Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 12 U 173/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 10.09.2014 - IV ZR 298/13
VBL-Satzung § 56 Abs. 1 Satz 4 (in der bis zum 1. Dezember 2001 geltenden …
Die Beklagte geht aber ersichtlich zugunsten des Klägers davon aus, dass die Umstellung bei einer Mitteilung des Versorgungsrentenberechtigten, die zu einer Einstufung in eine ihm günstigere Steuerklasse führt, bereits ab dem auf die Mitteilung folgenden Monat zugrunde zu legen ist, (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. März 2001 - 12 U 173/00, juris Rn. 16), den sie als Antrag anerkennt. - OLG Karlsruhe, 17.10.2002 - 12 U 56/02
Gewährung zusätzlicher Leistungen zu einer Versorgungsrente aufgrund voller …
Die Beklagte kann sich - wie der Senat mit Urteil vom 29.03.2001 (12 U 173/00) entschieden hat - bei der Berücksichtigung von Änderungen der Voraussetzungen für die Steuerklassen, die bei der Berechnung des fiktiven Arbeitsnettoentgeltes nach §§ 41 Abs. 1 a - c VBLS zugrunde zu legen sind, nicht nur auf die Fälle einer Neuberechnung nach § 55 a VBLS und einer Anpassung nach - dem (erst) mit Wirkung vom 1.1.2002 entfallenen - § 56 Abs. 1 VBLS beschränken.Die Beklagte ist vielmehr gehalten, die den Antragsteller begünstigende Steuerklasse dem fiktiven Nettoarbeitsentgelt ab dem 01. des Monats zugrunde zu legen, der auf den Eingang der Mitteilung folgt (Urteil des Senats vom 29.03.2001, 12 U 173/00).
- LG Karlsruhe, 03.06.2005 - 6 S 32/04
Steuerrechtliches Gnadensplitting und VBL-Bestandsrentner
Die gänzlich fehlende Berücksichtigung des veränderten Familienstandes im alten VBL-Recht (rechtmäßige Streichung des § 56 VBLS a.F.) machte auch im Überleitungsrecht der neuen Satzung die hinausgeschobene, erst recht die datumsgerechte Berücksichtigung der günstigeren Steuerklasse entbehrlich (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.03.2001, Az.: 12 U 173/00).Zwar hat das OLG Karlsruhe (Urt. v. 29.03.2001, Az.: 12 U 173/00) im alten Satzungsrecht die Regeln zur anlassbezogenen Berücksichtigung eines neuen Familienstandes des Versorgungsrentners für unzureichend gehalten (vgl. zum bisherigen Satzungsrecht: §§ 41 Abs. 2 c), 56 Abs. 1 S. 4 VBLS a.F.).
- OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
Maßgebliche Kriterien zur Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts im …
Eine abweichende Bewertung ist auch nicht unter Berücksichtigung des von der Klägerin im Berufungsverfahren angeführten Senaturteils vom 29.03.2001 in der Sache 12 U 173/00 veranlasst. - LG Karlsruhe, 21.02.2005 - 6 O 586/03
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Streitgegenstand bei bürgerlichen …
Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtssprechung kommt der Satzung der Beklagten die Bedeutung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu (…vgl. BGH Urt. vom 16.03.1988, IVa ZR 154/87, in VersR 1988, 575 ff. unter Hinweis auf die Rechtssprechung seit dem Jahr 1967 und OLG Karlsruhe, Urt. vom 29.03.2001, 12 U 173/00).