Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 05.12.2017

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   OLG Stuttgart, 30.01.2018 - 12 U 155/17   

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https://dejure.org/2018,1358
OLG Stuttgart, 30.01.2018 - 12 U 155/17 (https://dejure.org/2018,1358)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.2018 - 12 U 155/17 (https://dejure.org/2018,1358)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 12 U 155/17 (https://dejure.org/2018,1358)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom linken Fahrbahnrand anfahrenden Feuerwehrfahrzeugs im Einsatz mit einem rechts vorbei fahrenden Pkw

  • ra.de
  • RA Kotz

    Kollision zwischen anfahrenden Feuerwehrfahrzeug und Vorbeifahrenden

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 StVO, § 10 S 1 StVO, § 10 S 2 StVO, § 10 S 3 StVO, § 12 Abs 4 StVO
    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem vom linken Fahrbahnrand anfahrenden Feuerwehrfahrzeug und einem Vorbeifahrenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom linken Fahrbahnrand anfahrenden Feuerwehrfahrzeugs im Einsatz mit einem rechts vorbei fahrenden Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Feuerwehrfahrzeug und einem PKW

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall zwischen einem Feuerwehrfahrzeug und einem PKW

  • versr.de (Kurzinformation)

    Zur Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Feuerwehrfahrzeug und einem Pkw

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Feuerwehrfahrzeug

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Feuerwehrfahrzeug und einem PKW

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 204/05

    Vorausetzungen und Umfang der Befreiung eines Polizeibeamten von der Einhaltung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2018 - 12 U 155/17
    § 35 Abs. 1 StVO ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (OLG Celle Urt v 30.11.2006 - 14 U 204/05).

    Bei der Beurteilung steht dem Hilfeleistenden zwar ein gewisser Spielraum zu (OLG Celle Urt v 30.11.2006 - 14 U 204/05).

    Nicht dringend geboten ist ein Verstoß gegen die Vorschriften der StVO jedoch, wenn die Dienstaufgabe ohne Nachteil auch später oder bei Beachtung der StVO ebenso erfüllt werden kann (OLG Celle Urt. v. 30.11.2006 - 14 U 204/05).

  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2018 - 12 U 155/17
    Die Freistellung von den Vorschriften nach § 35 Abs. 1 StVO setzt nicht voraus, dass das Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn ausgestattet ist oder beide Signale benutzt werden (BGH NJW 1975, 648; KG Berlin VM 85, 105; OLG Köln NZV 96, 237).

    Die Freistellung gibt kein generelles Vorrecht, gegenüber dem übrigen Verkehr, sondern nur die Berechtigung, die allgemeinen Verkehrsregeln unter Beachtung größtmöglicher Sorgfalt zu "missachten" (BGH NJW 75, 648).

  • LG Berlin, 04.03.2004 - 17 O 382/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines am rechten Fahrbahnrand Angehaltenen mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2018 - 12 U 155/17
    Als Anfahren gilt auch das in Bewegung setzen des Fahrzeugs nach nicht verkehrsbedingtem Halten (KG NZV 04, 637, LG Berlin, NZV 04, 635).
  • OLG Köln, 26.10.1995 - 7 U 52/95

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2018 - 12 U 155/17
    Die Freistellung von den Vorschriften nach § 35 Abs. 1 StVO setzt nicht voraus, dass das Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn ausgestattet ist oder beide Signale benutzt werden (BGH NJW 1975, 648; KG Berlin VM 85, 105; OLG Köln NZV 96, 237).
  • KG, 20.03.2003 - 12 U 199/01

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines wartepflichtigen Einbiegers in eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2018 - 12 U 155/17
    Gemäß § 38 Abs. 2 StPO begründet blaues Blinklicht allein ohne gleichzeitige Einschaltung des Einsatzhorns zwar grundsätzlich nicht das Wegerecht des 38 Abs. 1 S.2 StVO (KG NZV 03, 481 m.w.M.) oder besondere Pflichten für die Verkehrsteilnehmer; es ist jedoch ein Warnsignal, das andere Verkehrsteilnehmer zu gesteigerter Aufmerksamkeit und zur Vorsicht mahnt (OLG Koblenz NZV 2004, 529).
  • LG Potsdam, 25.03.2004 - 2 O 362/03
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2018 - 12 U 155/17
    Gemäß § 38 Abs. 2 StPO begründet blaues Blinklicht allein ohne gleichzeitige Einschaltung des Einsatzhorns zwar grundsätzlich nicht das Wegerecht des 38 Abs. 1 S.2 StVO (KG NZV 03, 481 m.w.M.) oder besondere Pflichten für die Verkehrsteilnehmer; es ist jedoch ein Warnsignal, das andere Verkehrsteilnehmer zu gesteigerter Aufmerksamkeit und zur Vorsicht mahnt (OLG Koblenz NZV 2004, 529).
  • KG, 07.03.2022 - 25 U 135/21

    Ersatzpflicht eines Fußgängers hinsichtlich des an einem rückwärts fahrenden

    Deren sofortige Erfüllung muss wichtiger sein als die Beachtung der Verkehrsregeln (OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Januar 2018 - 12 U 155/17 -, juris; OLG Stuttgart MDR 1992, 510; Rogler in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 35 StVO Rz. 47).
  • LG Hamburg, 27.09.2022 - 302 O 245/19

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines berührungslosen

    Als Anfahren gilt auch das in Bewegung setzen des Fahrzeugs nach nicht verkehrsbedingtem Halten (OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Januar 2018 - 12 U 155/17 -, Rn. 9, juris).
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   OLG Karlsruhe, 05.12.2017 - 12 U 155/17   

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https://dejure.org/2017,50150
OLG Karlsruhe, 05.12.2017 - 12 U 155/17 (https://dejure.org/2017,50150)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.12.2017 - 12 U 155/17 (https://dejure.org/2017,50150)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - 12 U 155/17 (https://dejure.org/2017,50150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Versicherungsbedingungen für vor der Wiedervereinigung in der ehemaligen DDR abgeschlossene Versicherungsverträge durch westdeutsche Versicherer; Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Rückabwicklungsverlangen für einen Altvertrag über eine Lebensversicherung: Formale Ordnungsgemäßheit einer Belehrung über das Widerspruchsrecht für Versicherungsnehmer in der ehemaligen DDR entsprechend der für das Beitrittsgebiet geltenden Sonderbedingungen; Widerruf ...

  • rechtsportal.de

    VVG § 8
    Ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchsrecht nach § 8 VVG a.F.; Sonderbedingungen für das Gebiet der ehemaligen DDR bis 31.12.1991

  • rechtsportal.de

    VVG § 8
    Maßgebliche Versicherungsbedingungen für vor der Wiedervereinigung in der ehemaligen DDR abgeschlossene Versicherungsverträge durch westdeutsche Versicherer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung durch Zusatzvereinbarung zu einem Versicherungsvertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2017 - 12 U 155/17
    Die Form der Belehrung muss aber dem Aufklärungsziel Rechnung tragen und darauf angelegt sein, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (BGH, Urteil vom 16.10.2013 - IV ZR 52/12, juris Rn. 14).
  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 258/11

    Private Pflichtkrankenversicherung: Wirksamkeit der Vertragskündigung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2017 - 12 U 155/17
    Zwar erfasst das Widerrufsrecht nach überwiegender Auffassung nicht nur den erstmaligen Abschluss eines Vertrages, sondern auch später vorgenommene einvernehmliche Änderungen unabhängig von ihrem Umfang und ihrer Bedeutung (BGH, Urteil vom 12.9.2012 - IV ZR 258/11, juris Rn. 8; zum Meinungsstand vgl. Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 8 Rn. 3).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2017 - 12 U 155/17
    Dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnismöglichkeiten es ankommt (BGHZ 123, 83, 85), wird durch den Abdruck im Rahmen einer "Zusatzvereinbarung" im unmittelbaren Anschluss an die einleitende Formulierung "Abweichend und ergänzend ... zur Schlusserklärung im Versicherungsantrag wird folgendes vereinbart:" deutlich vor Augen geführt, dass allein die in dieser Zusatzvereinbarung abgedruckten Bestimmungen über das Widerrufsrecht gelten sollen.
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