Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 213/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung eines Verkehrsunfalls durch Indizien
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 287; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; VVG § 67 Abs. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 8 Abs. 1 S. 1; ; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 280; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 288 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsätzlich herbeigeführter Unfall wegen bewusstem Ausnutzen eines Verkehrsverstoßes des anderen Unfallbeteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Nachweis einer vorsätzlichen Herbeiführung des Verkehrsunfalls
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 09.10.2006 - 14 O 449/04
- LG Frankfurt/Oder, 09.10.2006 - 14 O 549/04
- OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 213/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 13.01.1994 - 6 U 173/93
Haftungsverteilung bei provoziertem Unfall; Ersatz der entgangenen Nutzung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 213/06
Hierdurch ist der Verursachungsbeitrag des Beklagten derart erhöht, dass sowohl die Betriebsgefahr des Pkw der Versicherungsnehmerin der Klägerin als auch ein etwaiger Verstoß der Versicherungsnehmerin der Klägerin gegen § 8 Abs. 1 S. 1 StVO vollständig zurücktreten (vgl. auch OLG Hamm NZV 1994, S. 227), denn dem Beklagten ist eine gezielte Ausnutzung eines Verkehrsverstoßes eines anderen Verkehrsteilnehmers und damit ein gravierender Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO sowie eine Verletzung von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB, eine vorsätzliche Sachbeschädigung und eine versuchte Körperverletzung vorzuwerfen. - BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75
Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 213/06
Dabei ist zum Nachweis der Manipulation keine mathematisch lückenlose Gewissheit erforderlich (BGH VersR 1978, S. 862), sondern es ist auf eine in lebensnaher Gesamtschau vernünftige Gewichtung der Verdachtsmomente abzustellen (…OLG Hamm OLGR 1994, S. 236). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 213/06
Der Prüfungsumfang des Berufungsgerichts ist dabei auch nach der Reform der Zivilprozessordnung nicht darauf beschränkt, ob das Ausgangsgericht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, vielmehr hat eine volle Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung dahingehend stattzufinden, ob das zutreffende Ergebnis gefunden worden ist (vgl. BGH NJW 2005, S. 1583). - OLG Hamm, 28.06.1994 - 9 U 61/94
Unfallmanipulation ; "Berliner Modell"; Entwendetes Fahrzeug; Geparktes Fahrzeug; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 213/06
Dabei ist zum Nachweis der Manipulation keine mathematisch lückenlose Gewissheit erforderlich (…BGH VersR 1978, S. 862), sondern es ist auf eine in lebensnaher Gesamtschau vernünftige Gewichtung der Verdachtsmomente abzustellen (OLG Hamm OLGR 1994, S. 236).