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   OLG Düsseldorf, 02.02.1978 - 12 U 169/77   

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https://dejure.org/1978,4784
OLG Düsseldorf, 02.02.1978 - 12 U 169/77 (https://dejure.org/1978,4784)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.1978 - 12 U 169/77 (https://dejure.org/1978,4784)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 1978 - 12 U 169/77 (https://dejure.org/1978,4784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 852
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.06.1976 - 12 U 121/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.1978 - 12 U 169/77
    Geschieht ein Unfall beim Anfahren vom Fahrbahnrand, dann spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Anfahrenden (Senatsurteil vom 10.6.1976 -12 U 121/75 = VersR 1977, 60/61; Geigel, Haftpflichtprozeß 16. Aufl. Nr. 27 Anm. (358).
  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 2815/13

    Haftungsverteilung bei einer Kollision eines rückwärts ausparkenden Fahrzeugs mit

    Will der rückwärts Ausparkende der Alleinhaftung wenigstens teilweise entgehen, muss er den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis erschüttern, indem er vorträgt und beweist, dass er entweder bereits solange auf dem bevorrechtigten Fahrbahnteil stand, dass sich der fließende Verkehr auf ihn einstellen konnte und musste oder dass er sich so weit von der Stelle des Losfahrens entfernt und sich in seinem Fahrverhalten (Einordnen, Geschwindigkeit) so dem Verkehrsfluss angepasst hatte, dass die Tatsache seines Anfahrens unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr für den weiteren Geschehensablauf ursächlich sein kann (OLG Düsseldorf VersR 1978, 852 für 10-12 m; OLG Köln VersR 1986, 666 für 10-15 m; KG Urt. v. 11.05.1989 - 12 U 3044/88 [[...]] und VRS 106 [2004] 443 [444] für 10-15 m; MDR 2008, 562 für 10-12 m; OLG Celle SP 1993, 3 für 39 m; AG Herne SP 1993, 106 für 50 m; AG Essen SP 1996, 236; AG München, Urt. v. 25.01.2013 - 344 C 8222/11 für 30 m).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2010 - 14 U 74/08

    Verkehrsunfall - Verletzung der Sorgfaltspflichten aus § 10 StVO

    § 10 StVO setzt nicht voraus, dass es direkt beim Ausfahren aus einem Grundstück zum Unfall kommt, sondern es genügt, dass ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Herausfahren aus einem Grundstück besteht (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1978, 852).
  • KG, 15.08.2007 - 12 U 202/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des vom Fahrbahnrand Anfahrenden bei Kollision

    Kommt es bei dem Anfahren eines Kfz vom Fahrbahnrand zu einer Kollision mit einem Fahrzeug im fließenden Verkehr, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Unfall dadurch zustande gekommen ist, dass der vom Fahrbahnrand Anfahrende die ihm nach § 10 StVO obliegende gesteigerte Sorgfalt nicht hinreichend beachtet hat (OLG Brandenburg, Urteil vom 6. März 2002 - 14 U 119/01 - DAR 2002, 307; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Februar 1978 - 12 U 169/77 - VersR 1978, 852).

    Geschieht ein Unfall derart beim Anfahren vom Fahrbahnrand, dass zwischen dem Vorgang des Einfahrens in Richtung Fahrbahnmitte und der Kollision mit dem durchgehenden Verkehr ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Anfahrenden, wobei ein Zusammenstoß nach etwa 10 bis 12 m vom Ort des Anfahrens für einen unmittelbaren Zusammenhang ausreichend sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Februar 1978 - 12 U 169/77 - VersR 1978, 852; Senat, a.a.O.).

  • AG Bad Segeberg, 06.10.2011 - 17 C 100/11

    Schadensteilung erfolgt wegen eines Unfalls infolge einer Kollision zwischen

    Ferner hatte der Kläger auch nach seinem eigenen Sachvortrag den Ausparkvorgang noch nicht vollständig beendet (vgl. hierzu OLG Köln, Urt. v. 19.07.2005 - 4 U 35/04, DAR 2006, 27 f.; OLG Celle, Beschl. v. 27.06.2005 - 14 U 72/05, NZV 2006, 309; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.02.1978 - 12 U 169/77, VersR 1978, 852; KG, Beschl. v. 27.11.2006 - 12 U 181/06, NZV 2007, 359 f.; OLG Koblenz, Urt. v. 10.07.2006 - 12 U 449/05), vielmehr stand er mit seinem Fahrzeug noch teilweise in der Parktasche (vgl. zur Haftungsverteilung bei einem vollständigen Einfahren in die Fahrspur KG, Urt. v. 25.01.2010 - 12 U 108/09, NJW-RR 2010, 1116 f.).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 47/05

    Haftung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Überholvorgang bei unklarer

    Jedenfalls ist vorliegend der für ein Alleinverschulden des Einfahrenden sprechende Anscheinsbeweis (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1978, 852; OLG Köln, DAR 1996, 464; Hentschel, aaO., § 10 StVO, Rdnr. 11) durch einen bereits nach der eigenen Sachdarstellung der Klägerin gegebenen atypischen Geschehensablauf (vgl. BGHZ 6, 169 (171); BGH, NJW 1991, 230 (231); Zöller-Greger, 25. Auflage, Vor § 284 ZPO, Rdnr. 29) entkräftet.
  • AG Trier, 11.11.2011 - 31 C 261/11

    Verkehrsunfall - zwischen ausparkendem Fahrzeugführer und Fahrzeugführer im

    Geschieht ein Unfall beim Anfahren vom Fahrbahnrand, dann spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Anfahrenden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.1978, AZ: 12 U 169/77, zitiert nach Juris).
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