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Rechtsprechung
   KG, 11.09.2006 - 12 U 186/05   

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https://dejure.org/2006,2945
KG, 11.09.2006 - 12 U 186/05 (https://dejure.org/2006,2945)
KG, Entscheidung vom 11.09.2006 - 12 U 186/05 (https://dejure.org/2006,2945)
KG, Entscheidung vom 11. September 2006 - 12 U 186/05 (https://dejure.org/2006,2945)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 13, 14, 474, 475
    Bestimmung der Unternehmereigenschaft beim Verbrauchsgüterkauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast der Voraussetzungen eines Verbrauchsgüterkaufs gemäß § 474 BGB; Beweislast in Bezug auf die Unternehmensbezogenheit des Rechtsgeschäftes

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verbrauchsgüterkauf - Beweislast und steuerrechtliche Zuordnung

  • Judicialis

    BGB § 474; ; HGB § 344

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verbrauchsgüterkauf: Keine Vermutung der Unternehmereigenschaft (§ 14 BGB); keine Vermutung des geschäftlichen/beruflichen Zwecks eines Rechtsgeschäfts; Entbehrlichkeit der Setzung einer Nacherfüllungsfrist wegen ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung (§ 323 II ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 474; HGB § 344
    Darlegungs- und Beweislast der Voraussetzungen eines Verbrauchsgüterkaufs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbrauchsgüterkauf: Verkauf des Gebrauchtwagens einer Selbständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 46 (Auszüge)

    BGB §§ 13, 14, 474, 475
    Bestimmung der Unterneh mereigenschaft beim Verbrauchsgüterkauf

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Selbstständiger darf Gewährleistung ausschließen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Selbstständiger darf Gewährleistung ausschließen

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verbrauchsgüterkauf: Keine Vermutung der Unternehmereigenschaft (§ 14 BGB); keine Vermutung des geschäftlichen/beruflichen Zwecks eines Rechtsgeschäfts; Entbehrlichkeit der Setzung einer Nacherfüllungsfrist wegen ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung (§ 323 II ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 335
  • NZV 2007, 311
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 63/91

    Kündigung und Rücktritt von einem Sukzessivwerklieferungsvertrag - Vertraglicher

    Auszug aus KG, 11.09.2006 - 12 U 186/05
    Eine endgültige Nachbesserungsverweigerung liegt auch nicht ohne weiteres in dem Bestreiten von Mängeln; denn das Bestreiten ist prozessuales Recht des Schuldners (BGH, NJW-RR 1993, 882).
  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 173/90

    Umfang der Bindung an einen auf Abschluß eines gewerblichen Mietvertrages

    Auszug aus KG, 11.09.2006 - 12 U 186/05
    An die Annahme, der Schuldner verweigere die Leistung endgültig, sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH, NJW-RR 1993, 139 [140]).
  • BGH, 19.09.1983 - VIII ZR 84/82

    Schlafzimmer - § 326 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Entbehrlichkeit der

    Auszug aus KG, 11.09.2006 - 12 U 186/05
    Die Weigerung muss als das letzte Wort des Schuldners aufzufassen sein, so dass eine Änderung des Entschlusses ausgeschlossen erscheint (BGH, NJW 1984, 48 [49]).
  • BGH, 15.03.1996 - V ZR 316/94

    Setzen einer Nachfrist vor Verzugseintritt

    Auszug aus KG, 11.09.2006 - 12 U 186/05
    Eine Erfüllungsverweigerung lässt sich aus der Erklärung, dass der Schuldner nicht leisten will, dann nicht ableiten, wenn nicht Erfüllung gefordert wird, sondern Rechte aus einem erklärten Rücktritt geltend gemacht werden (BGH, NJW 1996, 1814).
  • LG Frankfurt/Main, 07.04.2004 - 16 S 236/03

    Verbrauchsgüterkauf - Freiberufler nicht immer Unternehmer (§ 474 BGB)

    Auszug aus KG, 11.09.2006 - 12 U 186/05
    Durch die Formulierung "in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit" in § 14 BGB hat der Gesetzgeber deutlich zum Ausdruck gebracht, dass auch ein Gewerbetreibender nicht bei jedem Geschäft als Unternehmer handelt, sondern dass es einer engeren Verknüpfung zum Unternehmenszweck bedarf (LG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 1208).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2010 - 22 U 232/07

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Vorliegen eines Sachmangels bei erheblichen, aber

    Die veröffentlichte Rechtsprechung (LG Frankfurt am Main NJW-RR 04, 1208; KG NZV 07, 311; AG Bad Homburg NJW-RR 04, 435; OLG Celle NJW-RR 04, 1645; vgl. auch OLG Saarbrücken ZfS 06, 508 zur Abgrenzung nach Mehrwertsteuerausweisung) geht davon aus, dass der Gesetzgeber durch die Formulierung zum Ausdruck gebracht hat, dass auch ein Gewerbetreibender nicht bei jedem Geschäft als Unternehmer handelt, sondern dass es einer engeren Verknüpfung zum Unternehmenszweck bedarf.
  • LG Mannheim, 19.02.2021 - 11 O 131/20

    Betriebsschließungsversicherung: Deckungsschutz bei einer Betriebsschließung

    An das Vorliegen einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind im Hinblick auf den Zweck der Fristsetzung strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 1993, 139 [140]; NJW 1986, 661; KG ZGS 2007, 78).
  • KG, 31.01.2011 - 8 U 107/10

    Zum Verbraucherbegriff

    Durch die Formulierung "in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit" in § 14 BGB hat der Gesetzgeber deutlich zum Ausdruck gebracht, dass auch ein Gewerbetreibender nicht bei jedem Geschäft als Unternehmer handelt, sondern dass es einer engeren Verknüpfung zum Unternehmenszweck bedarf (KG, KGR Berlin 2007, 214).
  • AG Bremen, 20.07.2016 - 17 C 245/15

    Inzahlungnahme Fahrzeug - Beschaffensheitszusicherungen

    An das Vorliegen einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind im Hinblick auf den Zweck der Fristsetzung strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 1993, 139, 140; NJW 1986, 661; KG ZGS 2007, 78).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05   

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https://dejure.org/2006,11693
OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05 (https://dejure.org/2006,11693)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 (https://dejure.org/2006,11693)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 12 U 186/05 (https://dejure.org/2006,11693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erörterung des Rechtsweges in Anbetracht der öffentlich-rechtlichen Natur des Rezesses im Umlegungsverfahren als Grundlage der Begründung der Dienstbarkeiten; Anspruch auf Erklärung des Verzichts auf die dienstbarkeitsähnlichen Rechte; Voraussetzungen für einen Anspruch ...

  • Judicialis

    ZPO § 265 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB §§ 1018 ff.; ; GVG § 17a

  • rechtsportal.de

    BGB § 242; BGB §§ 1018 ff.
    Anforderungen an Aufhebung bzw. Erlöschen eines aus einem Rezess herrührenden Wegerechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 893
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 09.03.1912 - V 452/11

    Gemeinschaftliches Rezeßgrundstück; Mißbrauch; Rechtsweg

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Entstehung und Erlöschen der Rechte aus dem Rezess sind dann öffentlich-rechtlicher Natur (vgl. RGZ 79, 46, 51) und deshalb einer rein materiell-zivilrechtlichen Bewertung entzogen.

    Die - von RGZ 79, 46, 51 abgesehen - noch nicht höchstrichterlich entschiedene Frage der Qualifizierung des Erlöschenstatbestands nach der öffentlich-rechtlichen Begründung einer Dienstbarkeit im Rahmen eines Umlegungsverfahrens ist nicht notwendigerweise tragend für die vorliegende Entscheidung.

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Aus demselben Grund fehlt eine Eintragungsbewilligung, die sonst zur Ermittlung des ursprünglichen Inhalts einer Dienstbarkeit herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 11. April 2003 - V ZR 323/02).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Die Ausrichtung des Hauses zu dieser öffentlichen Strasse ist unstreitig; auf den von der Berufung vermissten Augenscheinsbeweis kommt es nicht an (vgl. BGHR ZPO § 371 Ermessen 1).
  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Nach der prozessrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; 117, 1, 5) wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht; vielmehr ist Gegenstand des Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefasste eigenständige prozessuale Anspruch.
  • LG Köln, 19.03.2004 - 18 O 281/02

    Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung bzgl. einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Eine Dienstbarkeit kann im Umlegungsverfahren durch Verwaltungsakt begründet werden; das gilt gleichermaßen nach heutigem und dem früheren, auf dem preußischen AGBGB vom 20. September 1899 sowie der preußischen Umlegungsordnung vom 21. September 1920 (GS 1920, 453) und vom 3. Dezember 1935 (GS 1935, 143) beruhenden und nach Art. 113, 128 EGBGB unberührt bleibenden Recht (vgl. LG Köln Urt. vom 19. März 2004 - 18 O 281/02).
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Nach der prozessrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; 117, 1, 5) wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht; vielmehr ist Gegenstand des Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefasste eigenständige prozessuale Anspruch.
  • OLG Naumburg, 07.05.1998 - 7 U 2128/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Die Begründung etwa eines Notwegs als Baulast begründet einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Nutzung des Weges (OLG Naumburg Urt. vom 7. Mai 1998 - 7 U 2128/97, JMBl ST 1999, 178 f.) und die Baulast entsteht oder erlischt nur durch Hoheitsakte.
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Nach der prozessrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; 117, 1, 5) wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht; vielmehr ist Gegenstand des Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefasste eigenständige prozessuale Anspruch.
  • OLG Koblenz, 02.04.1992 - 5 U 1326/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Für die Prüfung der Frage, ob mit Blick auf die öffentlich-rechtliche Natur des Rezesses im Umlegungsverfahren als Grundlage der Begründung der Dienstbarkeiten der Rechtsweg zu den Zivil- oder Verwaltungsgerichten eröffnet ist, bleibt gemäß § 17a GVG hier kein Raum (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1993, 571, 572).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 36/03

    Anspruch auf Löschung einer Grunddienstbarkeit wegen grundlegender Änderungen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Ein solcher Vorteil kann für das herrschende Grundstück aber schon darin bestehen, dass die Grunddienstbarkeit für seinen Eigentümer Annehmlichkeiten begründet, ästhetische Interessen wahrt und anderes mehr (PfzOLG Zweibrücken OLG-Report Zweibrücken 2004, 399 f.).
  • OLG Koblenz, 29.10.2012 - 2 U 1124/11

    Begriff des Rezesses; Begründung und Erlöschen einer Grunddienstbarkeit

    Denn ein Rezess ist eine durch Verwaltungsakt begründete Dienstbarkeit, deren Entstehen und Erlöschen öffentlich rechtlicher Natur ist (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 - NJW-RR 2007, 893).

    Ein Wegerecht und eine Grunddienstbarkeit können erlöschen, wenn ihre Ausübung dauernd unmöglich geworden ist oder der Vorteil für das herrschende Grundstück infolge grundlegender Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig weggefallen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 70/03 - NJW 2003, 3769 ; OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 - NJW-RR 2007, 893).

    Denn ein Rezess ist eine durch Verwaltungsakt begründete Dienstbarkeit, deren Entstehen und Erlöschen öffentlich rechtlicher Natur ist (OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 - NJW-RR 2007, 893).

    Eine Grunddienstbarkeit kann erlöschen, wenn ihre Ausübung dauernd unmöglich geworden ist oder der Vorteil für das herrschende Grundstück infolge grundlegender Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig weggefallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 70/03 - NJW 2003, 3769 ; OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 - NJW-RR 2007, 893).

    Eine Verlegung der durch einen öffentlich-rechtlichen Akt begründeten Dienstbarkeit kann aber nur durch einen erneuten öffentlich-rechtlichen Akt erfolgen (vgl. zur Aufhebung: OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 893).

    Da der Dienstbarkeitsweg nach dem Vortrag des Klägers ursprünglich allein durch einen öffentlich-rechtlichen Akt entstanden ist, kann eine Verlegung der durch einen öffentlich-rechtlichen Akt begründeten Dienstbarkeit nur durch einen erneuten öffentlich-rechtlichen Akt erfolgen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2007, 893).

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   OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 12 U 186/05   

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OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 12 U 186/05 (https://dejure.org/2006,40955)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.05.2006 - 12 U 186/05 (https://dejure.org/2006,40955)
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