Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 22.04.2010 | OLG Brandenburg, 26.03.2009

Rechtsprechung
   KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16446
KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08 (https://dejure.org/2008,16446)
KG, Entscheidung vom 03.11.2008 - 12 U 185/08 (https://dejure.org/2008,16446)
KG, Entscheidung vom 03. November 2008 - 12 U 185/08 (https://dejure.org/2008,16446)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16446) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Pkw mit der sich öffnenden Tür eines parkenden Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Pkw mit der sich öffnenden Tür eines parkenden Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Autotüre beim Aussteigen links schnell schließen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Hohe Sorgfaltspflicht beim Aussteigen auf die Fahrbahn

  • schadenfixblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Autounfall bei geöffneter Türe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrer eines parkenden Pkws hat hohe Sorgfaltspflicht beim Aussteigen auf die Fahrbahn - Von hinten kommendes Fahrzeug trifft beim Einhalten des Seitenabstands keine Schuld

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 502
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung

    Auszug aus KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08
    Dies entspricht nämlich der einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 - KGR 2008, 375 = NZV 2008, 245 = VRS 114, 14 = MDR 2008, 261 L; HansOLG Hamburg, Urteil vom 30. Januar 2002 - 14 U 85/01 - OLGR Hamburg 2002, 472; auch KG, Urteil vom 26. September 1985 - 22 U 3234/84 - VM 1986, 20 Nr. 24, wo der Zusammenhang mit dem Aussteigen sogar noch nach Schließen der Tür bejaht wurde.

    36 Herrscht nämlich Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Kfz, so gehört es zur Gefahrenminderungspflicht des nach links hin Aussteigenden , dass er die Tür nicht länger als unbedingt nötig offen läßt und sich auch nicht länger als unbedingt nötig auf der Fahrbahn aufhält (Senat, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 - KGR 2008, 375= NZV 2008, 245 = VRS 114, 14 = MDR 2008, 261 L; Hentschel, aaO, § 14 Rn 6).

  • KG, 24.11.2005 - 12 U 151/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen der Fahrertür eines

    Auszug aus KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08
    Nach einschlägiger obergerichtlicher Rechtsprechung reicht ein Seitenabstand von nicht unter 50 cm eines vorbeifahrenden Pkw zu einem geparkten Pkw regelmäßig aus (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 1985 - 12 U 3780/84 - VRS 69, 98 = VersR 1986, 1123; Urteil vom 24. November 2005 - 12 U 151/04 - DAR 2006, 149 = KGR 2006, 215 = zfs 2006, 200 = NZV 2006, 258 L; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., StVO § 14 Rn 8).
  • KG, 26.09.1985 - 22 U 3234/84

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Pkw ausgestiegenen Fußgänger

    Auszug aus KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08
    Dies entspricht nämlich der einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 - KGR 2008, 375 = NZV 2008, 245 = VRS 114, 14 = MDR 2008, 261 L; HansOLG Hamburg, Urteil vom 30. Januar 2002 - 14 U 85/01 - OLGR Hamburg 2002, 472; auch KG, Urteil vom 26. September 1985 - 22 U 3234/84 - VM 1986, 20 Nr. 24, wo der Zusammenhang mit dem Aussteigen sogar noch nach Schließen der Tür bejaht wurde.
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZR 332/99

    Wegfall des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08
    Der Kläger selbst hat durch Einreichen des Urteils des LG Berlin vom 19. Dezember 2002 - 59 S 161/02 - mit Schriftsatz vom28. Januar 2008 u. a. vorgetragen, dass einer "prozesstaktischen" Zession im Rahmen der Beweiswürdigung Rechnung zu tragen sei (vgl. LG-Urteil Seite 3), wobei der Beweiswert und die Überzeugungskraft der Aussagen derartiger Zeugen regelmäßig gering ist (vgl. BGH NJW 2001, 826, 827; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 373 Rn 4).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • KG, 09.05.1985 - 12 U 3780/84

    Haftungsverteilung bei Kollision mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand

    Auszug aus KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08
    Nach einschlägiger obergerichtlicher Rechtsprechung reicht ein Seitenabstand von nicht unter 50 cm eines vorbeifahrenden Pkw zu einem geparkten Pkw regelmäßig aus (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 1985 - 12 U 3780/84 - VRS 69, 98 = VersR 1986, 1123; Urteil vom 24. November 2005 - 12 U 151/04 - DAR 2006, 149 = KGR 2006, 215 = zfs 2006, 200 = NZV 2006, 258 L; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., StVO § 14 Rn 8).
  • OLG Hamburg, 30.01.2002 - 14 U 85/01

    Pflichten des Fahrzeugführers beim Aussteigen

    Auszug aus KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08
    Dies entspricht nämlich der einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 - KGR 2008, 375 = NZV 2008, 245 = VRS 114, 14 = MDR 2008, 261 L; HansOLG Hamburg, Urteil vom 30. Januar 2002 - 14 U 85/01 - OLGR Hamburg 2002, 472; auch KG, Urteil vom 26. September 1985 - 22 U 3234/84 - VM 1986, 20 Nr. 24, wo der Zusammenhang mit dem Aussteigen sogar noch nach Schließen der Tür bejaht wurde.
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 101/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden mit der zum Zwecke des

    Herrscht Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Kraftfahrzeuges, so gehört es zur Gefahrenminderungspflicht des nach links hin Ein- oder Aussteigenden, dass er die Tür nicht länger als unbedingt nötig offen lässt und sich auch nicht länger als unbedingt nötig auf der Fahrbahn aufhält (Senat a.a.O. mit Hinweis auf KG, NZV 2008, 245 sowie NZV 2009, 502).
  • KG, 30.07.2009 - 12 U 175/08

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linienbusses mit der

    Herrscht nämlich Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Kfz oder muss mit derartigem Verkehr gerechnet werden, so gehört es zur Gefahren-minderungspflicht des nach links hin Aussteigenden, dass er die Tür nicht länger als unbedingt nötig offen läßt und sich auch nicht länger als unbedingt nötig auf der Fahrbahn aufhält (Senat, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 - KGR 2008, 375 = NZV 2008, 245 = VRS 114, 14 = MDR 2008, 26 L; Beschluss vom 3. November 2008 - 12 U 185/08 - Hentschel, aaO, § 14 Rn. 6).

    So ist der Fahrer eines Pkw, der rechts angehalten hat, um einen herabgefallenen Schlüssel zu suchen, verpflichtet, nach dem Aussteigen nach links die Fahrertür zu schließen und seine Suchaktion von der Beifahrerseite aus durchzuführen (Senat, Beschluss vom 3. November 2008 - 12 U 185/08 - vgl. auch Senat, aaO, für das Herausholen einer auf der Rückbank im Fahrzeug befindlichen Tasche).

  • LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09

    Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür

    Herrscht nämlich Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Kfz oder muss mit derartigem Verkehr gerechnet werden, so gehört es zur Gefahrenminderungspflicht des nach links hin Aussteigenden bzw. des Türöffners, dass er die Tür nicht länger als unbedingt nötig offen lässt und sich auch nicht länger als unbedingt nötig auf der Fahrbahn aufhält (KG, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 - KGR 2008, 375; KG, Beschluss vom 3. November 2008 - 12 U 185/08 - Hentschel, aaO, § 14 Rn. 6).
  • AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16

    Deutsche müssen auch in Frankreich Autotüren vorsichtig öffnen

    Wenn eine Beobachtung des umgebenden Verkehrsraumes nicht ausreichend möglich ist, darf die linke Fahrzeugtür nur spaltweise (ca. 10-20 cm) geöffnet werden (KG, Beschluss vom 03.11.2008 - 12 U 185/08).
  • AG Berlin-Mitte, 24.06.2011 - 20 C 3186/10

    Zur Haftung bei Zusamenstoß eines in eine Parkbucht einfahrenden Fahrzeugs mit

    Das Kammergericht hat in seinem Beschluss vom 03.11.2008 -12 U 185/08-ausgeführt, dass regelmäßig ein Seitenabstand eines vorbeifahren Pkw zu einem geparkten Pkw von mindestens 50 cm ausreicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 12 U 185/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10616
OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 12 U 185/08 (https://dejure.org/2010,10616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.04.2010 - 12 U 185/08 (https://dejure.org/2010,10616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. April 2010 - 12 U 185/08 (https://dejure.org/2010,10616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2009 - IX ZR 214/08

    Insolvenz einer Personal-Service-Agentur und Fallpauschale der BfA

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 12 U 185/08
    Die Vertragsauslegung hat in erster Linie den von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarungen und den diesem zu entnehmenden objektiven, erklärten Parteiwillen zu berücksichtigen (BGH IX ZR 214/08, WM 2010, 365, Juris Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.03.2009 - 12 U 185/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13358
OLG Brandenburg, 26.03.2009 - 12 U 185/08 (https://dejure.org/2009,13358)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2009 - 12 U 185/08 (https://dejure.org/2009,13358)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2009 - 12 U 185/08 (https://dejure.org/2009,13358)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Geburtshelfers bei Ruptur der Gebärmutter im Zuge des Geburtsvorgangs und Totgeburt nach Kaiserschnitt

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; BGB § 253; ; BGB § 278; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 831; ; StGB § 229

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Geburtshelfers bei Ruptur der Gebärmutter im Zuge des Geburtsvorgangs und Totgeburt nach Kaiserschnitt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2009 - 12 U 185/08
    Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und dadurch einen Fehler begangen hat, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher dem Arzt "schlechterdings nicht unterlaufen darf" (BGH VersR 2005, S. 228; VersR 2004, S. 909; Geiß/Greiner, a. a. O., Teil B, Rn. 252).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2009 - 12 U 185/08
    Eine Beweiserleichterung betreffend die Kausalität des ärztlichen Fehlers für die Rechtsgutverletzung setzt vielmehr voraus, dass die Erhebung und/oder die Sicherung medizinisch gebotener Befunde unterlassen wird und der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein (medizinisch) positives und deshalb aus medizinischer Sicht reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte (BGHZ 99, S. 391 = VersR 1987, S. 1089; BGHZ 132, S. 47 = VersR 1996, S. 633; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Teil B, Rn. 296).
  • BGH, 20.01.1988 - VIII ZR 296/86

    Eigentumserwerb an einem bei Abbrucharbeiten freigelegten Schatz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2009 - 12 U 185/08
    Dabei richtet sich eine uneingeschränkt eingelegte Berufung im Zweifel gegen alle in der Vorinstanz erfolgreichen Prozessgegner (BGH NJW 1988, S. 1204; Heßler in Zöller, ZPO, Kommentar, 27. Aufl., § 519, Rn. 31; Ball in Musielak, ZPO, Kommentar, 6. Aufl., § 519, Rn. 8).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2009 - 12 U 185/08
    Insbesondere ist auch nach der Neufassung des Berufungsrechtes durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001 eine Beweiswürdigung vom Rechtsmittelgericht darauf zu überprüfen, ob das zutreffende Ergebnis gefunden worden ist (BGH NJW 2005, Seite 1583).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2009 - 12 U 185/08
    Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und dadurch einen Fehler begangen hat, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher dem Arzt "schlechterdings nicht unterlaufen darf" (BGH VersR 2005, S. 228; VersR 2004, S. 909; Geiß/Greiner, a. a. O., Teil B, Rn. 252).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2009 - 12 U 185/08
    Eine Beweiserleichterung betreffend die Kausalität des ärztlichen Fehlers für die Rechtsgutverletzung setzt vielmehr voraus, dass die Erhebung und/oder die Sicherung medizinisch gebotener Befunde unterlassen wird und der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein (medizinisch) positives und deshalb aus medizinischer Sicht reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte (BGHZ 99, S. 391 = VersR 1987, S. 1089; BGHZ 132, S. 47 = VersR 1996, S. 633; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Teil B, Rn. 296).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht