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   OLG Frankfurt, 21.02.2013 - 12 U 211/11   

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https://dejure.org/2013,18314
OLG Frankfurt, 21.02.2013 - 12 U 211/11 (https://dejure.org/2013,18314)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.2013 - 12 U 211/11 (https://dejure.org/2013,18314)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 12 U 211/11 (https://dejure.org/2013,18314)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Restwertabrechnung bei ordentlich beendetem Leasingvertrag

  • verkehrslexikon.de

    Zur Inhaltskontrolle der formularmäßig vereinbarten Restwertabrechnung sowie der Andienungsklausel beim Kfz-Leasing

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer 2-Wochen-Frist für die Benennung eines Käufers des Leasinggegenstandes einschließlich vollständiger Abwicklung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung einer 2-Wochen-Frist für die Benennung eines Käufers des Leasinggegenstandes einschließlich vollständiger Abwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Restwertabrechnung bei ordentlich beendetem Leasingvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 52
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2013 - 12 U 211/11
    Der Senat entnimmt der Entscheidung des BGH vom 10.10.1990 (VIII ZR 296/89, NJW 1991, 221), dass sich der Leasinggeber nicht mit der Verwertung zum Händler-Einkaufswert begnügen darf und tritt dem bei.

    32 e) Da eine Abrechnung auf der Basis des Händlereinkaufswertes mit unwirksamer Andienungsklausel und unterbliebener Andienung keinen begründeten Erfüllungsanspruch bietet, war der Klägerin auf der Grundlage der Entscheidung des BGH vom 10.10.1990 (a.a.O. NJW 1991, 221) nur der Händler-Verkaufswert abzüglich 10 % zuzusprechen.

  • OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97

    Restwertausgleichsansprüche aus einem beendeten Teilamortisationsleasingvertrag;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2013 - 12 U 211/11
    der AGB der Klägerin selbst wiederum eine unangemessene Benachteiligung der beklagten Leasingnehmerin, weil sie ihr lediglich zwei Wochen Zeit für die Benennung eines besseren Käufers einschließlich Abwicklung des gesamten Geschäfts mit Barzahlung einräumt (vgl. OLG Dresden 8 U 3066/97, NJW-RR 1999, 703; OLG Düsseldorf 24 U 235/05, DB 2005, 1851).

    Ebenso offen ist, ob der Leasinggeber in solchen Fällen stets mit dem vollen Marktwert abzurechnen hat (vgl. OLG Dresden 8 U 3066/97, NJW-RR 1999, 703, Juris Rn. 57).

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 312/96

    Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2013 - 12 U 211/11
    Als notwendiges Korrektiv ist in der Rechtsprechung des BGH die sogenannte Andienungsklausel anerkannt, mit der dem Leasingnehmer die Möglichkeit einer Selbstverwertung eröffnet wird (vgl. BGH VIII ZR 57/95, NJW 1996, 455; BGH VIII ZR 312/96, NJW 1997, 3166).

    Dies setzt allerdings voraus, dass das Leasinggut dem Leasingnehmer auch tatsächlich zur Verwertung angeboten wird (vgl. BGH NJW 1997, 3166, Juris Rn. 23).

  • OLG Nürnberg, 08.06.1999 - 1 U 480/99

    Überraschungsklausel infolge drucktechnischer Gestaltung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2013 - 12 U 211/11
    Da die Andienungsklausel ihrerseits eine unangemessene Benachteiligung des Leasingnehmers enthält und daher unwirksam ist, verbleibt es bei der formularmäßig vorgesehenen Verwertung zum Händlereinkaufspreis, die in AGB als isolierte Klausel unwirksam ist (vgl. OLG Nürnberg 1 U 480/99, NJW-RR 2000, 278 Juris Rn. 15).
  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2013 - 12 U 211/11
    Als notwendiges Korrektiv ist in der Rechtsprechung des BGH die sogenannte Andienungsklausel anerkannt, mit der dem Leasingnehmer die Möglichkeit einer Selbstverwertung eröffnet wird (vgl. BGH VIII ZR 57/95, NJW 1996, 455; BGH VIII ZR 312/96, NJW 1997, 3166).
  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 282/95

    Verjährung des Anspruchs auf Restwertausgleich aus Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2013 - 12 U 211/11
    Der Anspruch der Klägerin auf Vollamortisation ist bei ordnungsgemäßer Beendigung des Leasingvertrages wie vorliegend - anders als die Berufung meint - kein Anspruch auf Schadensersatz, sondern auf Erfüllung (vgl. bzgl. Restwertausgleich BGH VIII ZR 282/95, NJW 1996, 2860), also der vertragliche Primäranspruch.
  • OLG Celle, 22.05.1996 - 2 U 173/95

    Zur Restwertgarantie-Klausel im Kfz-Leasingvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2013 - 12 U 211/11
    c) Anhaltspunkte dafür, dass eine Unterschreitung des Händlerverkaufswertes um mehr als 10 % auf den Eigenarten des Leasinggutes beruhe und deshalb mit der Verpflichtung der Leasinggeberin zur bestmöglichen Verwertung noch im Einklang stünde (vgl. hierzu OLG Celle 2 U 173/95, OLGR Celle 1996, 219), sind vorliegend weder vorgetragen, noch erkennbar.
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 235/04

    Obliegenheiten des Leasinggebers bei Verwertung des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2013 - 12 U 211/11
    der AGB der Klägerin selbst wiederum eine unangemessene Benachteiligung der beklagten Leasingnehmerin, weil sie ihr lediglich zwei Wochen Zeit für die Benennung eines besseren Käufers einschließlich Abwicklung des gesamten Geschäfts mit Barzahlung einräumt (vgl. OLG Dresden 8 U 3066/97, NJW-RR 1999, 703; OLG Düsseldorf 24 U 235/05, DB 2005, 1851).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 12 U 89/12

    Restwertausgleich bei Kfz-Leasing

    Umstritten ist, ob bei Verträgen mit Gebrauchtwagenabrechnung der Zusatz, dass - wie hier - der innerhalb einer Zweiwochenfrist ab Zugang zu benennende Käufer den Angebotspreis auch bar zu bezahlen und das Fahrzeug abzunehmen hat, eine unzulässige Einschränkung beinhaltet (so OLG Düsseldorf, I U 24 U 193/03, OLGR 2004, 311; ebenso Senat m. Urt. v. 21.2.2013, 12 U 211/11).
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