Weitere Entscheidung unten: KG, 08.09.2005

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 193/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14552
OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 193/04 (https://dejure.org/2005,14552)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.01.2005 - 12 U 193/04 (https://dejure.org/2005,14552)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Januar 2005 - 12 U 193/04 (https://dejure.org/2005,14552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurücktreten des Verschuldens des Überholten wegen erhöhten Verschuldens des Überholers; Erhöhung der Haftungsquote wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Berücksichtigung der Verletzungen der Beteiligten eines Verkehrsunfalles bei der Bildung der Haftungsquote; ...

  • Judicialis

    StPO § 153b; ; ZPO § ... 141; ; ZPO § 411a n.F.; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVG § 21; ; BGB § 242; ; BGB § 254; ; BGB § 823; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 2 Abs. 2; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 5 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsunfall als Motorradfahrer bei Überholversuch in unklarer Verkehrslage - Haftungsverteilung; Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 15.03.2004 - 12 U 319/03

    Verursachung eines Verkehrsunfalls beim Überholvorgang einer Fahrzeugkolonne;

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 193/04
    Denn den Überholer mehrerer Fahrzeuge bei unklarer Verkehrslage trifft ein überwiegendes Mitverschulden gegenüber dem Verschulden des sich gegebenenfalls unter Vernachlässigung der Rückschaupflicht links orientierenden Verkehrsteilnehmers (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 2004 - 12 U 319/03).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 193/04
    Zwar bleibt die Kausalität des konkreten Verkehrsverhaltens unberührt, jedoch ist es der Grundsatz von Treu und Glauben, der es tendenziell nicht zulässt, dass der Geschädigte die erstbeklagte Schädigerin zur Rechenschaft zieht, ohne dabei im Rahmen der Abwägung auch zu berücksichtigen, dass er selbst die gefährliche Lage mit geschaffen hat (vgl. BGHZ 34, 355, 363; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 16 StVG Rn. 10, 11).
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Rechtsprechung
   KG, 08.09.2005 - 12 U 193/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11828
KG, 08.09.2005 - 12 U 193/04 (https://dejure.org/2005,11828)
KG, Entscheidung vom 08.09.2005 - 12 U 193/04 (https://dejure.org/2005,11828)
KG, Entscheidung vom 08. September 2005 - 12 U 193/04 (https://dejure.org/2005,11828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Kündigung des Mietverhältnisses auf Grund von Sachmängeln; Unzumutbarkeit einer Vertragsfortsetzung bei erheblicher Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietsache durch Mangel; Verschmutzung des gesamten Abzugssystems als Sachmangel; Beanstandungen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geringfügige Mängel oder bloße Beanstandungen des Schornsteinfegers kein Kündigungsgrund für Mieter

  • Judicialis

    BGB § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 546 a

  • rechtsportal.de

    BGB § 531 Abs. 2 Nr. 3 § 546a
    Zustellung einer außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses an die bisherige Wohnung eines in Strafhaft befindlichen Zustellungsempfängers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01

    Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche

    Auszug aus KG, 08.09.2005 - 12 U 193/04
    Eine Vertragsfortsetzung ist nämlich nur dann unzumutbar, wenn der Mangel den Gebrauch der Mietsache erheblich beeinträchtigt (vgl. Palandt-Weidenkaff, BGB, 64. Auflage, § 543 Rdnr. 19; BGH NJW 2005, 2152).
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