Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.02.2015 - I-12 U 22/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4637
OLG Düsseldorf, 05.02.2015 - I-12 U 22/14 (https://dejure.org/2015,4637)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.2015 - I-12 U 22/14 (https://dejure.org/2015,4637)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - I-12 U 22/14 (https://dejure.org/2015,4637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zahlungsunfähigkeit bei verspäteter Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht zwingend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlungsunfähigkeit bei verspäteter Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht zwingend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO
    Kenntnis der Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners bei regelmäßig mit Verspätung geleisteten Zahlungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2015, 419
  • NZS 2015, 509
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 49/13

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Sozialversicherungsträgers von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2015 - 12 U 22/14
    Erkennt der Anfechtungsgegner die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, so ist er infolge der damit verbundenen Schlussfolgerung, dass Leistungen aus dessen Vermögen die Befriedigungsmöglichkeit anderer Gläubiger vereiteln oder zumindest erschweren und verzögern, über den Benachteiligungsvorsatz unterrichtet (BGH, Urt. v. 07.11.2013 - IX ZR 49/13 = NZI 2014, 23, 24 Tz. 9).

    Das Landgericht konnte, ohne Feststellungen zur Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin und ihrem Benachteiligungsvorsatz treffen zu müssen, davon ausgehen, dass die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerinnen einen etwaigen Benachteiligungsvorsatz mangels Wissens um die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin jedenfalls nicht erkannt hatten (BGH, Urt. v. 07.11.2013 - IX ZR 49/13 = NZI 2014, 23, 24 Tz. 10).

    In Fällen einer verspäteten Zahlung wird jedoch angenommen, dass erst eine mehrmonatige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Zahlungseinstellung umfassend glaubhaft macht (BGH, Urt. v. 07.11.2013, a.a.O. Tz. 13).

  • OLG Hamm, 19.08.2014 - 27 U 25/14

    Insolvenzanfechtung; Vorsatzanfechtung; Sozialversicherungsbeitrag;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2015 - 12 U 22/14
    Vielmehr muss der Kläger die positive Kenntnis der Beklagten von Umständen nachweisen, aus denen sich für sie ergab, dass die Schuldnerin einen wesentlichen Teil ihrer fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlen konnte (s. auch OLG Hamm, Urt. v. 19.08.2014 - I-27 U 25/14 = NZI 2014, 1015, 1016 f. Tz. 20, 22).
  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 28/12

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Zahlungsempfängers von der "drohenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2015 - 12 U 22/14
    Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung hat der Tatrichter gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (vgl. BGH, Urt. v. 10.01.2013 - IX ZR 28/12 = NZI 2013, 253, 255 f. Tz. 27).
  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2015 - 12 U 22/14
    Da der Anfechtungsgegner im Allgemeinen in die fälligen Gesamtverbindlichkeiten des Schuldners keinen Einblick hat, muss - soweit es um seine Kenntnis von der (zumindest drohenden) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners geht - darauf abgestellt werden, ob sich die schleppende oder ganz ausbleibende Tilgung seiner Forderung bei einer Gesamtbetrachtung der für den Anfechtungsgegner ersichtlichen Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der Art der Forderung, der Person des Schuldners und dem Zuschnitt seines Geschäftsbetriebs, als ausreichendes Indiz für eine (zumindest drohende) Zahlungsunfähigkeit darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 01.07.2010 - IX ZR 70/08 = BeckRS 2010, 19843).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2015 - 12 U 22/14
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr in dem vom Kläger selbst angeführten Urteil vom 27.05.2003 (IX ZR 169/02 = NJW 2003, 3347, 3349) entschieden, dass eine Leistung, die ein Schuldner dem Gläubiger auf eine fällige Forderung früher als drei Monate vor dem Eröffnungsantrag gewährt, sich nicht bereits deshalb als inkongruente Deckung darstellt, weil sie zur Vermeidung einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung erfolgt (ebenso: BGH, Urt. v. 17.07.2003 - IX ZR 272/03 = NZI 2003, 597, 598; Kummer/ Schäfer /Wagner, Insolvenzanfechtung, 2. Aufl. Rn. D 65).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2015 - 12 U 22/14
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr in dem vom Kläger selbst angeführten Urteil vom 27.05.2003 (IX ZR 169/02 = NJW 2003, 3347, 3349) entschieden, dass eine Leistung, die ein Schuldner dem Gläubiger auf eine fällige Forderung früher als drei Monate vor dem Eröffnungsantrag gewährt, sich nicht bereits deshalb als inkongruente Deckung darstellt, weil sie zur Vermeidung einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung erfolgt (ebenso: BGH, Urt. v. 17.07.2003 - IX ZR 272/03 = NZI 2003, 597, 598; Kummer/ Schäfer /Wagner, Insolvenzanfechtung, 2. Aufl. Rn. D 65).
  • BGH, 17.06.2010 - IX ZR 134/09

    Insolvenzanfechtung: Zur Inkongruenz führender Vollstreckungsdruck

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2015 - 12 U 22/14
    Die Verspätungen konnten ebenso gut als Zeichen eines vorübergehenden Liquiditätsengpasses verstanden werden (BGH, Urt. v. 17.06.2010 - IX ZR 134/09 = BeckRS 2010, 16355 Tz. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 22/14   

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https://dejure.org/2014,56274
OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 22/14 (https://dejure.org/2014,56274)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.2014 - 12 U 22/14 (https://dejure.org/2014,56274)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 2014 - 12 U 22/14 (https://dejure.org/2014,56274)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung zur Durchsetzung eines hinsichtlich des Kaufpreises nur teilweise beurkundeten Grundstückskaufvertrages

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 675
    Neuer Anwaltsfehler im Anwaltshaftungsprozess (mit Anmerkung von Dr. Marek Vrzal)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 280 Abs 1 BGB, §§ 280 ff BGB, § 675 Abs 1 BGB, § 529 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 531 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO
    Berufung im Rechtsanwaltshaftungsprozess: Begründetheit der Klage aus einem nicht gerügten Anwaltsfehler im Ausgangsverfahren

  • rechtsportal.de

    BGB § 611; BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung zur Durchsetzung eines hinsichtlich des Kaufpreises nur teilweise beurkundeten Grundstückskaufvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachverhaltsermittlung - und die Informationspflicht des Mandanten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neues unstreitiges Vorbringen im Berufungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1169
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 22/14
    Nicht beweisbedürftiges Vorbringen hat das Berufungsgericht gemäß § 529 Abs. 1 ZPO seiner Entscheidung ohne weiteres zugrunde zu legen, weil das Gericht nicht gezwungen sein darf, seine Entscheidung auf eine unzutreffende Tatsachengrundlage zu stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2008, Az.: GSZ 1/08 = NJW 2008, 3434 ff.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2005, Az.: IV ZR 89/05 = NJW 2006, 298 ff.; Oberheim , in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. Aufl. 2013, § 531 Rz. 14).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 22/14
    Soweit die Beklagte im Zusammenhang mit der Prozessvertretung in dem Verfahren der Käufer gegen den Erblasser pflichtwidrig i.S.d. § 280 Abs. 1 BGB gehandelt hat, weil sie weder im Rahmen der Klagerwiderung noch nach Durchführung der Beweisaufnahme im Vorprozess darauf hingewiesen hat, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im vorliegenden Fall kein auf die Erstattung der Verteidigungsanwaltskosten gerichteter Schadensersatzanspruch der Eheleute P... gegen den Erblasser bzw. gegen die Klägerin bestand und auch zu keinem Zeitpunkt im Vorprozess darauf hingewiesen hat, dass die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch von den dortigen Klägern, also den Eheleuten P..., nachzuweisen sind (vgl. hierzu z.B. BGH, Urteil vom 16. Januar 2009, Az.: V ZR 133/08 = NJW 2009, 1262 und BGH, Urteil vom 23. Januar 2008, Az.: VIII ZR 246/06 = NJW 2008, 1147), dürfte zwar ein Anspruch gegen die Beklagte in Betracht kommen, doch hat sich die Klägerin hierauf nicht berufen.
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 22/14
    Bei dieser Sachlage hat das Landgericht im Ergebnis zutreffend bereits eine Pflichtverletzung der Beklagten verneint, weil die insofern beweisbelastete Klägerin (vgl. hierzu BGH NJW 1994, 1472 und vgl. Rinkler , in: Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl. 2011, Rz. 129, 132) nicht nachweisen konnte, dass sich das der Beklagten erteilte Mandat nicht auch auf die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen auf Neubeurkundung und Rücktritt vom Kaufvertrag bezog.
  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 22/14
    Ferner ist unstreitig zwischen dem Erblasser und der Beklagten im September 2010 (GA 42) ein Anwaltsvertrag zustande gekommen, der rechtlich gemäß §§ 611, 675 Abs. 1 BGB als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (vgl. insofern BGH, Urteil vom 17. Oktober 1991, Az.: IX ZR 255/90 = NJW 1992, 307 ff.; Gehrlein , in: Anwalts- und Steuerberaterhaftung, 2. Aufl. 2012, Seite 1).
  • BGH, 19.10.2005 - IV ZR 89/05

    Erstmalige Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Klagefrist in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 22/14
    Nicht beweisbedürftiges Vorbringen hat das Berufungsgericht gemäß § 529 Abs. 1 ZPO seiner Entscheidung ohne weiteres zugrunde zu legen, weil das Gericht nicht gezwungen sein darf, seine Entscheidung auf eine unzutreffende Tatsachengrundlage zu stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2008, Az.: GSZ 1/08 = NJW 2008, 3434 ff.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2005, Az.: IV ZR 89/05 = NJW 2006, 298 ff.; Oberheim , in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. Aufl. 2013, § 531 Rz. 14).
  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 22/14
    Soweit die Beklagte im Zusammenhang mit der Prozessvertretung in dem Verfahren der Käufer gegen den Erblasser pflichtwidrig i.S.d. § 280 Abs. 1 BGB gehandelt hat, weil sie weder im Rahmen der Klagerwiderung noch nach Durchführung der Beweisaufnahme im Vorprozess darauf hingewiesen hat, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im vorliegenden Fall kein auf die Erstattung der Verteidigungsanwaltskosten gerichteter Schadensersatzanspruch der Eheleute P... gegen den Erblasser bzw. gegen die Klägerin bestand und auch zu keinem Zeitpunkt im Vorprozess darauf hingewiesen hat, dass die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch von den dortigen Klägern, also den Eheleuten P..., nachzuweisen sind (vgl. hierzu z.B. BGH, Urteil vom 16. Januar 2009, Az.: V ZR 133/08 = NJW 2009, 1262 und BGH, Urteil vom 23. Januar 2008, Az.: VIII ZR 246/06 = NJW 2008, 1147), dürfte zwar ein Anspruch gegen die Beklagte in Betracht kommen, doch hat sich die Klägerin hierauf nicht berufen.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.04.2014 - 12 U 22/14   

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https://dejure.org/2014,77038
OLG Naumburg, 14.04.2014 - 12 U 22/14 (https://dejure.org/2014,77038)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.04.2014 - 12 U 22/14 (https://dejure.org/2014,77038)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. April 2014 - 12 U 22/14 (https://dejure.org/2014,77038)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann steht das "Unvermögen" des Bauträgers zur Fertigstellung fest?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2014 - 12 U 22/14
    Dies gilt auch dann, wenn tatsächlich noch geleistete Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (z. B. BGH, MDR 2007, 488).

    Dafür sind die maßgeblichen, zum Stichtag verfügbaren und innerhalb von drei Wochen flüssig zu machenden Mittel in Beziehung zu setzen zu den am selben Stichtag fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten (z. B. BGH DB 2006, 2683).

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2014 - 12 U 22/14
    Die Zahlungseinstellung ist das nach außen hervortretende Verhalten des Schuldners, in dem sich für die beteiligten Verkehrskreise typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen (z. B. BGH, DB 2009, 2207).

    Denn davon kann nur ausgegangen werden, wenn nicht innerhalb von drei Wochen mehr als 90 v. H. der fälligen Gesamtverbindlichkeiten erfüllt werden können (z. B. BGH DB 2009, 2207).

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2014 - 12 U 22/14
    Eigene Erklärungen des Schuldners, eine fällige Verbindlichkeit nicht begleichen zu können, deuten auf eine Zahlungseinstellung hin, auch wenn sie mit einer Stundungsbitte versehen sind (z. B. BGH, ZIP 2003, 1799).
  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2014 - 12 U 22/14
    Es genügt, wenn die Zahlungseinstellung auf Grund der Nichtzahlung nur einer - nicht unwesentlichen Forderung - gegenüber einer einzigen Person erkennbar wird (z. B. BGH, NJW 1995, 2103).
  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83

    Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2014 - 12 U 22/14
    Nur dann kann der Erwerber die Übereignung des Grundstücks unter Anrechnung seiner für das Grundstück und das bis dahin erstellte Bauwerk geleisteten Zahlungen verlangen (z. B. BGH BGHZ 96, 275).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2014 - 12 U 22/14
    Zwar ist nicht nur im Wege der Ermittlung der Unterdeckung für einen bestimmten Zeitraum möglich, sondern kann auch mit Hilfe von Indiztatsachen festgestellt werden (z. B BGH ZIP 2006, 1457).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 7 U 130/08

    Insolvenzanfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung: Anforderungen an den Nachweis

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2014 - 12 U 22/14
    Letztere kann allenfalls eine Überschuldung ausweisen (z. B. OLG Brandenburg, Urteil vom 22. April 2009, 7 U 130/08; Kirchhof, in: Kreft, InsO, Rdn. 24 zu § 17 InsO).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.07.2014 - 12 U 22/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,55256
OLG Brandenburg, 31.07.2014 - 12 U 22/14 (https://dejure.org/2014,55256)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2014 - 12 U 22/14 (https://dejure.org/2014,55256)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 12 U 22/14 (https://dejure.org/2014,55256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Anforderungen an Fristbearbeitung bei parallel geführten Verfahren

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Anforderungen an Fristbearbeitung bei parallel geführten Verfahren

  • ibr-online

    Mehrere Verfahren derselben Parteien: Anwalt muss Fristenkalender sorgsam führen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2015, 811
  • AnwBl Online 2015, 486
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2011 - 1 A 1756/09

    Einhaltung der Frist zur Berufungsbegründung durch Einreichung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2014 - 12 U 22/14
    Da für das gerichtliche Verfahren allein das gerichtliche Aktenzeichen maßgeblich ist und die Angabe des kanzleiinternen Aktenzeichens der Prozessbevollmächtigten im Rubrum nicht zum notwendigen Urteilsinhalt gehört (vgl. § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), sondern lediglich als Service der Gerichte die Zuordnung von Schriftstücken in den Anwaltskanzleien erleichtern soll (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 24.06.2011, Az.: 1 A 1756/09, Tz. 67), begründen Fehler der Gerichte bei der Angabe dieses Kanzleiinternums keinen Vertrauensschutz.
  • BGH, 27.01.2011 - III ZB 55/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ermittlung der genauen Uhrzeit bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2014 - 12 U 22/14
    Grundsätzlich ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, durch entsprechende Organisation seines Büros und die notwendigen Einzelanweisungen das Möglichste zu tun, um Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen auszuschließen (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 27.01.2011, Az.: III ZB 55/10, Tz. 13 - m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2014 - 12 U 22/14
    Zwar folgt aus dem Gebot eines fairen Verfahrens unter anderem, dass das Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern keine Verfahrensnachteile ableiten darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.05.2004, Az.: 1 BvR 1892/03, Tz. 10 - m. w. Nachw.).
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