Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 12.07.2007

Rechtsprechung
   KG, 29.01.2007 - 12 U 207/06   

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https://dejure.org/2007,6897
KG, 29.01.2007 - 12 U 207/06 (https://dejure.org/2007,6897)
KG, Entscheidung vom 29.01.2007 - 12 U 207/06 (https://dejure.org/2007,6897)
KG, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 12 U 207/06 (https://dejure.org/2007,6897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Vernehmung eines Privatsachverständigen zu einer angeblich fachgerecht durchgeführten Reparatur; Annahme eines manipulierten Unfalls bei einer ungewöhnlich hohen Häufung von typischen Beweisanzeichen

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 529

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Darlegung der sach- und fachgerechten Beseitigung eines erheblichen Vorschadens - Beweiswürdigung im Berufungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 153
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 25.10.2006 - 12 U 74/06

    Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen

    Auszug aus KG, 29.01.2007 - 12 U 207/06
    Wie das Kammergericht Senat schon in mehreren Entscheidungen betont hat,(vgl. zuletzt Beschlüsse vom 15. Dezember 2006 - 12 U 188/06 - sowie vom 25. Oktober 2006 - 12 U 74/06 - trifft es nicht zu, dass stets eine ungewöhnlich hohe Häufung von typischen Beweisanzeichen vorliegen müssten, um einen manipulierten Unfall zu bejahen.
  • KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz des Unfallschadens bei Bestehen eines

    Auszug aus KG, 29.01.2007 - 12 U 207/06
    Daher ist die Klage insgesamt abzuweisen, weil bewiesen ist, dass ein Teil der vom Kläger geltend gemachten Schäden am Unfallfahrzeug nicht auf die Kollision zurückzuführen ist und der Kläger zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht oder er das Vorliegen irgendwelcher Vorschäden bestreitet; in diesem Fall läßt sich nämlich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (Senat, Urteil vom 17. Oktober 2005 - 12 U 55/05 - , DAR 2006, 323).
  • LG Köln, 19.10.2011 - 32 O 271/10

    Anspruch auf Schadensersatz bei Vorliegen eines provozierten Unfallereignisses;

    Charakteristisch für die letztere Erscheinungsform ist es, dass ein bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer eine gefährliche Verkehrssituation provoziert und ausnutzt und mit der Beschädigung seines Fahrzeugs durch den - arglosen - Unfallgegner einverstanden ist (vgl. KG NZV 2008, 153, 154).

    Die maßgeblichen Indizien für einen provozierten und einen manipulierten Unfall überlappen sich bzw. können auch für die jeweils andere Erscheinungsform herangezogen werden (KG NZV 2008, 153, 154).

  • LG Düsseldorf, 13.04.2018 - 7 O 82/17

    Erstattungsfähigkeit der Schadenspositionen bei Vorschäden i.R.d.

    Wie bereits die Beklagte zu 1 schriftsätzlich zutreffend herausgearbeitet hat, würde eine Beweisaufnahme vor diesem Hintergrund auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis hinausgelaufen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 U 207/06 - juris).
  • KG, 12.04.2018 - 25 U 148/17

    Verkehrsunfallhaftung: Indizien für einen manipulierten Kfz-Unfall

    Für die erforderliche Überzeugungsbildung eines manipulierten Unfalls kommt es auch nicht darauf an, dass bestimmte, nach ihrer Anzahl und/oder ihrer äußeren Erscheinungsform immer gleiche Beweisanzeichen festgestellt werden müssen; entscheidend ist vielmehr stets die Werthaltigkeit der Beweisanzeichen in der Gesamtschau, also nicht die isolierte Würdigung der einzelnen Umstände (KG NZV 2008, 153).
  • KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09

    Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines

    Nach diesen in der Rechtsprechung der Verkehrssenate der Oberlandesgerichte seit langem anerkannten Grundsätzen (vgl. zum provozierten Unfall auch Senat, NZV 2008, 153; NZV 2010, 202; VRS 115, 285) hat das Landgericht in dem angegriffenen Urteil zutreffend festgestellt, dass hier eine erhebliche Häufung von werthaltigen Beweisanzeichen vorliegt, dass diese keinen Zufall mehr darstellen können, sondern auf ein vorsätzliches Geschehen hindeuten.
  • KG, 07.09.2010 - 12 U 210/09

    Haftung wegen Verkehrsunfall: Überzeugungsbildung von einer Unfallmanipulation;

    19 Für die erforderliche Überzeugungsbildung über die erhebliche Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalls kommt es nicht darauf an, dass bestimmte, nach ihrer Anzahl und/oder ihrer äußeren Erscheinungsform immer gleiche Beweisanzeichen festgestellt werden müssen; entscheidend ist vielmehr stets die Werthaltigkeit der Beweisanzeichen in der Gesamtschau, also nicht die isolierte Würdigung der einzelnen Umstände (Senat, NZV 2008, 153, 154).
  • LG Essen, 13.10.2017 - 16 O 289/16

    Anforderungen an substantiierten Vortrag zur Schadenshöhe

    Eine Beweisaufnahme wäre vor diesem Hintergrund auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis hinausgelaufen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 U 207/06 - juris).
  • KG, 14.05.2007 - 12 U 212/06

    Freie Beweiswürdigung: Typische Indizien für die Annahme eines manipulierten

    Die Behauptung, eine angebliche Reparatur, deren Einzelheiten nicht mitgeteilt werden, sei fachgerecht durchgeführt worden, kann nicht zulässigerweise in das Wissen eines Zeugen gestellt werden, was auch dann gilt, wenn es sich um den Privatsachverständigen handelt (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 U 207/06).
  • LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 199/16

    Verkehrsunfall - Wiederbeschaffungswert bei Vorschaden

  • KG, 04.01.2011 - 22 U 173/10

    Verkehrsunfall - Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem Kraftfahrzeug

  • LG Essen, 12.10.2009 - 3 O 298/09

    Schadensersatzanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls bei bestehenden Vorschaden

  • LG Essen, 15.06.2012 - 19 O 284/11

    Substantiierungspflichten des Eigentümers des geschädigten Fahrzeugs bei

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06   

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https://dejure.org/2007,11678
OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06 (https://dejure.org/2007,11678)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2007 - 12 U 207/06 (https://dejure.org/2007,11678)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 12 U 207/06 (https://dejure.org/2007,11678)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler und Aufklärungspflichtverletzungen; Anforderungen an den Umfang der Aufklärungspflicht vor einem operativen Eingriff und einer notwendigen Zweitoperation; Anforderungen an die ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § ... 538 Abs. 1; ; BGB § 538 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 847; ; ZPO § 516 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 278; BGB § 831
    Arzthaftung: Mutmaßliche Einwilligung zu einer Operation an den Regeln der Plausibilität auszulegen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06
    Es bedarf zur Nachweisführung auch nicht zwingend einer Dokumentation des Aufklärungsgespräches in den Patientenunterlagen, wobei in Fällen, in denen die Tatsache eines Gespräches zwischen den Parteien unstreitig ist, es nicht unbedingt darauf ankommt, ob der Arzt sich noch an den Patienten und an die konkreten Inhalte des einzelnen Gespräches erinnern kann, sondern es kann auch genügen, auf eine so genannte ständige Praxis zu verweisen (vgl. dazu auch der 1. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, NJW-RR 2000, 398, 400).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06
    Der Senat verkennt nicht, dass an den dem Arzt obliegenden Beweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH NJW 1985, 1399).
  • BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03

    Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06
    Sofern man der aus Sicht des Senats nicht in jeder Hinsicht überzeugenden Auffassung des BGH zur Frage des Erfordernisses eines entsprechenden Zurückverweisungsantrages folgt (MDR 2004, 1429), ist diesem Erfordernis durch die entsprechende Antragstellung seitens der Klägerin Rechnung getragen.
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 101/95

    Pflicht des Arztes zur Belehrung über das Risiko einer Nachoperation

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06
    Es reicht deshalb aus, wenn plausibel dargestellt werden kann, der Patient hätte sich die Sache noch einmal überlegt, mit einem anderen Arzt oder mit Verwandten gesprochen oder auch eine andere Klinik aufgesucht (vgl. auch BGH VersR 1996, 1239 ff).
  • OLG Oldenburg, 14.08.2001 - 5 U 36/01

    Schadensersatz; Haftung; Verrichtungsgehilfe; Geschäftsführer; Arzt; Zahnarzt;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06
    Entscheidend ist, dass der Streitverkündete in der Praxis des Beklagten zu 2. zwar möglicherweise faktisch selbständig war, jedoch nicht als selbständiger Arzt dort tätig geworden ist (vgl. dazu auch OLG Oldenburg VersR 2003, 375).
  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Weder das Oberlandesgericht Brandenburg (vgl. VersR 2000, 1283, 1285; Urteil vom 12. Juli 2007 - 12 U 207/06, juris Rn. 13) noch das Oberlandesgericht Oldenburg (OLGR Oldenburg 2007, 473, 474) noch das Oberlandesgericht Koblenz (OLGR Koblenz 2004, 537, 538; VersR 2009, 1077, 1078) haben Grundsätze aufgestellt, die in Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats stünden.
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis

    Es mag sein, dass in derartigen Fällen regelmäßig der Hinweis auf eine ständige Praxis und den üblichen Inhalt eines Aufklärungsgesprächs zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung nicht genügt, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es auch zu Abweichungen von dieser Praxis gekommen sein kann (vgl. OLG Brandenburg, GesR 2007, 575 f., juris Tz. 13; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 398 ff., juris Tz. 32; OLGR Oldenburg 2007, 473 ff., juris Tz. 34; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., A 2274, A 2306, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2021 - 12 U 6/21

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter Aufklärung im Rahmen zahnärztlicher

    Dabei dürfen an den Nachweis keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden, so kommt es nicht in jedem Fall darauf an, ob der Arzt sich noch an den konkreten Inhalt des Gesprächs erinnert; soweit die Durchführung eines Aufklärungsgesprächs feststeht, kann es vielmehr ausreichen, dass der Nachweis des üblichen Inhalt eines entsprechenden Gesprächs bei dem aufklärenden Arzt erfolgt (BGH VersR 1985, S. 361; Geiß/Greiner, a. a. O., Rn. 87, so auch der Senat im Urteil vom 12.07.2007, Az. 12 U 207/06, veröffentlicht in juris).
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