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   OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13   

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https://dejure.org/2014,23711
OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13 (https://dejure.org/2014,23711)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.08.2014 - 12 U 2119/13 (https://dejure.org/2014,23711)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. August 2014 - 12 U 2119/13 (https://dejure.org/2014,23711)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Betriebs-Berater

    Unwirksamkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots wegen unangemessener Benachteiligung auch gegenüber Unternehmern

  • ra.de
  • RA Kotz

    Generelles Aufrechnungsverbot in AGB unwirksam

  • der-rechtsberater.de

    Unwirksamkeit eines Aufrechnungsverbotes in AGB zwischen Kaufleuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; BGB § 309 Nr. 3; BGB § 310 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung eines Aufrechnugnsverbots

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 ; BGB § 309 Nr. 3 ; BGB § 310 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung eines Aufrechnugnsverbots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Möglichkeit der Aufrechnung kann durch AGB nicht ausgeschlossen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    AGB-Recht: Aufrechnungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines bestimmten Aufrechnungsverbots in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksames Aufrechnungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unwirksamkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots wegen unangemessener Benachteiligung auch gegenüber Unternehmern

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    AGB-Kontrolle: Unwirksamkeit eines Aufrechnungsverbots

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines bestimmten Aufrechnungsverbots in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    AGB: Unwirksames Aufrechnungsverbot

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Aufrechnungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines Aufrechnungsverbotes in AGB

Besprechungen u.ä. (2)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit eines Aufrechnungsverbotes in AGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorformuliertes Aufrechnungsverbot ist unwirksam! (IBR 2014, 654)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2241
  • BauR 2014, 2104
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.04.2011 - VII ZR 209/07

    AGB eines Architektenvertrages: Klauselkontrolle der Einschränkung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13
    Dies gilt nicht nur im Bereich des Werkvertragsrechts, sondern auch für Werklieferungs- oder Kaufverträge (im Anschluss an BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07, NJW 2011, 1729).

    Entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07) gehe das Landgericht rechtsfehlerhaft davon aus, dass eine einschränkende Auslegung des Aufrechnungsverbots gemäß §§ 242, 307 BGB möglich sei.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07) sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht zu übertragen, da diese bezüglich eines Architektenvertrages, bei dem es sich um einen Werkvertrag handele, ergangen sei (vgl. Bl. 166 d. A.).

    84 aa) Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.04.2011 (- VII ZR 209/07, NJW 2011, 1729) entschieden, dass eine der vorliegenden Bestimmung gleichartige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages den Vertragspartner des verwendenden Architekten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige.

    90 Da das vertragliche Synallagma dieselbe Bedeutung für die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmern wie im Verhältnis von Unternehmern zu Verbrauchern hat, betrifft die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07, NJW 2011, 1729) die generelle Möglichkeit der Aufrechnung mit synallagmatischen Gegenforderungen, die nicht durch einschränkende Klauseln verhindert werden kann (vgl. Kesselring/Hennig, NJW 2012, 1857, 1858).

    Der Bundesgerichtshof hat dahinstehen lassen, ob der Ausschluss der Möglichkeit der Aufrechnung mit Ansprüchen, die nicht auf die Fertigstellungsmehrkosten oder die Mängelbeseitigungskosten gerichtet sind, zulässig wäre (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07, NJW 2011, 1729).

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2013 - 5 HKO 2105/13

    Werklieferungsvertrag: Wann ist ein Aufrechnungsverbot in AGB zulässig?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20.09.2013, Az. 5 HK O 2105/13, aufgehoben.

    Das Teilurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20.09.2013, AZ 5 HK O 2105/13, wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen.

    die Berufung gegen das Teilurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20.09.2013 - AZ: 5 HK O 2105/13 - zurückzuweisen.

  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04

    Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13
    Diese Wirkung sei grundsätzlich nicht gerechtfertigt, wenn der Besteller gegenüber einer Werklohnforderung mit Ansprüchen aufrechne, die dazu dienen würden, das durch den Vertrag geschaffene Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung herzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 304/04, NJW 2006, 698, 699).

    Ein Vorbehaltsurteil sei daher grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Besteller gegenüber der Werklohnforderung mit einem Anspruch auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung oder der Fertigstellung aus demselben Vertrag aufrechne (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 304/04, NJW 2006, 698, 699).

  • BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 86/10

    Wohnraummiete: Wirksamkeit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13
    Denn nach dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion kann eine Klausel nicht mit einem unbedenklichen Inhalt aufrechterhalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 86/10, NJW 2011, 597).
  • BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90

    Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13
    Es ist nicht erforderlich, dass die beiderseitigen Ansprüche in dem selben Vertrag oder Schuldverhältnis ihre Grundlage haben; es genügt, wenn ihnen ein innerlich zusammenhängendes einheitliches Lebensverhältnis zugrundeliegt (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.1991 - VIII ZR 190/90, BGHZ 115, 99, 103 f.).
  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 97/83

    Werkvertrag - Ausschluß der Aufrechnung in AGB

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13
    Eine geltungserhaltende Reduktion in der Weise, dass die Klausel nur insoweit als unwirksam angesehen wird, als sie ein Zurückbehaltungsrecht wegen rechtskräftig festgestellter, entscheidungsreifer oder unbestrittener Gegenforderungen ausschließt, ist insoweit nicht anzuerkennen (vgl. BGH, Urteil vom 16.10.1984 - X ZR 97/83, BGHZ 92, 312, 315 f.).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 141/90

    Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Schiedsklausel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13
    Dies gilt aber nicht, soweit die der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts zugrundeliegenden Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1991 - III ZR 141/90, BGHZ 115, 324, 327).
  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13
    Voraussetzung für die Teilaufrechterhaltung ist, dass nach Wegstreichen der unwirksamen Teilregelung ein aus sich heraus verständlicher Klauselrest verbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.2006 - VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059, 1060).
  • BGH, 27.06.2007 - XII ZR 54/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Aufrechnung mit Gegenforderungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13
    Zudem ist § 309 Nr. 3 BGB auch im Verkehr zwischen Unternehmern als konkretisierte Ausformung von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.2007 - XII ZR 54/05, NJW 2007, 3421, 3422).
  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13
    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Urteil über einen Teil des Streitstoffs im Sinne von § 301 Abs. 1 ZPO, was im Berufungsverfahren von Amts wegen nachzuprüfen ist, nur ergehen, wenn der betreffende - teilbare - Streitgegenstand (selbständiger prozessualer Anspruch oder abgrenzbarer Teil eines einheitlichen Klageanspruchs) zur Endentscheidung reif und das Teilurteil von der Entscheidung über den noch ausstehenden (in der ersten Instanz verbliebenen) Rest der Klageforderung unabhängig ist, mit anderen Worten die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1999 - VIII ZR 184/98, NJW 2000, 958, 960 m.w.N.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 301 Rn. 2 ff.).
  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 269/94

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei fehlender Entscheidungsreife einer

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1994 - 22 U 64/94
  • OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 10 U 81/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Werkvertrag: Wirksamkeit einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Aufrechnungsverbot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers als Verwender mit lediglich diesen Ausnahmen nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil das Aufrechnungsverbot auch die in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Werklohnforderung stehenden Ersatzansprüche wegen Mängelbeseitigungs- und Fertigstellungsmehrkosten umfasst und dadurch zu einer unangemessenen Benachteiligung des Bestellers führt (BGH NJW 2011, 1729 = BauR 2011, 1185; BGHZ 163, 274; OLG Nürnberg BauR 2014, 2104; Staudinger - Gursky, BGB, Neub. 2016, § 387 Rn. 247).

    Hierdurch würde in das durch den Vertrag geschaffene Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung in für den Besteller unzumutbarer Weise eingegriffen (BGH NJW 2011, 1729; BGHZ 163, 274; OLG Nürnberg BauR 2014, 2104; KG Berlin BauR 2012, 809; Staudinger - Gursky, BGB, Neub. 2016, § 387 Rn. 247).

  • OLG Brandenburg, 11.11.2021 - 12 U 79/21

    Werklohn für die Planung und Errichtung einer Trafostation Aufrechnung mit einem

    Zudem ist § 309 Nr. 3 BGB auch im Verkehr zwischen Unternehmern als konkretisierte Ausformung von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB anwendbar [OLG Nürnberg, Urteil vom 20.08.2014 - 12 U 2119/13 -, Rn. 83 - 102, juris; ebenso Staudinger/Coester-Waltjen (2019) BGB § 309 Nr. 03, Rn. 6; Schäfer in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl. 2016, § 309 BGB, Rn. 12; BeckOGK/Weiler, 01.06.2021, BGB § 309 Nr. 3 Rn. 70, 84; MüKoBGB/Wurmnest, 8. Aufl. 2019 Rn. 10, BGB § 309 Nr. 3 Rn. 10; Lapp/Salamon in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 309 BGB (Stand: 15.09.2020), Rn. 44)].
  • LG Würzburg, 11.02.2016 - 1 HKO 2397/14

    Aufrechnungsverbot und Eingriff in das Äquivalenzverhältnis von Leistung und

    (OLG Nürnberg BauR 2014, 2104).

    Die Problemlage ist bislang allerdings noch nicht in der Rechtswirklichkeit angekommen (Litzenberger EWiR 2015, 15), da umfassende Klauseln in AGB noch die Regel sind.

  • AG Köln, 17.08.2015 - 142 C 327/14

    Keine beschränkte Erbenhaftung bei Fortführung eines Darlehensvertrages zur

    Dieses Ergebnis ist genauso wenig hinnehmbar, wie die Situation in dem vom BGH entschiedenen Fall, in dem der Werklohnanspruch wegen des Aufrechnungsverbotes selbst dann durchsetzbar war, obwohl Schadenersatzansprüche wegen Mängel bestanden (BGH, a.a.O., vgl. auch OLG Nürnberg, NJOZ 2014, 1882 für einen Werklieferungs- bzw. Kaufvertrag).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2018 - 11 U 205/15

    Honoraransprüche aus Architektenleistungen und Ingenieurleistungen Erlass eines

    Auch die Entscheidung des OLG Nürnberg, Urteil vom 20.8.2014, 12 U 2119/13, die wie die Entscheidung des BGH, auf die sich das OLG Nürnberg auch ausdrücklich bezieht, verhält sich wesentlich zur Wirksamkeit eines in AGB geregelten Aufrechnungsverbotes.
  • LG Münster, 30.03.2021 - 1 S 65/19
    § 10 Nr. 8 Satz 1 des Mietvertrages stellt auch eine sprachlich und inhaltlich abtrennbare Bestimmung dar, sodass die Unwirksamkeit der Regelung in Satz 2 nicht zur Gesamtunwirksamkeit der Klausel führt (vgl. OLG Nürnberg, NJOZ 2014, 1882).
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