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   KG, 04.03.1971 - 12 U 1778/70   

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https://dejure.org/1971,1669
KG, 04.03.1971 - 12 U 1778/70 (https://dejure.org/1971,1669)
KG, Entscheidung vom 04.03.1971 - 12 U 1778/70 (https://dejure.org/1971,1669)
KG, Entscheidung vom 04. März 1971 - 12 U 1778/70 (https://dejure.org/1971,1669)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorfahrt; Haftung; Mitverschulden; Verzicht; Wartepflicht; Vorfahrtberechtigt; Betriebsgefahr; Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254 Abs. 1; StVG § 7 § 17; StVO (a.F.) § 13
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Verzicht einzelner vorfahrtberechtigter Fahrzeuge auf das Vorrecht

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 1048
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit

    Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass der Verzicht eines vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmers (hier. Zeugin Schäfer) auf sein Vorrecht gegenüber einem vom Fahrbahnrand Anfahrenden keine Bedeutung hat zu Lasten anderer, gegenüber dem Ausparkenden bevorrechtigter Fahrzeuge (vgl. Senat, DAR 1971, 237; MDR 1981, 1023 = VersR 1982, 583).
  • KG, 12.08.2010 - 12 U 215/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden

    Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass der Verzicht eines vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmers (hier. Zeuge Ö.) auf sein Vorrecht gegenüber einem vom Fahrbahnrand Anfahrenden keine Bedeutung hat zu Lasten anderer, gegenüber dem Ausparkenden bevorrechtigter Fahrzeuge (vgl. Senat, DAR 1971, 237; MDR 1981, 1023 = VersR 1982, 583).
  • KG, 03.12.2007 - 12 U 191/07

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen Linksabbieger und

    Dies hat der Kläger nicht getan, wobei zu beachten ist, dass er nicht wegen eines Vorfahrtverzichts von Fahrzeugen im zweiten und dritten Fahrstreifen darauf vertrauen durfte, dass keine Fahrzeuge im ersten, rechten Fahrstreifen in die Kreuzung einfahren würden; denn ein solcher Verzicht auf Vorfahrt wirkt nicht zu Lasten anderer Bevorrechtigter (BGH, Urteil vom 5. Juni 1956 - VI ZR 68/55 - VRS 11, 171; Senat, Urteile vom 4. März 1971 - 12 U 1778/70 - DAR 1971, 237 und vom 2. Juli 1981 - 12 U 492/81 - VersR 1982, 583 = MDR 1981, 1023; Senat, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 12 U 202/05 - NZV 2006, 369 = zfs 2006, 440) und entbindet den Wartepflichtigen nicht von der Beachtung seiner Sorgfaltspflichten (OLG Frankfurt, Urteil vom 12. März 1965 - 3 U 251/64 - NJW 1965, 1334; OLG München, Urteil vom 5. Februar 1991 - 5 U 5359/90 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - 1 U 151/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne nach

    Der vorliegenden Fallgestaltung am nächsten kommt eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 4. März 1971 zu dem Aktenzeichen 12 U 1778/70, veröffentlich in DAR 1971, 237 (zitiert bei Grüneberg, a.a.O., Rdnr. 61).
  • KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91

    Haftungsverteilung bei Lückenunfall

    Zwar wirkt der Verzicht der an erster Stelle haltenden Verkehrsteilnehmer nicht zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer, die auf benachbarten, parallel verlaufenden Fahrstreifen ihre Fahrt fortsetzen können (KG DAR 1971, 237, 238 = VersR 1971, 1046; VersR 1982, 583).
  • KG, 20.01.1994 - 12 U 3714/92

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund der Beschädigung eines PKWs bei einem

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