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   OLG Brandenburg, 29.04.2010 - 12 U 184/09   

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https://dejure.org/2010,18475
OLG Brandenburg, 29.04.2010 - 12 U 184/09 (https://dejure.org/2010,18475)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2010 - 12 U 184/09 (https://dejure.org/2010,18475)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2010 - 12 U 184/09 (https://dejure.org/2010,18475)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2010 - 12 U 184/09
    Die Anforderungen an die Prognose dürfen dabei nicht überspannt werden, denn es liegt in der Verantwortlichkeit des Schädigers, dass in die berufliche Entwicklung des Geschädigten eingegriffen wurde (BGH VersR 1998, S. 770; VersR 1995, S. 422; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rn. 47, 50).
  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2010 - 12 U 184/09
    Die Anforderungen an die Prognose dürfen dabei nicht überspannt werden, denn es liegt in der Verantwortlichkeit des Schädigers, dass in die berufliche Entwicklung des Geschädigten eingegriffen wurde (BGH VersR 1998, S. 770; VersR 1995, S. 422; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rn. 47, 50).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2010 - 12 U 184/09
    Hierin einzubeziehen sind auch die tatsächlichen Erkenntnisse, die sich erst nach dem Unfall ergeben (BGH VersR 2004, S. 874; VersR 1999, S. 106; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 47).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2010 - 12 U 184/09
    Teilbar ist ein Streitgegenstand auch bei Schadensersatzpositionen, die Einheitlichkeit des Anspruchs steht nicht entgegen (vgl. BGH MDR 2004, S. 701).
  • BGH, 20.12.1990 - III ZR 150/89

    Entschädigungsanspruch wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes bzw. der Hinderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2010 - 12 U 184/09
    Nicht zu berücksichtigen bei der Ermittlung des Verdienstausfalles sind Einkünfte, die nur durch Verletzung eines gesetzlichen Verbotes hätten erzielt werden können, soweit das Verbotsgesetz nicht nur die Vornahme des Rechtsgeschäftes missbilligt, sondern auch dessen zivilrechtliche Wirksamkeit verhindert (BGH VersR 1986, S. 596; sowie Beschluss vom 20.12.1990, Az. III ZR 150/89; veröffentlicht in Juris; BGH NJW 1990, S. 2542; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 44).
  • BGH, 27.10.1998 - VI ZR 322/97

    Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der Erwerbstätigkeit des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2010 - 12 U 184/09
    Hierin einzubeziehen sind auch die tatsächlichen Erkenntnisse, die sich erst nach dem Unfall ergeben (BGH VersR 2004, S. 874; VersR 1999, S. 106; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 47).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2010 - 12 U 184/09
    Nicht zu berücksichtigen bei der Ermittlung des Verdienstausfalles sind Einkünfte, die nur durch Verletzung eines gesetzlichen Verbotes hätten erzielt werden können, soweit das Verbotsgesetz nicht nur die Vornahme des Rechtsgeschäftes missbilligt, sondern auch dessen zivilrechtliche Wirksamkeit verhindert (BGH VersR 1986, S. 596; sowie Beschluss vom 20.12.1990, Az. III ZR 150/89; veröffentlicht in Juris; BGH NJW 1990, S. 2542; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 44).
  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 68/99

    Ausführung der Berufungsgründe in der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2010 - 12 U 184/09
    Soweit eine solche Begründung fehlt, ist die Berufung unzulässig (BGH NJW-RR 2000, S. 1015).
  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 151/84

    Erstattungsfähigkeit eines unter Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2010 - 12 U 184/09
    Nicht zu berücksichtigen bei der Ermittlung des Verdienstausfalles sind Einkünfte, die nur durch Verletzung eines gesetzlichen Verbotes hätten erzielt werden können, soweit das Verbotsgesetz nicht nur die Vornahme des Rechtsgeschäftes missbilligt, sondern auch dessen zivilrechtliche Wirksamkeit verhindert (BGH VersR 1986, S. 596; sowie Beschluss vom 20.12.1990, Az. III ZR 150/89; veröffentlicht in Juris; BGH NJW 1990, S. 2542; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 44).
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