Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24925
OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08 (https://dejure.org/2009,24925)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2009 - 12 U 225/08 (https://dejure.org/2009,24925)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2009 - 12 U 225/08 (https://dejure.org/2009,24925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08
    Dabei obliegt es den Anlegern die Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht nachzuweisen, wobei der Berater die behauptete Fehlberatung substanziiert bestreiten und darlegen muss, wie im Einzelnen beraten bzw. aufgeklärt worden sein soll (BGH NJW 2006, S. 1429).

    Zwar kann eine Parteivernehmung oder die Anhörung der Partei nach § 141 ZPO unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit auch dann erforderlich sein, wenn lediglich der einen Partei für ein Vieraugengespräch ein Zeuge zur Verfügung steht (BGH NJW 2006, S. 1429; BGH NJW-RR 2006, S. 61; weitergehend BAG, Urteil vom 19.11.2008, Az. 10 HZR 671/07; BAG NJW 2007, S. 2427).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08
    Ein Beratungsvertrag ist dabei stillschweigend zwischen den Parteien dadurch zustande gekommen, dass die Kläger als Anlageinteressenten die Dienste und Erfahrung der Beklagten als Anlagenberater und -vermittler in Anspruch genommen und diese die gewünschten Tätigkeiten erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2008, Az. V ZR 50/07; Urteil vom 25.09.2007, Az. XI ZR 320/06; jeweils zitiert nach juris).

    Inhalt und Umfang der Beratungspflichten des Anlageberaters bzw. -vermittlers hängen von den Umständen des Einzelfalles ab, allerdings muss die Beratung anlage- und objektgerecht sein, wobei maßgeblich einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits allgemeine Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes sowie weitere spezielle Risiken sind, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGH, Urteil vom 25.09.2007, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2008, Az. I-16 U 275/06; zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08

    Anspruchsverjährung: Beginn der kenntnisabhängigen Regelverjährungsfrist in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08
    Erwirbt der Anleger eine für seine Zwecke ungeeignete oder nicht werthaltige Anteile, so tritt der Schaden bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein (so der Senat bereits im Rechtsstreit 12 U 140/08, Urteil vom 19.02.2009, zitiert nach juris; BGH WM 1991, 1303; 94 504).

    Ein solches Verhalten liegt etwa vor, wenn ein Anleger einen ihm erst nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung zu einem Immobilienfonds übergebenen Prospekt nicht zur Kenntnis nimmt, aus dem sich die Risiken der gewählten Geldanlage ohne weiteres entnehmen lassen (so der Senat bereits im Rechtsstreit 12 U 140/08, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2008, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06

    Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Anlageberatungsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08
    Inhalt und Umfang der Beratungspflichten des Anlageberaters bzw. -vermittlers hängen von den Umständen des Einzelfalles ab, allerdings muss die Beratung anlage- und objektgerecht sein, wobei maßgeblich einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits allgemeine Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes sowie weitere spezielle Risiken sind, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGH, Urteil vom 25.09.2007, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2008, Az. I-16 U 275/06; zitiert nach juris).

    Ein solches Verhalten liegt etwa vor, wenn ein Anleger einen ihm erst nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung zu einem Immobilienfonds übergebenen Prospekt nicht zur Kenntnis nimmt, aus dem sich die Risiken der gewählten Geldanlage ohne weiteres entnehmen lassen (so der Senat bereits im Rechtsstreit 12 U 140/08, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2008, a. a. O.).

  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08
    Es verbleibt vielmehr bei der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der über das Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde (vgl. hierzu BGH NJW 1999, S. 1702).
  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08
    Zwar kann eine Parteivernehmung oder die Anhörung der Partei nach § 141 ZPO unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit auch dann erforderlich sein, wenn lediglich der einen Partei für ein Vieraugengespräch ein Zeuge zur Verfügung steht (BGH NJW 2006, S. 1429; BGH NJW-RR 2006, S. 61; weitergehend BAG, Urteil vom 19.11.2008, Az. 10 HZR 671/07; BAG NJW 2007, S. 2427).
  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08
    Zwar kann eine Parteivernehmung oder die Anhörung der Partei nach § 141 ZPO unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit auch dann erforderlich sein, wenn lediglich der einen Partei für ein Vieraugengespräch ein Zeuge zur Verfügung steht (BGH NJW 2006, S. 1429; BGH NJW-RR 2006, S. 61; weitergehend BAG, Urteil vom 19.11.2008, Az. 10 HZR 671/07; BAG NJW 2007, S. 2427).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 4 U 98/07

    Vermittlung von Kapitalanlagen unter mit Provisionen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08
    Ein Vermögensschaden des Anlegers, der sich bei zutreffender Unterrichtung nicht an einem Anlagemodell beteiligt hätte, ist bereits dann anzunehmen, wenn die Anlage - aus welchen Gründen auch immer - den gezahlten Peis nicht wert ist (BGH NJW 2004, 1861) bzw. - bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung - wegen der mit ihr verbundenen Risiken für die Zwecke des Anlegers nicht uneingeschränkt brauchbar ist (BGH WM 1997, 2309; WM 2005, 929; OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2007, Az. 4 U 98/07, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08
    Ein Vermögensschaden des Anlegers, der sich bei zutreffender Unterrichtung nicht an einem Anlagemodell beteiligt hätte, ist bereits dann anzunehmen, wenn die Anlage - aus welchen Gründen auch immer - den gezahlten Peis nicht wert ist (BGH NJW 2004, 1861) bzw. - bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung - wegen der mit ihr verbundenen Risiken für die Zwecke des Anlegers nicht uneingeschränkt brauchbar ist (BGH WM 1997, 2309; WM 2005, 929; OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2007, Az. 4 U 98/07, zitiert nach juris).
  • BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07

    Anforderungen an die Beratung über die Rentabilität eines Immobilienerwerbs zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08
    Ein Beratungsvertrag ist dabei stillschweigend zwischen den Parteien dadurch zustande gekommen, dass die Kläger als Anlageinteressenten die Dienste und Erfahrung der Beklagten als Anlagenberater und -vermittler in Anspruch genommen und diese die gewünschten Tätigkeiten erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2008, Az. V ZR 50/07; Urteil vom 25.09.2007, Az. XI ZR 320/06; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 68/99

    Ausführung der Berufungsgründe in der Berufungsbegründung

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Eine Reihe von Oberlandesgerichten hält es für einen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechtfertigenden schweren Verstoß gegen die Gebote des eigenen Interesses des Anlageinteressenten, wenn er es im Zusammenhang mit einer bedeutsamen Investitionsentscheidung unterlässt, den ihm von einem Anlageberater oder einem Anlagevermittler zur Verfügung gestellten Anlageprospekt durchzulesen, und aus diesem Grunde nicht bemerkt, dass er falsch beraten oder ihm eine unrichtige Auskunft erteilt worden ist (so OLG Frankfurt am Main, OLGR 2008, 880, 881 f und Beschluss vom 20. September 2007 - 14 W 75/07 - juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 18. April 2008 - I-16 U 275/06 - juris Rn. 58 ff; OLG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 13 U 10/08 - juris Rn. 7 f; Brandenburgisches OLG, Urteile vom 19. Februar 2009 - 12 U 140/08 - juris Rn. 26 ff und vom 30. April 2009 - 12 U 225/08 - juris Rn. 24; OLG Celle, OLGR 2009, 121) Dabei wird teilweise grob fahrlässige Unkenntnis selbst für den Fall bejaht, dass der Prospekt erst bei oder sogar kurz nach der Zeichnung übergeben worden ist (OLG Köln aaO; Brandenburgisches OLG aaO), teilweise nur für den Fall, dass der Prospekt ausreichende Zeit vor dem abschließenden Beratungsgespräch vorgelegen hat (OLG Celle aaO).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10

    Anlageberatung und Prospekthaftung: Haftung wegen Verharmlosung durch den

    Selbst der Umstand, dass ein Prospekt Chancen und Risiken einer Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für einen Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (BGH, Urt. v. 12.07.2007, III ZR 83/06; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2009, I-9 U 91/09; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 30.04.2009, 12 U 225/08).

    Jedenfalls durfte der Beklagte Ziff. 1 die mit "Dynamic zz" verbundenen Gefahren eines Kapitalverlusts nicht abweichend von den schriftlichen Unterlagen darstellen, d.h. er durfte mit seinen Erklärungen kein Bild zeichnen, das die Bedeutung der schriftlichen Hinweise für die Entscheidungsbildung der Klägerin mindert und die von ihr unterzeichneten verschiedenen Risikohinweise in den Vertragsgrundlagen entwertet (BGH, Urt. v. 12.07.2007, III ZR 83/06; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2009, I-9 U 91/09; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 30.04.2009, 12 U 225/08).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2010 - 16 U 171/08

    Pflichten des Anlageberaters

    Ein solches Verhalten liegt etwa vor, wenn ein Anleger einen ihm erst nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung zu einem Immobilienfonds übergebenen Prospekt nicht zur Kenntnis nimmt, aus dem sich die Risiken der gewählten Geldanlage ohne weiteres entnehmen lassen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30.04.2009, AZ 12 U 225/08 mwN zitiert nach juris; Senatsurteil vom 18.04.2008, a. a. O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht