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   KG, 10.09.2007 - 12 U 190/06   

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https://dejure.org/2007,37530
KG, 10.09.2007 - 12 U 190/06 (https://dejure.org/2007,37530)
KG, Entscheidung vom 10.09.2007 - 12 U 190/06 (https://dejure.org/2007,37530)
KG, Entscheidung vom 10. September 2007 - 12 U 190/06 (https://dejure.org/2007,37530)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 190/06
    Es entspricht aber einem mittlerweile für grundsätzlich alle Prozessarten anerkannten Grundsatz, dass ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil "nicht mit Gründen versehen" ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (vgl. BGH NJW-RR 1998, 267; BGH, MDR 2004, 1194; BGH, NJW 2006, 1881; BVerfG, NJW 2001, 2161).
  • BGH, 15.10.2003 - XII ZB 102/02

    Anforderungen an die Begründung einer zur Fristwahrung eingelegten Berufung

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 190/06
    Die Berufungen sind zulässig, insbesondere sind sie ordnungsgemäß und fristgerecht begründet worden (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 361; NJW-RR 2005, 1071).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2007 - 12 U 230/06

    Honorarrechnung des Architekten muss nicht nur prüfbar, sondern auch schlüssig

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 190/06
    Das Land Berlin begehrt seinerseits aufgrund des Verkehrsunfalles vom 15. September 1997 zum Aktenzeichen 17 O 269/02 des Landgerichts Berlin (Kammergericht 12 U 230/06) von der Beklagten zu 2) Schadensersatz aus übergegangenem Recht.
  • BGH, 19.05.2004 - XII ZR 270/02

    Aufhebung einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 190/06
    Es entspricht aber einem mittlerweile für grundsätzlich alle Prozessarten anerkannten Grundsatz, dass ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil "nicht mit Gründen versehen" ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (vgl. BGH NJW-RR 1998, 267; BGH, MDR 2004, 1194; BGH, NJW 2006, 1881; BVerfG, NJW 2001, 2161).
  • OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5182/04
    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 190/06
    Das Fehlen von Tatbestand und Entscheidungsgründen auch fünf Monate nach Urteilsverkündung stellt daher einen wesentlichen Mangel des Urteils i. S. d. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO dar (vgl. Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 538 ZPO, Rn. 29; OLG München, Urteil vom 22. September 2005 - 19 U 5182/04 -).
  • BGH, 30.09.1997 - AnwZ (B) 11/97

    Verkündung eines noch nicht vollständig abgefaßten Beschlusses des

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 190/06
    Es entspricht aber einem mittlerweile für grundsätzlich alle Prozessarten anerkannten Grundsatz, dass ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil "nicht mit Gründen versehen" ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (vgl. BGH NJW-RR 1998, 267; BGH, MDR 2004, 1194; BGH, NJW 2006, 1881; BVerfG, NJW 2001, 2161).
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 78/04

    Zulässigkeit einer Rechtswahl im Rahmen der Vermittlung von Termingeschäften

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 190/06
    Die Berufungen sind zulässig, insbesondere sind sie ordnungsgemäß und fristgerecht begründet worden (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 361; NJW-RR 2005, 1071).
  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04

    Nachholung einer fehlenden Unterschrift eines Richters; Beschränkung eines

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 190/06
    Es entspricht aber einem mittlerweile für grundsätzlich alle Prozessarten anerkannten Grundsatz, dass ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil "nicht mit Gründen versehen" ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (vgl. BGH NJW-RR 1998, 267; BGH, MDR 2004, 1194; BGH, NJW 2006, 1881; BVerfG, NJW 2001, 2161).
  • OLG München, 03.02.2022 - 8 U 8353/21

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines grob mangelhaften Ersturteils in einem

    Der Senat ist deshalb der Auffassung, dass diese Gesetzeslücke dadurch geschlossen werden muss, dass die Zurückverweisung an das Erstgericht entsprechend § 538 Abs. 2 ZPO auch dann zulässig ist, wenn das angefochtene Urteil grob verfahrensfehlerhaft ist und es deshalb keine taugliche Grundlage für ein Berufungsverfahren nach der Konzeption des Reformgesetzgebers darstellt (ebenso OLG München, Urteil vom 22.09.2005, Az. 19 U 5182/04, NJOZ 2005, 4826, beck-online; KG, Urteil vom 10. September 2007 - 12 U 190/06 -, juris; LG München I, NJW-RR 2004, 353; BeckOK ZPO/Wulf, 43. Ed. 1.12.2021, ZPO § 538 Rn. 15, a.A. wohl Musielak/Voit/Ball, 18. Aufl. 2021, ZPO § 538 Rn. 11, für Versäumung der 5-Monatsfrist, unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 29.4.2010 - I ZR 39/08, Rz. 17 ff.).
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