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   KG, 08.05.2014 - 12 U 22/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32863
KG, 08.05.2014 - 12 U 22/13 (https://dejure.org/2014,32863)
KG, Entscheidung vom 08.05.2014 - 12 U 22/13 (https://dejure.org/2014,32863)
KG, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 12 U 22/13 (https://dejure.org/2014,32863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    GmbH: Stimmverbot des Gesellschafters wegen Interessenkollision

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 47 Abs. 4
    Abstimmungsverbot eines GmbH-Gesellschafters für Angelegenheiten, bei denen dieser Gesellschafter zugleich eine dominante Stellung aufseiten des Vertragspartners der GmbH hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstimmungsrecht eines GmbH-Gesellschafters bei ihm gegenüber relevanten Beschluss

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Stimmrecht des an Vertragspartner unternehmerisch beteiligten Gesellschafters für Beschluss über Vornahme des Rechtsgeschäfts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 47 Abs. 4
    Stimmverbot eines an dem Vertragspartner maßgeblich beteiligten Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stimmverbot eines Gesellschafters bei ihn betreffender Beschlussfassung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer zweier Gesellschaften von Beschlussfassung über gemeinsames Rechtsgeschäft ausgeschlossen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschafter ist zugleich Gesellschafter des Mitgesellschafters, Gesellschaftsrechtliche Stimmverbote, Gesetzliche Stimmverbote, Mehrheitsbeschlüsse, Stimmverbote, Vertragliche Stimmverbote, Vornahme eines Rechtsgeschäfts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Stimmverbot eines Gesellschafters bei ihn betreffender Beschlussfassung

Besprechungen u.ä. (2)

  • grooterhorst.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Erweiternde Auslegung von § 47 Abs. 4 GmbHG bei Beteiligung des Geschäftsführers an prospektivem Vertragspartner

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Stimmverbot des GmbH-Gesellschafters bei Interessenkollision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 2505
  • NZG 2015, 198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.2012 - II ZR 230/09

    Gesellschafterbeschlüsse einer Immobilien-GbR mit Beteiligung einer

    Auszug aus KG, 08.05.2014 - 12 U 22/13
    Deshalb war § 47 Abs. 4 GmbHG entsprechend anzuwenden (OLG Celle, Urteil vom 24.03.1999 - 9 U 196/98 -, hier und nachfolgend zitiert nach juris; vgl. auch grds. BGH, Urteil vom 07.02.2012 - II ZR 230/09-, Rn 16, 32 bei juris).
  • OLG Celle, 24.03.1999 - 9 U 196/98
    Auszug aus KG, 08.05.2014 - 12 U 22/13
    Deshalb war § 47 Abs. 4 GmbHG entsprechend anzuwenden (OLG Celle, Urteil vom 24.03.1999 - 9 U 196/98 -, hier und nachfolgend zitiert nach juris; vgl. auch grds. BGH, Urteil vom 07.02.2012 - II ZR 230/09-, Rn 16, 32 bei juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 01.12.2014 - 1 HKO 7586/13

    Abgewiesene Klage im Streit um die Wirksamkeit von Beschlussfassungen der

    Deshalb ist eine weite Auslegung oder auch eine Analogie angemessen (vgl. Leitsatz zu KG Berlin, Urteil vom 08.05.2014, Az.: 12 U 22/13, zitiert nach juris).
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