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   OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 172/08   

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https://dejure.org/2008,5235
OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 172/08 (https://dejure.org/2008,5235)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2008 - 12 U 172/08 (https://dejure.org/2008,5235)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 12 U 172/08 (https://dejure.org/2008,5235)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Haftung eines Rechtsanwalts im Zusammenhang mit einem Vollmachtsmissbrauch durch den Geschäftsführer einer GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch der Vertretungsmacht eines GmbH-Geschäftsführers durch eine Bar-Transaktion mit einem Rechtsanwalt

  • Judicialis

    BGB § 242; ; GmbHG § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 179; BGB § 242
    Missbrauch der Vertretungsmacht eines GmbH-Geschäftsführers durch eine Bar-Transaktion mit einem Rechtsanwalt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Missbrauch der Vertretungsmacht durch GmbH-Geschäftsführer ? Erkennbarkeit des Missbrauchs für Geschäftspartner ? Herausgabe- bzw. Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts, der aufgrund des Missbrauchs der Vertretungsmacht nicht wirksam mandatiert wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 445
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 172/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Risiko eines Missbrauchs der Vertretungsmacht allerdings grundsätzlich vom Vertretenen zu tragen (vgl. etwa BGH NJW 1999, 2883; BGH NJW 1994, 2082, 2083).

    Dem Vertragspartner obliegt im Allgemeinen keine besondere Prüfungspflicht, ob und inwieweit der Vertreter im Innenverhältnis gebunden ist, von einer nach außen unbeschränkten Vertretungsmacht nur begrenzten Gebrauch zu machen (BGH NJW 1999, 2883; BGH NJW 1994, 2082, 2083; BGH WM 1989, 1068, 1069).

    Das Vertrauen des Geschäftspartners ist aber dann nicht mehr schutzwürdig, wenn der Missbrauch für den Geschäftspartner aufgrund massiver Verdachtsmomente objektiv evident ist (BGH NJW 1984, 1461; vgl. auch BGH NJW 1999, 2883; BGH NJW 1994, 2082, 2083).

    Daher hat er die durch die Verdachtsmomente ausgelöste Informationspflicht (vgl. BGH NJW 1999, 2883; BGH WM 1986, 1068; BGH NJW 1968, 1379, 1380; gegen diese Voraussetzung allerdings Schilken in Staudinger, BGB, 2004, § 167 Rdnr. 97 m.w.N.; Schramm in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage, § 164 Rdnr. 116) zumindest fahrlässig verletzt.

    Die Feststellung, ob eine objektive Evidenz des Vollmachtsmissbrauches vorliegt, obliegt im Wesentlichen dem Tatrichter (vgl. BGH NJW 1999, 2883).

  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 172/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Risiko eines Missbrauchs der Vertretungsmacht allerdings grundsätzlich vom Vertretenen zu tragen (vgl. etwa BGH NJW 1999, 2883; BGH NJW 1994, 2082, 2083).

    Dem Vertragspartner obliegt im Allgemeinen keine besondere Prüfungspflicht, ob und inwieweit der Vertreter im Innenverhältnis gebunden ist, von einer nach außen unbeschränkten Vertretungsmacht nur begrenzten Gebrauch zu machen (BGH NJW 1999, 2883; BGH NJW 1994, 2082, 2083; BGH WM 1989, 1068, 1069).

    Das Vertrauen des Geschäftspartners ist aber dann nicht mehr schutzwürdig, wenn der Missbrauch für den Geschäftspartner aufgrund massiver Verdachtsmomente objektiv evident ist (BGH NJW 1984, 1461; vgl. auch BGH NJW 1999, 2883; BGH NJW 1994, 2082, 2083).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so dass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGH NJW 2002, 1497, 1498; BGH NJW 1994, 2082, 2083).

  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 56/82

    Weiterleitung von Geldbeträgen - Steuerberater - Gesellschafterversammlung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 172/08
    Dies hat zur Folge, dass er sich wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag behandeln lassen muss (BGH NJW 1984, 1461).

    Darin liegt gerade der Sinn der gesetzlichen Regelung des § 37 Abs. 2 GmbHG, nach der die Vertretungsmacht der Geschäftsführer Dritten gegenüber unbeschränkbar ist (BGH NJW 1984, 1461).

    Das Vertrauen des Geschäftspartners ist aber dann nicht mehr schutzwürdig, wenn der Missbrauch für den Geschäftspartner aufgrund massiver Verdachtsmomente objektiv evident ist (BGH NJW 1984, 1461; vgl. auch BGH NJW 1999, 2883; BGH NJW 1994, 2082, 2083).

  • BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64

    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 172/08
    Die Annahme eines Missbrauchs der Vertretungsmacht setzt in der Person des Vertreters voraus, dass mit der durch die Vertretungsmacht gewährten Befugnis in treuwidriger Weise verfahren und dem Vertretenen dadurch ein Nachteil zugefügt wird (vgl. BGH NJW 2006, 2776 Tz. 3; BGH NJW 1968, 1379, 1380).

    Daher hat er die durch die Verdachtsmomente ausgelöste Informationspflicht (vgl. BGH NJW 1999, 2883; BGH WM 1986, 1068; BGH NJW 1968, 1379, 1380; gegen diese Voraussetzung allerdings Schilken in Staudinger, BGB, 2004, § 167 Rdnr. 97 m.w.N.; Schramm in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage, § 164 Rdnr. 116) zumindest fahrlässig verletzt.

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 172/08
    Dies ist dann der Fall, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so dass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGH NJW 2002, 1497, 1498; BGH NJW 1994, 2082, 2083).

    Dabei ist an die für § 242 BGB geforderte Evidenz des Vollmachtsmissbrauchs ein strenger Maßstab anzulegen (BGH NJW 2002, 1497, 1498).

  • BGH, 28.11.2006 - VI ZR 136/05

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Gehilfen eines einen Unfall

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 172/08
    Die für die Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung erforderliche Gleichstufigkeit der Verpflichtungen (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 1208 Tz. 17) liegt vor, nachdem im Außenverhältnis keine subsidiäre oder nachrangige Haftung angenommen werden kann.
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 353/87

    Wirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften eines Testamentsvollstreckers -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 172/08
    Dem Vertragspartner obliegt im Allgemeinen keine besondere Prüfungspflicht, ob und inwieweit der Vertreter im Innenverhältnis gebunden ist, von einer nach außen unbeschränkten Vertretungsmacht nur begrenzten Gebrauch zu machen (BGH NJW 1999, 2883; BGH NJW 1994, 2082, 2083; BGH WM 1989, 1068, 1069).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 172/08
    Soweit der Beklagte einwendet, dass B. im Falle des Insistierens auf die Vorlage von schriftlichen Genehmigungen Fälschungen vorgelegt hätte, betrifft dies - wovon auch das Landgericht ausgegangen ist - einen hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den der Beklagte beweispflichtig ist (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719; BGH NJW 1993, 520, 521).
  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 172/08
    Soweit der Beklagte einwendet, dass B. im Falle des Insistierens auf die Vorlage von schriftlichen Genehmigungen Fälschungen vorgelegt hätte, betrifft dies - wovon auch das Landgericht ausgegangen ist - einen hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den der Beklagte beweispflichtig ist (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719; BGH NJW 1993, 520, 521).
  • BGH, 10.04.2006 - II ZR 337/05

    Missbrauch der Vertretungsmacht durch den GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 172/08
    Die Annahme eines Missbrauchs der Vertretungsmacht setzt in der Person des Vertreters voraus, dass mit der durch die Vertretungsmacht gewährten Befugnis in treuwidriger Weise verfahren und dem Vertretenen dadurch ein Nachteil zugefügt wird (vgl. BGH NJW 2006, 2776 Tz. 3; BGH NJW 1968, 1379, 1380).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 7 U 75/10

    Berufshaftpflichtversicherung: Eröffnung eines Anderkontos und Auszahlung an den

    Mit rechtskräftigem Urteil des OLG Stuttgart (Urteil vom 16.12.2008, AZ.: 12 U 172/08) ist Rechtsanwalt F. verurteilt worden, an die Klägerin 457.482,12 EUR und weitere 4.452,26 EUR zu zahlen.

    Zur Ergänzung wird auf die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 16.12.2008, AZ 12 U 172/08 verwiesen (Anlage K 1, Bl. 11 ff d. A.).

    Es wird festgestellt, dass die Beklagte nach Zustellung eines entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses verpflichtet ist, die vom Landgericht Stuttgart für das Berufungsverfahren 12 U 172/08 noch festzusetzenden Gerichtskosten sowie die ebenfalls noch festzusetzenden Kosten der Klägerin im Zusammenhang mit der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (IX ZR 4/09) - jeweils nach Zustellung eines entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses - an die Klägerin zu zahlen.

    Die Ansprüche der Klägerin gegen Rechtsanwalt F. gemäß § 678 BGB und daneben gemäß §§ 681 S. 2, 667 BGB stehen fest aufgrund der Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.12.2008, AZ.: 12 U 172/08 (BGH VersR 2001, 1103 ff; 2004, 390 ff; 2007, 641 ff).

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