Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 19.10.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 154/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12007
OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 154/06 (https://dejure.org/2007,12007)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2007 - 12 U 154/06 (https://dejure.org/2007,12007)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2007 - 12 U 154/06 (https://dejure.org/2007,12007)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall; Beachtung der Ausgleichsfunktion bei der Bemessung des Schmerzensgeldes; Ermittlung der Höhe und des Maßes der durch den Unfall eingetretenen Lebensbeeinträchtigung; Berücksichtigung des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 546; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; SGB II § 16 Abs. 3; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 288 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten, Haushaltsführungsschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 154/06
    Teilbar ist ein Streitgegenstand auch bei Schadensersatzpositionen, die Einheitlichkeit des Anspruchs steht also nicht entgegen (vgl. BGH MDR 2004, 701).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 154/06
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1982, S. 985; VersR 1992, S. 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 154/06
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1982, S. 985; VersR 1992, S. 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80

    Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 154/06
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1982, S. 985; VersR 1992, S. 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 154/06
    Erforderlich ist allerdings, dass sich der geltend gemachte Aufwand als geldwerter Verlustposten in der Vermögenssphäre konkret niedergeschlagen hat, also entweder einen Verdienstausfall des Angehörigen verursacht hat oder sonst im Sinne eines Marktwertes objektivierbar ist (BGH VersR 1999, S. 1156).
  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 68/99

    Ausführung der Berufungsgründe in der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 154/06
    Soweit eine solche Begründung fehlt, ist die Berufung unzulässig (BGH NJW-RR 2000, 1015).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.10.2006 - 12 U 154/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5928
OLG Karlsruhe, 19.10.2006 - 12 U 154/06 (https://dejure.org/2006,5928)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.2006 - 12 U 154/06 (https://dejure.org/2006,5928)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 12 U 154/06 (https://dejure.org/2006,5928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Amthaftungsklage gegen einen Technischen Überwachungsverein aus Sachverständigentätigkeit in Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe: Drittschützender Charakter der Amtspflicht zum Unterlassen einer Eigentumsverletzung an einer zur Prüfung übergebenen Maschine; ...

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Technischen Überwachungsvereins auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung; Passivlegitimation als Voraussetzung; Druckprüfung einer Maschine; Schutz des Eigentümers bzw. Käufers einer geprüften Sache vor Vermögensschäden

  • Judicialis

    GG Art. 34; ; BGB § 839

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839
    Passiv legitimiert ist die Anstellungskörperschaft des beliehenen Unternehmens

  • rechtsportal.de

    GG Art. 34 Satz 1; BGB § 839
    Amtspflichtverletzung durch Sachverständigen eines Technischen Überwachungsvereins im Zusammenhang mit der Prüfung einer Maschine?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des TÜV

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des TÜV? (IBR 2007, 1041)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 498
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 34/92

    Amtshaftung für TÜV-Sachverständigen bei Vorprüfung nach Druckbehälterverordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2006 - 12 U 154/06
    Die amtlich anerkannten Sachverständigen, die für den Beklagten zur Prüfung von Druckbehältern tätig wurden, nahmen somit, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, im Rahmen der ihnen durch die DruckbehV zugewiesenen Tätigkeiten und übertragenen öffentlich-rechtlichen Befugnisse eine ähnliche Rechtsstellung wie die Sachverständigen des TÜV bei ihrer Tätigkeit nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (BGH NJW 1993, 1784 f.).

    Die Rechtsfolgen etwaiger Pflichtverletzungen beurteilen sich daher nach Amtshaftungsgrundsätzen (vgl. BGH NJW 1993, 1784 ff.).

    Dagegen hat es der Bundesgerichtshof im bereits zitierten, ebenfalls TÜV-Prüfungen nach der DruckbehV betreffenden Urteil (BGH NJW 1993, 1784 ff.) für die Einbeziehung des Klägers in den Schutzbereich der verletzten Amtspflicht genügen lassen, dass die Prüfungspflicht auch den Zweck hatte, den Beteiligten eine "Verlässlichkeitsgundlage" für die beim geplanten Umbau der Druckbehälter zu treffenden wirtschaftlichen und finanziellen Dispositionen zu verschaffen.

    Das ist im vorliegenden Fall das Land, das den Beklagten und seine Sachverständigen mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse beliehen hat (vgl. BGH NJW 1993, 1784 ff. sub 7.).

    Hieran ist, soweit ersichtlich, stets festgehalten worden; so ist in der bereits zitierten, zum vorliegenden Fall weitgehend parallel gelagerten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1993, 1784 ff.) eine Haftung des beklagten TÜV aus Vertrag nicht erwogen worden.

  • BGH, 30.11.1967 - VII ZR 34/65

    Haftung für Amtspflichtverletzungen eines amtlich anerkannten Sachverständigen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2006 - 12 U 154/06
    Für diese ist der hoheitliche Charakter ihrer Tätigkeit anerkannt mit der Folge, dass die Haftung nach Amtshaftungsgrundsätzen das Land trifft, das den Sachverständigen die Anerkennung erteilt hat (BGHZ 49, 108; BGH NJW 1973, 458; BGH VersR 2003, 1537 f.).

    Rechtsfolge des Art. 34 S. 1 GG ist in diesen Fällen die Überleitung der Haftung auf das Gemeinwesen, das den Sachverständigen mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet und damit zum Träger eines öffentlichen Amtes im Sinne des Art. 34 GG gemacht hat (BGHZ 49, 108 ff. sub II.2.).

    Eine Haftung der Technischen Überwachungsvereine aus Vertrag für das Verschulden ihrer Sachverständigen (§ 278 BGB) ist bereits in der Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 49, 108 ff.) verneint worden, weil die Sachverständigen nicht im privatrechtlichen Bereich tätig werden.

  • BGH, 11.01.1973 - III ZR 32/71

    Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2006 - 12 U 154/06
    Für diese ist der hoheitliche Charakter ihrer Tätigkeit anerkannt mit der Folge, dass die Haftung nach Amtshaftungsgrundsätzen das Land trifft, das den Sachverständigen die Anerkennung erteilt hat (BGHZ 49, 108; BGH NJW 1973, 458; BGH VersR 2003, 1537 f.).

    Die Entscheidungen, in denen die Rechtsprechung bestimmte Vermögensinteressen aus dem Schutzbereich der Amtspflichten von Prüfungs- und Zulassungsbehörden ausgenommen hat (vgl. BGH NJW 1963, 1821 ff; NJW 1973, 458; NJW 1982, 2188 f.; NJW 2004, 3484), stehen dem soeben Ausgeführten nicht entgegen.

  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2006 - 12 U 154/06
    Die Entscheidungen, in denen die Rechtsprechung bestimmte Vermögensinteressen aus dem Schutzbereich der Amtspflichten von Prüfungs- und Zulassungsbehörden ausgenommen hat (vgl. BGH NJW 1963, 1821 ff; NJW 1973, 458; NJW 1982, 2188 f.; NJW 2004, 3484), stehen dem soeben Ausgeführten nicht entgegen.
  • BGH, 26.11.1981 - III ZR 123/80

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bediensteten der Kfz-Zulassungsstelle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2006 - 12 U 154/06
    Die Entscheidungen, in denen die Rechtsprechung bestimmte Vermögensinteressen aus dem Schutzbereich der Amtspflichten von Prüfungs- und Zulassungsbehörden ausgenommen hat (vgl. BGH NJW 1963, 1821 ff; NJW 1973, 458; NJW 1982, 2188 f.; NJW 2004, 3484), stehen dem soeben Ausgeführten nicht entgegen.
  • BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01

    Haftung des Dienstherrn für Schäden durch Mobbing durch den Vorgesetzten eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2006 - 12 U 154/06
    Damit wird die Haftung, die den Beamten im haftungsrechtlichen Sinne nach § 839 BGB trifft, auf den Staat oder die Anstellungskörperschaft übergeleitet mit der Folge, dass nicht der Beamte, sondern der Staat oder die Anstellungskörperschaft für die Schadensersatzklage passivlegitimiert sind (vgl. BGH Urt. v. 22.06.2006, III ZR 270/05, zitiert nach juris-Datenbank; BGH NJW 2002, 3172, 3173).
  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 131/01

    Vertragliche Haftung privatrechtlich organisierter Beschäftigungsstellen für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2006 - 12 U 154/06
    Insoweit unterscheidet sich der Fall von demjenigen (BGH NJW 2003, 348 ff.) einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtung, die aufgrund privatrechtlicher Verträge tätig ist und lediglich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Zivildienstleistende einschaltet, für deren Verschulden die Bundesrepublik neben der privatrechtlichen Einrichtung haftet.
  • BGH, 10.04.2003 - III ZR 266/02

    Amtshaftung für Pflichtverletzungen des TÜV im Zusammenhang mit der Erteilung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2006 - 12 U 154/06
    Für diese ist der hoheitliche Charakter ihrer Tätigkeit anerkannt mit der Folge, dass die Haftung nach Amtshaftungsgrundsätzen das Land trifft, das den Sachverständigen die Anerkennung erteilt hat (BGHZ 49, 108; BGH NJW 1973, 458; BGH VersR 2003, 1537 f.).
  • BGH, 22.06.2006 - III ZR 270/05

    Amtshaftung des bei dem medizinischen Dienst einer gesetzlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2006 - 12 U 154/06
    Damit wird die Haftung, die den Beamten im haftungsrechtlichen Sinne nach § 839 BGB trifft, auf den Staat oder die Anstellungskörperschaft übergeleitet mit der Folge, dass nicht der Beamte, sondern der Staat oder die Anstellungskörperschaft für die Schadensersatzklage passivlegitimiert sind (vgl. BGH Urt. v. 22.06.2006, III ZR 270/05, zitiert nach juris-Datenbank; BGH NJW 2002, 3172, 3173).
  • OLG Bremen, 21.10.1998 - 1 U 54/98

    Handeln eines Sachverständigen des TÜV im Rahmen der Durchführung der gesonderten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2006 - 12 U 154/06
    Die für den Beklagten tätigen Sachverständigen hatten die allgemeine Pflicht, die Druckprüfung so vorzunehmen, dass das Eigentum der Klägerin als Anlagenbetreiberin, die ihnen die Anlage zur Prüfung anvertrauen musste (§ 13 GSG), nicht beschädigt würde (vgl. OLG Bremen NZV 1999, 166 sub I.1.).
  • BGH, 30.09.2004 - III ZR 194/04

    Drittbezogenheit der Amtspflichten des amtlichen Sachverständigen für den

  • BGH, 14.05.2009 - III ZR 86/08

    Durchführung der wiederkehrenden Prüfung von Kranen durch einen Sachkundigen nach

    Als Ausübung eines öffentlichen Amtes wurden demgemäß zum Beispiel Prüfungstätigkeiten der Kfz-Sachverständigen im Rahmen von § 21 StVZO (BGHZ 49, 108, 110 ff ; Senatsurteile vom 11. Januar 1973 - III ZR 32/71 - NJW 1973, 458; BGHZ 122, 85, 87 ff ; 147, 169, 171 ff ), § 29 StVZO (Senat, BGHZ 122, 85, 87 ff ; 147, 169, 171 ff ) und § 47a StVZO (OLG Schleswig, NJW 1996, 1218 f ; siehe auch den Hinweis des Senats in BGHZ 147, 169, 178) , ferner der Sachverständigen nach der Prüfordnung für Luftfahrtgerät (Senat, BGHZ 147, 169, 174 ff) , der Prüfingenieure für Baustatik (Senat, BGHZ 39, 358) sowie der TÜV-Sachverständigen bei der Vorprüfung überwachungsbedürftiger Anlagen nach § 24 GewO a.F. i.V.m. §§ 9, 11 der mittlerweile außer Kraft getretenen Druckbehälterverordnung (Senat, BGHZ 122, 85, 89 ff. ; OLG Karlsruhe, VersR 2007, 498) eingestuft.
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2011 - 9 U 59/11

    Staatshaftung für den TÜV bei Diebstahl eines zu begutachtenden Fahrzeugs

    Bei einer - möglichen - Amtshaftung findet eine Haftungsverlagerung statt, die eine unmittelbare Haftung der Beklagten ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1967 - VII ZR 34/65 -, Rdnr. 22, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2006 - 12 U 154/06 -, Rdnr. 23, zitiert nach Juris).

    Die Pflicht des TÜV, das Eigentum dessen nicht zu schädigen, der ihm eine Sache zur Prüfung übergeben muss, ist mithin eine allgemeine und drittschützende Amtspflicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2006 - 12 U 154/06 -, zitiert nach Juris; OLG München, OLGR 1994, 135; vgl. im Übrigen zu Obhutspflichten von Behörden in ähnlichen Fällen BGH, NJW 1973, 2102; LG Stade, NVwZ-RR 2009, 50).

    Unter diesen Umständen bestand kein Anlass für einen - gesonderten - Verwahrungsvertrag zwischen den Parteien (ebenso in einem entsprechenden Fall OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2006 - 12 U 154/06 -, Rdnr. 25, zitiert nach Juris).

  • BGH, 15.09.2011 - III ZR 240/10

    Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz: Haftungsrechtliche Stellung der als

    Als Ausübung eines öffentlichen Amts wurden demgemäß zum Beispiel Prüfungstätigkeiten der Kraftfahrzeugsachverständigen im Rahmen von § 21 StVZO (BGH, Urteil vom 30. November 1967 - VII ZR 34/65, BGHZ 49, 108, 110 ff; Senatsurteile vom 11. Januar 1973 - III ZR 32/71 - NJW 1973, 458; vom 25. März 1993 - III ZR 34/92, BGHZ 122, 85, 87 ff; vom 22. März 2001 - III ZR 394/99, BGHZ 147, 169, 171 ff), § 29 StVZO (Senatsurteil vom 22. März 2001 aaO) und § 47a StVZO (OLG Schleswig, NJW 1996, 1218 f; siehe auch den Hinweis des Senats im Urteil vom 22. März 2001 aaO, S. 178), ferner der Sachverständigen nach der Prüfordnung für Luftfahrtgerät (Senat aaO S. 174 ff), der Prüfingenieure für Baustatik (Senatsurteil vom 27. Mai 1963 - III ZR 48/62, BGHZ 39, 358) sowie der TÜV-Sachverständigen bei der Vorprüfung überwachungsbedürftiger Anlagen nach § 24 GewO a.F. i.V.m. §§ 9, 11 der mittlerweile außer Kraft getretenen Druckbehälterverordnung (Senatsurteil vom 25. März 1993 aaO, S. 89 ff; OLG Karlsruhe, VersR 2007, 498) eingestuft.
  • LG Düsseldorf, 26.04.2011 - 2b O 94/10

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Prüfung eines Druckbehälters;

    Diese Prüfungen wurden früher durch private amtlich anerkannte Sachverständige durchgeführt, deren Handeln durch die bisherige Rechtsprechung als hoheitlich qualifiziert wurde (BGH 25.03.1993, III ZR 34/92; OLG Karlsruhe 19.10.2006, 12 U 154/06).
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