465 ).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14

    Beschädigung eines Abschleppfahrzeugs durch Brand des auf der Ladefläche

    Die Versicherung erfüllt lediglich ihre versicherungsvertraglichen Verpflichtungen im eigenen Interesse und leistete keine Zahlung als Dritter nach § 267 Abs. 2 BGB (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 01.07.2010 - 12 U 15/10, VRR 2010, 465) an die Klägerin.
  • AG Bonn, 10.01.2023 - 114 C 119/21

    Verkehrsunfall zwischen zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen auf Parkplatz

    Jede Seite hat dabei die Umstände zu beweisen, die der Gegenseite zum Verschulden gereichen und aus denen sie für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, S. 231, so auch ausdrücklich OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2010 - 12 U 15/10, juris).
  • LG Karlsruhe, 16.08.2018 - 6 O 5/18

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachweis des Eigentums am Kraftfahrzeug des geschädigten

    Vielmehr verdrängt der der Beklagtenseite zuzurechnende Verschuldensvorwurf die Betriebsgefahr des klägerischen Pkw vollständig (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 01.07.2010 - 12 U 15/10 -, juris; Greger/Zwickel Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 22 Rn. 164).
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   OLG Köln, 14.10.2010 - I-12 U 15/10   

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OLG Köln, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - I-12 U 15/10 (https://dejure.org/2010,27868)
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   OLG Frankfurt, 28.05.2010 - 12 U 15/10   

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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.2010 - 12 U 15/10 (https://dejure.org/2010,30149)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 2010 - 12 U 15/10 (https://dejure.org/2010,30149)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.2010 - II ZB 10/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflichten des Rechtsanwalts zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2010 - 12 U 15/10
    Wird dem Rechtsanwalt die Sache in Zusammenhang mit einer fristgebunden Prozesshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen, wobei er sich grundsätzlich auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränken darf (BGH, Beschl. v. 8.2.2010, II ZB 10/09, FamRZ 2010, 636, zit. n. Juris, Ran.
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   OLG Köln, 20.05.2010 - 12 U 15/10   

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OLG Köln, 20.05.2010 - 12 U 15/10 (https://dejure.org/2010,76133)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.2010 - 12 U 15/10 (https://dejure.org/2010,76133)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 12 U 15/10 (https://dejure.org/2010,76133)
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