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   OLG Koblenz, 24.02.2003 - 12 U 1726/01   

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https://dejure.org/2003,5090
OLG Koblenz, 24.02.2003 - 12 U 1726/01 (https://dejure.org/2003,5090)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.02.2003 - 12 U 1726/01 (https://dejure.org/2003,5090)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - 12 U 1726/01 (https://dejure.org/2003,5090)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung durch Grundurteil, da die Höhe des Schadensersatzanspruches noch nicht entscheidungsreif geklärt ist; Mitverschulden wegen Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot; Pflicht zur angepassten Geschwindigkeit im Dunklen; Errechnung der Ausgangsgeschwindigkeit aufgrund ...

  • Judicialis

    SG § 30; ; BBG § ... 87 a; ; SVG § 81 a; ; StVO § 2; ; StVO § 3 I S. 1; ; StVO § 4; ; StVG § 7 I; ; StVG § 9; ; BGB § 254; ; BGB § 254 I; ; BGB § 823 I; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; ZPO § 538 I Nr. 3 a. F.; ; ZPO § 540 a. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 II; ; EGZPO § 26 Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auf unbeleuchteter Landstraße gilt nachts das Sichtfahrgebot!

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    D. Verstoß e. Kraftfahrers gegen d. bei Dunkelheit geltende Sicherheitsfahrgebot begründet auch dann seine teilweise Haftung für e. Fußgängerunfall, wenn dieser durch grob vorschriftswidriges Verhalten d. Geschä

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall unter Beteiligung von in Tarnkleidung am Straßenrand marschierenden Soldaten zur Nachtzeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2003 - 12 U 1726/01
    Die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1984, 2412 u. NJW-RR 1987, 1235; KG Berlin, NJWE-VHR 1996, 9 u. OLG Hamm NJWE-VHR 1996, 10) hat stets betont, dass es sich um eine selbstverständliche Verpflichtung eines Kraftfahrers handelt, auf Sicht zu fahren.

    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Baumstamm weit nach hinten aus einem unbeleuchteten Anhänger herausragt (BGH NJW 1955, 1029), wenn ein nicht kenntlich gemachter und nicht beleuchteter Splithaufen auf der Fahrbahn sich befindet (BGH VersR 1960, 663) oder wenn ein Reserverad auf der Autobahn liegt (BGH NJW 1984, 2412).

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2003 - 12 U 1726/01
    Der Kläger durfte bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren, hier durch Abblendlicht ausgeleuchteten Strecke, auch noch vor einem unbeleuchteten Hindernis rechtzeitig hätte anhalten können (vgl. BGH in NJW-RR 1987, 1235, 1236).

    Die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1984, 2412 u. NJW-RR 1987, 1235; KG Berlin, NJWE-VHR 1996, 9 u. OLG Hamm NJWE-VHR 1996, 10) hat stets betont, dass es sich um eine selbstverständliche Verpflichtung eines Kraftfahrers handelt, auf Sicht zu fahren.

  • BGH, 16.04.1955 - VI ZR 71/54
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2003 - 12 U 1726/01
    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Baumstamm weit nach hinten aus einem unbeleuchteten Anhänger herausragt (BGH NJW 1955, 1029), wenn ein nicht kenntlich gemachter und nicht beleuchteter Splithaufen auf der Fahrbahn sich befindet (BGH VersR 1960, 663) oder wenn ein Reserverad auf der Autobahn liegt (BGH NJW 1984, 2412).
  • BGH, 23.05.1960 - III ZR 66/59

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Fehlens anderweitiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2003 - 12 U 1726/01
    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Baumstamm weit nach hinten aus einem unbeleuchteten Anhänger herausragt (BGH NJW 1955, 1029), wenn ein nicht kenntlich gemachter und nicht beleuchteter Splithaufen auf der Fahrbahn sich befindet (BGH VersR 1960, 663) oder wenn ein Reserverad auf der Autobahn liegt (BGH NJW 1984, 2412).
  • OLG Hamm, 04.10.1995 - 13 U 58/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2003 - 12 U 1726/01
    Die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1984, 2412 u. NJW-RR 1987, 1235; KG Berlin, NJWE-VHR 1996, 9 u. OLG Hamm NJWE-VHR 1996, 10) hat stets betont, dass es sich um eine selbstverständliche Verpflichtung eines Kraftfahrers handelt, auf Sicht zu fahren.
  • KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94

    Haftungsverteilung bei Überfahren einer auf der Fahrbahn liegenden oder hockenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2003 - 12 U 1726/01
    Die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1984, 2412 u. NJW-RR 1987, 1235; KG Berlin, NJWE-VHR 1996, 9 u. OLG Hamm NJWE-VHR 1996, 10) hat stets betont, dass es sich um eine selbstverständliche Verpflichtung eines Kraftfahrers handelt, auf Sicht zu fahren.
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Die vom Senat und im wesentlichen auch vom Erstgericht für richtig befundene Haftungsquote entspricht der seit langem bestehenden Praxis (OLG Stuttgart MDR 1958, 490; BGH MDR 1961, 473; MDR 1988, 41; OLG Koblenz DAR 2003, 377 und NZ.V 2006, 198; OLG Jena OLGR 2006, 96).
  • LG Erfurt, 18.05.2011 - 10 O 674/07

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall wegen des Ausweichens vor einem unbeleuchteten,

    Denn das Sichtfahrgebot dient gerade dazu, dass derKraftfahrer bei Dunkelheit seine Fahrweise so einrichten muss, dasser sein Fahrzeug auch noch vor einem unbeleuchteten Hindernisrechtzeitig anhalten kann (OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2003, Az.:12 U 1726/01, zitiert nach juris).
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