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KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in eine Vorfahrtstraße einbiegenden, wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem entgegen einem Überholverbot auf der vorfahrtberechtigten Straße überholenden Fahrzeug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in eine Vorfahrtstraße einbiegenden, wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem entgegen einem Überholverbot auf der vorfahrtberechtigten Straße überholenden Fahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.09.2007 - 58 O 31/07
- KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 23.04.2013 - 9 U 12/13
Gefährliche Eile - Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle …
Denn die Überholverbote nach Abs. 3 und Abs. 3 a schützen den Gegenverkehr, Vorausfahrende und den nachfolgenden Verkehr, die durch falsches Fahren des Überholenden gefährdet werden können (…König in HentschelKönigDauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 5 Rn. 33), nicht aber den aus einer im Querverkehr befindlichen nachgeordneten Straße Einfahrenden (KG, KGR 2009, 235; juris). - LG Saarbrücken, 16.11.2012 - 13 S 117/12
Die Lückenfallrechtsprechung - Zum Vorbeifahren an einer Fahrzeugschlange
Denn es ist anerkannt, dass derjenige, der nach § 10 StVO in den fließenden Verkehr einfahren will, nicht vom Schutzzweck eines Überholverbots erfasst wird (…vgl. hierzu nur Saarländisches Oberlandesgericht, VerkMitt Nr. 50, S. 39; KG, NZV 1998, 376; VRS 115, 401;… Burmann aaO § 5 StVO Rn. 25 m.w.N.). - LG Berlin, 21.02.2013 - 41 S 117/12
Haftung bei Kfz-Unfall: Verbindlichkeit von auf der Fahrbahn markierten …
Denn - soweit folgt die Kammer der Rechtsansicht des Kammergerichts (vgl. etwa dessen Beschluss vom 8. September 2008 - 12 U 197/07, zit. nach juris, dort Rn 33 ff., veröffentlicht in VRS 115, 401, und DAR 2009, 92) - ein verbindliches Gebot gemäß § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Zeichen 297 liegt nur dann vor, wenn "zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind". - LG Saarbrücken, 07.06.2013 - 13 S 31/13
Rechts vor links auf öffentlichen Parkplätzen
Denn die Pflichten beim Fahrspurwechsel beziehen sich ausschließlich auf den gleichgerichteten Verkehr (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1989, 404; KG, KG-Report 2009, 235; Kammer, Urteil vom 10.06.2011 - 13 S 40/11, NZV 2011, 607). - LG Gießen, 09.10.2013 - 1 S 198/13
Hinweisbeschluss
Zu berücksichtigen ist, dass nach Rechtsprechung der Obergerichte in Fällen, in denen die auf der Fahrbahn vorhandenen Richtungspfeile nicht als Zeichen 297, sondern nur als Fahrtrichtungsempfehlung anzusehen sind, der Vorfahrtberechtigte, der der Fahrtrichtungsempfehlung nicht folgt und deshalb mit einem Vorfahrtverpflichteten kollidiert, zu 25% haftet (vgl. KG v. 08.09.2008, Az. 12 U 197/07, Juris Rdnr. 31 ff.).
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