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   KG, 31.05.2012 - 12 U 218/10   

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https://dejure.org/2012,22564
KG, 31.05.2012 - 12 U 218/10 (https://dejure.org/2012,22564)
KG, Entscheidung vom 31.05.2012 - 12 U 218/10 (https://dejure.org/2012,22564)
KG, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 12 U 218/10 (https://dejure.org/2012,22564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienkauf - Falschangaben eines Vermittlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schrottimmobilien: Deutsche Kreditbank AG (DKB) haftet für Falschberatung des Vermittlers

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bank zur Rückabwicklung einer Immobilienfinanzierung verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • ilex-recht.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schrottimmobilien-Fälle: Bank zur Rückabwicklung einer Immobilienfinanzierung verurteilt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.1954 - II ZR 23/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 31.05.2012 - 12 U 218/10
    Selbst wenn der Mitarbeiter der Vermittlerin M hinsichtlich des abzuschließenden Darlehensvertrages als Vertreter ohne Vertretungsmacht bzw. Geschäftsführer ohne Auftrag für die Beklagte handelte, so hat diese durch die Aufnahme des Bestätigungsvermerkes in den mit der Klägerin geschlossenen Darlehensvertrag das Handeln des M in ihrem Pflichtenkreis nachträglich genehmigt, womit sie das Verschulden des Mitarbeiters der Vermittlerin zu vertreten hat wie eigenes (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. November 1954 - II ZR 23/54 - NJW 1955, 297).

    Dabei ist es unerheblich, ob das Verschulden bei dem Geschäftsherrn selbst liegt oder bei dem Erfüllungsgehilfen, dessen er sich bei den Vertragsverhandlungen bedient, wenn eine spätere Genehmigung erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1954, aaO.).

  • LG Hannover, 03.02.2010 - 4 O 308/09

    Kaufmannseigenschaft des HV, maßgeblicher Zeitpunkt

    Auszug aus KG, 31.05.2012 - 12 U 218/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. Juni 2010 verkündete Urteil der Zivilkammer 4 des Landgerichts Berlin - 4 O 308/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 16. Juni 2010, Az. 4 O 308/09, die Klage abzuweisen.

  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

    Auszug aus KG, 31.05.2012 - 12 U 218/10
    Deren Erklärungen sind ihr gemäß § 278 BGB zuzurechnen (vgl. auch BGH, Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95 - NJW 1997, 651 und BGH, Urteil vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03 - NJW 2008, 644).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus KG, 31.05.2012 - 12 U 218/10
    Übernimmt in einem solchen Fall der Vermittler eines Darlehensvertrages mit Wissen und Wollen der späteren Vertragspartei des Darlehensvertrages Aufgaben, die typischerweise dieser obliegen, wird er in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist gleichzeitig als deren Hilfsperson zu betrachten (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99 - NJW 2001, 358,).
  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus KG, 31.05.2012 - 12 U 218/10
    Deren Erklärungen sind ihr gemäß § 278 BGB zuzurechnen (vgl. auch BGH, Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95 - NJW 1997, 651 und BGH, Urteil vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03 - NJW 2008, 644).
  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

    Auszug aus KG, 31.05.2012 - 12 U 218/10
    Denn die monatliche Belastung der Klägerin mit Darlehensraten bildete die wesentliche Grundlage der Anlageentscheidung, fehlerhafte Angaben in dieser Hinsicht berühren somit nicht lediglich einen Einzelpunkt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991, XI ZR 300/90, NJW 1992, 555), sondern die Höhe der monatlichen Belastung war die Basis der Entscheidung zum Erwerb der Wohnung ohne Eigenkapital, betraf also insgesamt auch die Rentabilität des Anlagegeschäfts.
  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus KG, 31.05.2012 - 12 U 218/10
    Dann haftet die Beklagte aber für alle mit der Anlageentscheidung verbundenen Schäden insgesamt auf Rückabwicklung und nicht nur für Mehrkosten einer Finanzierung mit endfälliger Tilgung (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2007, XI ZR 414/04, Rn. 28, 42 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12

    Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung

    Der Verweis der Prozessbevollmächtigten des Klägers auf das Urteil des KG Berlin vom 31. Mai 2012 - 12 U 218/10 - ist in diesem Zusammenhang unbehelflich.
  • KG, 23.02.2017 - 8 U 87/15

    Bankenhaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei grob fahrlässiger

    Soweit der Kläger die Entscheidung KG, Urt. v. 31.05.2012 - 12 U 218/10 anführe, sei diese mit der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 116, 209) nicht vereinbar.

    Das Urteil 12 U 218/10 vom 31.05.2012 besagt mitnichten, dass ein Bestätigungsvermerk der vorliegenden Art eine Erweiterung des Pflichtenkreises der Bank zur Folge hat.

  • KG, 25.07.2017 - 9 U 148/15

    Notarhaftungsanspruch: Versäumung einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit des

    Danach müsse sich eine Bank, die sich im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Eigentumswohnung von ihrem Kunden auf einem ihrer Vordrucke ausdrücklich bestätigen lässt, dass ein persönliches Gespräch mit einem namentlich benannten Vermittler stattgefunden habe, in dem die Finanzierung mit dem im Darlehensangebot enthaltenen Produkt Annuitätendarlehen erläutert worden sei, die Angaben, die dieser Vermittler zu dem Darlehen gemacht hat, zurechnen lassen (KG Berlin, Urteil vom 31. Mai 2012 - 12 U 218/10 -, juris).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Der 12. Senat des Kammergerichts habe mit Urteil vom 31. Mai 2012 - 12 U 218/10 - in einer Parallelsache die Bank allein im Hinblick auf die in allen Verträgen vorformulierte "Beratungsbestätigung" verurteilt.
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