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   OLG Brandenburg, 17.05.2018 - 12 U 169/16   

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OLG Brandenburg, 17.05.2018 - 12 U 169/16 (https://dejure.org/2018,15666)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.05.2018 - 12 U 169/16 (https://dejure.org/2018,15666)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 12 U 169/16 (https://dejure.org/2018,15666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung unfallbedingt entgangener Boni durch einen Medizinproduktberater

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 ; BGB § 252
    Geltendmachung unfallbedingt entgangener Boni durch einen Medizinproduktberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsunfallhaftung: Geltendmachung unfallbedingt entgangener Bonuszahlungen?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltendmachung unfallbedingt entgangener Boni

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatzanspruch bei bloßer Möglichkeit einer psychisch bedingten HWS-Distorsion nach Verkehrsunfall - Unfallopfer muss Kausalität zwischen Unfall und psychischer Belastung nachweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2018, 334
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2018 - 12 U 169/16
    Dass die gefundenen Ergebnisse nicht das Maß jeder Entscheidung sein dürfen, ergibt sich für die vorliegend zu treffende Entscheidung schon im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 28.01.2003 - VI ZR 139/02 (juris).

    Wenn der Tatrichter den Kausalitätsnachweis auf der Grundlage ärztlicher Befunderhebungen und einer sachverständigen Beurteilung derselben als geführt ansieht und so die Überzeugung gewonnen hat, dass die Angaben des Klägers insgesamt glaubhaft sind, vermag dies in dem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.01.2003 (a.a.O.) entschiedenen Fall den Grundlagen der Überzeugungsbildung geschuldet gewesen sein.

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 587/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Richterliche Feststellung einer medizinisch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2018 - 12 U 169/16
    Diese Unzulänglichkeit der objektivierbaren Tatsachenfeststellung kann auch grundsätzlich nicht ausreichen, um durchgreifende Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Tatsachenschilderung zu wecken, da dann dem Unfallopfer regelmäßig versagt wäre, seine Ansprüche durchzusetzen (vgl. hierzu Saarländisches OLG, Urteil vom 28.02.2013 - 4 U 587/10 - 182, 4 U 587/10, juris).

    Soweit die Minderung der Erwerbsfähigkeit ab dem 01.09.2010 mit 10 % und ab dem 18.09.2010 mit 5 % bewertet worden ist, handelt es sich ohnehin um kaum wahrnehmbare Beeinträchtigungen, deren Wirkung nicht mehr zu erfassen ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.02.2013 - 4 U 587/10, juris).

  • OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 12 U 20/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Zurechnungszusammenhang

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2018 - 12 U 169/16
    Ein Kausalzusammenhang zum Unfallgeschehen ist auch in diesem Fall zu bejahen, soweit kein neurotisches Streben nach Versorgung und Sicherheit prägend im Vordergrund steht (Senatsurteil vom 22.12.2015 - 12 U 20/12).
  • BGH, 19.09.2017 - VI ZR 530/16

    Bemessung des Erwerbsschadens eines selbständig tätigen Verkehrsunfallverletzten:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2018 - 12 U 169/16
    Hierbei kann auf die Einnahmen in den letzten Jahren vor dem Unfall abgestellt werden (BGH, Urteil vom 19.09.2017 - VI ZR 530/16, juris), angeknüpft werden kann jedoch auch an die Entwicklung im Jahresablauf.
  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

    Sowohl § 252 Satz 2 BGB als auch § 287 ZPO, der auf die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität angewandt wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - VI ZR 21/85 - zitiert nach juris), gewähren eine Beweiserleichterung gegenüber dem allgemeinen Grundsatz, wonach für die Entstehung des Schadens der volle Beweis erforderlich ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17. Mai 2018 - 12 U 169/16 - zitiert nach juris).

    Es dürfen jedoch keine allzu strengen Anforderungen an das gestellt werden, was die Klagepartei vorbringen muss (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2005 - X ZR 134/04 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2022 - I-7 U 52/22 - zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 12. Oktober 2018 - 10 U 1905/17 - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17. Mai 2018 - 12 U 169/16 - zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 09. November 2011 - 14 U 98/11 - zitiert nach juris).

    Dabei sind die Erträge aus den letzten Jahren vor dem Unfall (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2017 - VI ZR 530/16 - zitiert nach juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2020 - 5 W 21/20 - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17. Mai 2018 - 12 U 169/16 - zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 28. Juni 2004 - 12 U 464/02 - zitiert nach juris; vgl. auch Brand, in: beck-online.GK, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.03.2022, § 252 BGB Rn. 21: zumindest die vergangenen drei Jahre) zu berücksichtigen.

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