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   OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20   

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https://dejure.org/2021,9747
OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20 (https://dejure.org/2021,9747)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.01.2021 - 12 U 1571/20 (https://dejure.org/2021,9747)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Januar 2021 - 12 U 1571/20 (https://dejure.org/2021,9747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 StVG, § 17 StVG
    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision bei Befahren der Nordschleife des Nürburgrings

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Unfall auf dem Nürburgring

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei einem Unfall auf dem Nürburgring

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Rennmodus erhöht Betriebsgefahr - Touristenfahrt mit hoher Geschwindigkeit auf einer Motorsport-Rennstrecke ist so unfallträchtig, dass auch bei einem fremdverschuldeten Unfall die Haftung aus Betriebsgefahr bleibt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rennmodus erhöht Betriebsgefahr

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftung bei KfZ-Unfall: "Rennmodus" auf dem Nürburgring erhöht die Betriebsgefahr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Touristenfahrt mit hoher Geschwindigkeit auf einer Motorsport-Rennstrecke erhöht ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Im „Rennmodus” verbleibt die Betriebsgefahr trotz Verschuldens des Unfallgegners - Mithaftung von 25 % aufgrund Betriebsgefahr des Fahrzeugs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 08.01.2007 - 12 U 1181/05

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall auf der Autobahn: Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20
    Weiter war zu beachten, dass der Senat bereits mehrfach entschieden hat, dass im Falle des Überschreitens der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn, grundsätzlich von dem Vorliegen einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen ist, da sich in solchen Situationen der Unfallvermeidungsspielraum nahezu auf null reduziert (OLG Koblenz 12 U 1181/05, Urteil vom 08.01.2007, juris; OLG Koblenz 12 U 313/13, Urteil vom 14.10.2013, juris).
  • OLG Koblenz, 14.10.2013 - 12 U 313/13

    Hohe Geschwindigkeit im Straßenverkehr - Mithaftung auch bei schwerem Fehler des

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20
    Weiter war zu beachten, dass der Senat bereits mehrfach entschieden hat, dass im Falle des Überschreitens der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn, grundsätzlich von dem Vorliegen einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen ist, da sich in solchen Situationen der Unfallvermeidungsspielraum nahezu auf null reduziert (OLG Koblenz 12 U 1181/05, Urteil vom 08.01.2007, juris; OLG Koblenz 12 U 313/13, Urteil vom 14.10.2013, juris).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20
    Erhöht ist die Betriebsgefahr, wenn die Gefahren, die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Kraftfahrzeugbetrieb verbunden sind, durch das Hinzutreten besonderer unfallursächlicher Umstände vergrößert werden (BGH in NZV 2005, 249; BGH in NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 17 StVG Rdnr. 11).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20
    Erhöht ist die Betriebsgefahr, wenn die Gefahren, die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Kraftfahrzeugbetrieb verbunden sind, durch das Hinzutreten besonderer unfallursächlicher Umstände vergrößert werden (BGH in NZV 2005, 249; BGH in NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 17 StVG Rdnr. 11).
  • OLG Koblenz, 19.01.2023 - 12 U 1933/22
    Dem Senat, der eine Spezialzuständigkeit für Verkehrsunfallsachen besitzt, ist aus zahlreichen anderen Verfahren die außerordentlich hohe Gefahrenträchtigkeit des Befahrens der ... [B] des ... [Z], dies gerade auch im Rahmen von sogenannten Touristenfahrten, bekannt (exemplarisch: OLG Koblenz 12 U 1571/20, Beschluss vom 05.01.2021, juris; OLG Koblenz 12 U 731/16, Urteil vom 27.03.2017).
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