Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 14.05.2009 - 12 U 215/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Pflicht des Versicherungsnehmers zur konkreten Angabe der Unfallstelle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei unklarer Angabe über die Unfallstelle
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 12 Abs. 1 II e
Zu den für die Individualisierung eines Versicherungsfalls vom VN nachzuweisenden Umständen gehört auch die Lage der Unfallstelle - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 12 Abs. 1 II lit e
Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei unklarer Angabe über die Unfallstelle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Zu den für die Individualisierung eines Versicherungsfalls vom Versicherungsnehmer nachzuweisenden Umständen gehört auch die Lage der Unfallstelle
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 08.09.2008 - 2 O 198/08
- OLG Brandenburg, 14.05.2009 - 12 U 215/08
Papierfundstellen
- VersR 2009, 1653
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06
Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungspflichtverletzung durch mangelnde Darlegung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2009 - 12 U 215/08
Auch die damit in Abrede gestellte Lage der Unfallstelle ist jedoch eine für die Individualisierung des geltend gemachten Versicherungsfalles notwendige Angabe und gehört mithin zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen (so der Senat bereits im Rechtsstreit 12 U 114/06, Urteil vom 14.12.2006, zitiert nach juris;… vgl. auch OLG Hamm r+s 2005, S. 194;… Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 5, Rn. 89). - OLG Hamm, 21.01.2005 - 20 U 228/03
Vollkaskoversicherung: Nachweis des Versicherungsschadens - Verdacht der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2009 - 12 U 215/08
Auch die damit in Abrede gestellte Lage der Unfallstelle ist jedoch eine für die Individualisierung des geltend gemachten Versicherungsfalles notwendige Angabe und gehört mithin zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen (so der Senat bereits im Rechtsstreit 12 U 114/06, Urteil vom 14.12.2006, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Hamm r+s 2005, S. 194;… Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 5, Rn. 89).
- OLG Karlsruhe, 06.04.2021 - 12 U 333/20
Darlegungs- und Beweislast für den Versicherungsfall "Unfall" in der …
Der Senat folgt nicht der vom Oberlandesgericht Brandenburg vertretenen Auffassung, wonach die Lage der Unfallstelle zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen gehört (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2009 - 12 U 215/08, juris Rn. 3; OLG Brandenburg…, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 12 U 114/06, juris Rn. 3;… vgl. auch Stadler in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, AKB 2015, A.2 Rn. 375; Scheu, jurisPR-VersR 9/2018 Anm. 4). - LG Dortmund, 09.07.2009 - 2 O 31/09
Vorliegen eines Versicherungsfalles bei Unvermögen des Versicherungsnehmers zu …
Dem Kläger steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf Versicherungsleistung aus der zwischen den Parteien bestehenden Kaskoversicherung zu, weil der Kläger nicht bewiesen hat, dass der von ihm behauptete Unfall in der geschilderten Art und Weise an der behaupteten Örtlichkeit stattgefunden hat (vgl. OLG Brandenburg NJOZ 2009, 2639).