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   OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11   

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https://dejure.org/2013,484
OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11 (https://dejure.org/2013,484)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.01.2013 - 12 U 205/11 (https://dejure.org/2013,484)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Januar 2013 - 12 U 205/11 (https://dejure.org/2013,484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Erreichbarkeit eines Wohngrundstücks mit einem Kraftfahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Überfahrtrechts

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 917 BGB
    Notwegerecht: Anforderungen an die zumutbare Erreichbarkeit eines Wohngrundstücks mit einem Kraftfahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 917; BGB § 242
    Voraussetzungen eines Überfahrtrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überfahrtsrecht zugunsten eines sonst nicht anfahrbaren Wohngrundstücks

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Notwegerecht bei Erreichbarkeit des Grundstücks über einen mit Lasthilfen begehbaren Verbindungsweg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 397
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93

    Parteiwechsel in einem Rechtsstreit über einen Notwegeanspruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11
    Eine Abwägung der beiderseitigen Interessen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und Berücksichtigung des Ausmaßes der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks findet nicht statt (BGH NJW 1964, 1321, 1323; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 - juris Tz. 35; Staudinger/Roth (2009) § 917 Rdnr. 19).

    Denn die bloße Befriedigung des Interesses des Eigentümers, mit dem Fahrzeug möglichst nahe an sein Haus zu gelangen, ist zur ordnungsmäßigen Benutzung des Grundstücks nicht notwendig (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 - juris Tz. 42; OLG Hamm, Urt. v. 31.5.2007 - 5 U 21/07 - BeckRS 2007, 15777).

    Vielmehr sind gerade im innerstädtischen Bereich aber auch in dörflichen, historisch gewachsenen Ortskernlagen die Fälle nicht selten, in denen ein Wohngrundstück nicht direkt mit dem Pkw angefahren, sondern nur fußläufig erreicht werden kann (BGHZ 75, 315, 319; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 - juris Tz. 44).

    Für die Kläger ist eine Erreichbarkeit ihres Wohngrundstücks mit Kraftfahrzeugen vielmehr auch dann gegeben, wenn das Kraftfahrzeug in zumutbarer Nähe des Grundstücks abgestellt und das Grundstück über einen begehbaren Verbindungsweg erreicht werden kann (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 - juris Tz. 44; OLGR Saarbrücken 2004, 391 - juris Tz. 23).

  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11
    Wegen des schwerwiegenden Eingriffs, den ein Notweg für das Eigentum des Nachbarn bedeutet, hat die Rechtsprechung an die tatbestandlichen Erfordernisse des § 917 Abs. 1 BGB für ein Überfahrtsrecht stets einen strengen Maßstab angelegt und besonders sorgfältig geprüft, ob nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die beanspruchte Zufahrtsmöglichkeit tatsächlich für eine bedürfnisgerechte Benutzung des betreffenden Grundstücks unerlässlich und damit im Sinne der gesetzlichen Regelung notwendig ist (BGHZ 75, 315, 319).

    Gesichtspunkte der Bequemlichkeit und auch der Zweckmäßigkeit rechtfertigen nicht die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks (BGHZ 75, 315 ,319).

    Vielmehr sind gerade im innerstädtischen Bereich aber auch in dörflichen, historisch gewachsenen Ortskernlagen die Fälle nicht selten, in denen ein Wohngrundstück nicht direkt mit dem Pkw angefahren, sondern nur fußläufig erreicht werden kann (BGHZ 75, 315, 319; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 - juris Tz. 44).

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11
    Zwar steht eine vorhandene Verbindung der Zubilligung eines Notwegrecht nach § 917 Abs. 1 BGB dann nicht entgegen, wenn diese für die ordnungsmäßige Benutzung des Grundstücks nicht ausreicht (BGH NJW-RR 2009, 515 - juris Tz. 23).

    Bei Wohngrundstücken ist nach der Rechtsprechung die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen zwar in der Regel notwendig, u.a. für die Versorgung mit Energie (Öllieferung) und die Entsorgung von Müll (BGH NJW-RR 2009, 515 - juris Tz. 24).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn es nicht lediglich um das - objektiv nicht erforderliche - Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Grundstück, sondern um dessen Erreichbarkeit mit dem Fahrzeug geht (BGH NJW-RR 2009, 515 - juris Tz. 24).

  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11
    Eine Abwägung der beiderseitigen Interessen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und Berücksichtigung des Ausmaßes der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks findet nicht statt (BGH NJW 1964, 1321, 1323; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 - juris Tz. 35; Staudinger/Roth (2009) § 917 Rdnr. 19).

    Die ordnungsgemäße Benutzung eines Grundstücks ist nach objektiven Gesichtspunkten am Maßstab der Bedürfnisse einer praktischen Wirtschaft zu bestimmen, wobei es auf die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalles ankommt (BGH NJW 1964, 1321, 1322).

  • BGH, 11.11.1959 - V ZR 98/58

    Notweg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11
    Diese Eigentumsbeschränkung muss der Verpflichtete im Interesse einer wirtschaftlichen Ausnutzung des Grund und Bodens hinnehmen (BGHZ 31, 159, 161).
  • BGH, 22.06.1990 - V ZR 3/89

    Behandlung einer Durchfahrt zwischen zwei benachbarten Grundstücken als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11
    Aufgrund der abschließenden Regelung des Notwegrechts in § 917 BGB kann aber über das Institut des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses ein Wegerecht unabhängig von einer Zugangsnot i.S. des § 917 Abs. 1 BGB nicht begründet werden (Brandenburgisches OLG, Urt. v. 2.7.2009 - 5 U 120/07 - juris Tz.31; BGH, Urt. v. 22.6.1990 - V ZR 3/89 - juris Tz. 19).
  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02

    Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11
    Ein Anspruch auf Einräumung eines Überfahrtsrechts ergibt sich auch nicht aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis, das nach § 242 BGB die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme begründet und woraus sich im Einzelfall Duldungs-, Handlungs- oder Unterlassungspflichten ergeben können (BGH NJW 2003, 1392 - juris Tz. 8).
  • OLG Brandenburg, 02.07.2009 - 5 U 120/07

    Grunddienstbarkeit: Anspruch auf Einräumung eines Wegerechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11
    Aufgrund der abschließenden Regelung des Notwegrechts in § 917 BGB kann aber über das Institut des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses ein Wegerecht unabhängig von einer Zugangsnot i.S. des § 917 Abs. 1 BGB nicht begründet werden (Brandenburgisches OLG, Urt. v. 2.7.2009 - 5 U 120/07 - juris Tz.31; BGH, Urt. v. 22.6.1990 - V ZR 3/89 - juris Tz. 19).
  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07

    Kein Notwegerecht bei fehlender Verbindung zu einem öffentlichen Weg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11
    Denn die bloße Befriedigung des Interesses des Eigentümers, mit dem Fahrzeug möglichst nahe an sein Haus zu gelangen, ist zur ordnungsmäßigen Benutzung des Grundstücks nicht notwendig (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 - juris Tz. 42; OLG Hamm, Urt. v. 31.5.2007 - 5 U 21/07 - BeckRS 2007, 15777).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2013 - 9 U 173/10

    Umfang des Notwegerechts

    Hieraus hat die Rechtsprechung abgeleitet, dass jedenfalls im Regelfall ein Notwegrecht nicht aus dem Wunsch des Grundstückseigentümers abgeleitet werden kann, Fahrzeuge auf dem Grundstück abzustellen, wenn andererseits die bloße Erreichbarkeit des Grundstücks (siehe oben a) gewährleistet ist (vgl. hierzu BGH, LM-Nr. 11 zu § 917 BGB ; BGH, NJW 1980, 585; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1042; OLG Karlsruhe, MDR 2013, 397; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 1385 ; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 391; VGH München, Beschluss vom 11.01.2007 - 14 B 03.572 - zitiert nach [...] -, BGH, NJW-RR 2009, 515; Palandt/Bassenge aaO., § 917 BGB , Rdnr. 6; Staudinger/Roth a. a. O., § 917 BGB , Rdnr. 27).
  • LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17

    Notwegerecht zum Befahren mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug

    Die Mittelgerichte (OLG Karlsruhe, 12 U 205/11 und OLG Düsseldorf, 9 U 4/13; sämtlich bei Juris) haben das Einfallstor "in der Regel" dazu missbraucht, die Regel umzudrehen, indem gesagt wird, ein Fußweg von 50 oder gar 75 m sei zumutbar.
  • OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19

    Duldung der Benutzung einer Straße als Zugang und Zufahrt für Pkw zu einem

    Das für den Regelfall geltende Postulat der Erreichbarkeit eines Grundstücks mit Kraftfahrzeugen muss nach Auffassung des Senats mit Rücksicht auf die Benutzungsart, die Umgebung, den besonderen Charakter und die sonstigen Umstände des Einzelfalls für das jeweils infrage stehende Grundstück modifiziert werden (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.01.2013 - 12 U 205/11, NJOZ 2013, 1481, beck-online; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2014 - 9 U 4/13, juris Rz. 11 ff.).
  • LG Wuppertal, 23.06.2016 - 9 S 66/16

    Voraussetzungen für ein Notwegerecht; Beurteilung der Erreichbarkeit eines

    Eine Abwägung der beiderseitigen Interessen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und Berücksichtigung des Ausmaßes der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks findet nicht statt (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2013, 397, m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 23.01.2020 - 6 U 100/17

    Grunddienstbarkeit - Recht zum Überfahren eines Grundstücks

    Es gibt aber auch Rechtsprechung, die eine Erreichbarkeit zu Fuß oder "mit einem Handwagen" für ausreichend hält (vgl. OLG Karlsruhe MDR 2013, 397, juris-Tz. 23, 24).
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