Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 02.07.2015

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.05.2014 - 12 U 170/13   

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https://dejure.org/2014,11006
OLG Karlsruhe, 15.05.2014 - 12 U 170/13 (https://dejure.org/2014,11006)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.05.2014 - 12 U 170/13 (https://dejure.org/2014,11006)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 12 U 170/13 (https://dejure.org/2014,11006)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 97, § 566 Abs. 1, § 578 Abs. 2 Satz 1, § 862 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2
    Kein Anspruch eines Gewerberaummieters gegen den Eigentümer eines Nachbargrundstücks auf Sicherstellung der Strom- und Wasserversorgung auch bei Teilung aus zuvor einheitlichem Grundstück

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 535 Abs 1 BGB, § 566 Abs 1 BGB, § 578 Abs 2 S 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB
    Anspruch eines Gewerberaummieters in Baden-Württemberg gegen den Eigentümer eines Nachbargrundstücks auf Sicherstellung der Strom- und Wasserversorgung

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Mieters von Gewerberäumen auf Nutzung der Versorgungsanschlüsse für Wasser und Strom des Nachbargrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann ein Mieter die Versorgungsanschlüsse des Nachbarn nutzen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Anschluss an die Hausanschlüsse des Nachbarn

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Nutzung der Versorgungsanschlüsse des Nachbarn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Mieters gegenüber Eigentümer des Nachbargrundstücks auf Nutzung von Versorgungsanschlüssen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch eines Mieters auf Nutzung der Versorgungsanschlüsse des Nachbarn für Gas, Strom und Wasser - Grundstückseigentümer grundsätzlich nicht zur Versorgung der Mieter des benachbarten Grundstücks verpflichtet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungsanschlüsse muss der Vermieter zur Verfügung stellen! (IMR 2014, 300)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 708
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04

    Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2014 - 12 U 170/13
    Deshalb bedarf es für eine sachgerechte Eingrenzung dieses Haftungstatbestandes eines unmittelbaren Eingriffs in dem Sinne, dass der Eingriff sich gegen den Betrieb als solchen richtet, mithin betriebsbezogen ist (vgl. BGH, Urteil v. 11.01.2005 - VI ZR 34/04, NJW-RR 2005, 663).
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2014 - 12 U 170/13
    Versorgungsleistungen führen vielmehr dazu, dass die im bloßen Besitz liegende Gebrauchsmöglichkeit erweitert wird (vgl. BGHZ 180, 300 = Urteil v. 06.05.2009 - XII ZR 137/07, juris, Tz. 24 ff.; a.A.: Staudinger - Gutzeit, Neubearb. 2012, § 858 BGB, Rn. 53; MüKo-BGB - Joost, 6. Aufl. 2013, § 858 BGB, Rn. 6).
  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 228/03

    Pfändbarkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2014 - 12 U 170/13
    Deshalb bedarf es für eine sachgerechte Eingrenzung dieses Haftungstatbestandes eines unmittelbaren Eingriffs in dem Sinne, dass der Eingriff sich gegen den Betrieb als solchen richtet, mithin betriebsbezogen ist (vgl. BGH, Urteil v. 11.01.2005 - VI ZR 34/04, NJW-RR 2005, 663).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 4 U 72/00

    Anschluss an Versorgungs- und Abwasserleitung - Gemeinschaftsdrainage von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2014 - 12 U 170/13
    Die Vorschrift gewährt vielmehr dem aus § 7 Abs. 1 S. 1 NRG verpflichteten Eigentümer eine Abwendungsbefugnis, indem er ihm gestattet, den Nachbarn auf den Anschluss an eigene Versorgungsleitungen zu verweisen, insbesondere wenn er dies als den im Vergleich zur Neuverlegung weniger schwerwiegenden Eingriff ansieht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 15.02.2001 - 4 U 72/00 - juris, Tz. 17, 23; Pelka, Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg, 21. Aufl. 2010, Anm. zu § 7 e NRG).
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OLG Frankfurt, 02.07.2015 - 12 U 170/13 (https://dejure.org/2015,46624)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.07.2015 - 12 U 170/13 (https://dejure.org/2015,46624)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - 12 U 170/13 (https://dejure.org/2015,46624)
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