Rechtsprechung
OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 7 StVG, § 17 StVG
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision bei Befahren der Nordschleife des Nürburgrings - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei einem Unfall auf dem Nürburgring
- rechtsportal.de
Haftungsverteilung bei einem Unfall auf dem Nürburgring
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Rennmodus erhöht Betriebsgefahr - Touristenfahrt mit hoher Geschwindigkeit auf einer Motorsport-Rennstrecke ist so unfallträchtig, dass auch bei einem fremdverschuldeten Unfall die Haftung aus Betriebsgefahr bleibt
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Rennmodus erhöht Betriebsgefahr
- lto.de (Kurzinformation)
Haftung bei KfZ-Unfall: "Rennmodus" auf dem Nürburgring erhöht die Betriebsgefahr
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Touristenfahrt mit hoher Geschwindigkeit auf einer Motorsport-Rennstrecke erhöht ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Im „Rennmodus” verbleibt die Betriebsgefahr trotz Verschuldens des Unfallgegners - Mithaftung von 25 % aufgrund Betriebsgefahr des Fahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 24.09.2020 - 10 O 223/19
- OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 08.01.2007 - 12 U 1181/05
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall auf der Autobahn: Mitberücksichtigung einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20
Weiter war zu beachten, dass der Senat bereits mehrfach entschieden hat, dass im Falle des Überschreitens der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn, grundsätzlich von dem Vorliegen einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen ist, da sich in solchen Situationen der Unfallvermeidungsspielraum nahezu auf null reduziert (OLG Koblenz 12 U 1181/05, Urteil vom 08.01.2007, juris; OLG Koblenz 12 U 313/13, Urteil vom 14.10.2013, juris). - OLG Koblenz, 14.10.2013 - 12 U 313/13
Hohe Geschwindigkeit im Straßenverkehr - Mithaftung auch bei schwerem Fehler des …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20
Weiter war zu beachten, dass der Senat bereits mehrfach entschieden hat, dass im Falle des Überschreitens der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn, grundsätzlich von dem Vorliegen einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen ist, da sich in solchen Situationen der Unfallvermeidungsspielraum nahezu auf null reduziert (OLG Koblenz 12 U 1181/05, Urteil vom 08.01.2007, juris; OLG Koblenz 12 U 313/13, Urteil vom 14.10.2013, juris). - BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03
Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20
Erhöht ist die Betriebsgefahr, wenn die Gefahren, die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Kraftfahrzeugbetrieb verbunden sind, durch das Hinzutreten besonderer unfallursächlicher Umstände vergrößert werden (BGH in NZV 2005, 249; BGH in NJW 2000, 3069;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 17 StVG Rdnr. 11). - BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger
Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20
Erhöht ist die Betriebsgefahr, wenn die Gefahren, die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Kraftfahrzeugbetrieb verbunden sind, durch das Hinzutreten besonderer unfallursächlicher Umstände vergrößert werden (BGH in NZV 2005, 249; BGH in NJW 2000, 3069;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 17 StVG Rdnr. 11).
- OLG Koblenz, 19.01.2023 - 12 U 1933/22 Dem Senat, der eine Spezialzuständigkeit für Verkehrsunfallsachen besitzt, ist aus zahlreichen anderen Verfahren die außerordentlich hohe Gefahrenträchtigkeit des Befahrens der ... [B] des ... [Z], dies gerade auch im Rahmen von sogenannten Touristenfahrten, bekannt (exemplarisch: OLG Koblenz 12 U 1571/20, Beschluss vom 05.01.2021, juris; OLG Koblenz 12 U 731/16, Urteil vom 27.03.2017).