Weitere Entscheidung unten: KG, 09.02.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 233/02   

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https://dejure.org/2003,7296
OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 233/02 (https://dejure.org/2003,7296)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.03.2003 - 12 U 233/02 (https://dejure.org/2003,7296)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. März 2003 - 12 U 233/02 (https://dejure.org/2003,7296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlüssige Erklärung einer "ausdrücklichen" Genehmigung einer Abtretung; Offensichtlichkeit eines entsprechenden Willens des Versicherers zur Abtretung; Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung wegen eines Wildunfallschadens; Voraussetzungen einer wirksamen ...

  • Judicialis

    AKB § 3 Abs. 4; ; BGB § 242

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 02.09.1992 - 13 U 110/91

    Anforderungen an konkludente Genehmigung zur Abtretung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 233/02
    Eine solche konkludente Genehmigung ist zwar auch im Rahmen von § 3 Abs. 4 AKB grundsätzlich möglich, wenn ein entsprechender Wille des Versicherers hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (BGHZ VersR 1960, 800; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 1393; OLG Hamm VersR 1985, 582; Stiefel / Hoffmann, AKB, 17. Aufl., § 3 Rn. 84 ff.).

    Allein dem fehlenden Hinweis auf das Abtretungsverbot ist eine Genehmigung nicht zu entnehmen (OLG Karlsruhe VersR 1993, 1393; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. § 15 Rdn. 8).

    Es dient nicht allein dazu, eine Zeugenstellung des Versicherungsnehmers auszuschließen (OLG Karlsruhe VersR 1993, 1393; OLG Köln NVersZ 2000, 577).

  • OLG Hamm, 12.12.1984 - 20 U 181/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 233/02
    Eine solche konkludente Genehmigung ist zwar auch im Rahmen von § 3 Abs. 4 AKB grundsätzlich möglich, wenn ein entsprechender Wille des Versicherers hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (BGHZ VersR 1960, 800; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 1393; OLG Hamm VersR 1985, 582; Stiefel / Hoffmann, AKB, 17. Aufl., § 3 Rn. 84 ff.).

    Im Gegensatz zu den Entscheidungen BGH VersR 1960, 800 und OLG Hamm VersR 1985, 582 fehlt es hier an der Kundgabe einer Bereitschaft, mit der Klägerin als Zessionar der Versicherungsansprüche über den Schadensfall oder die Schadenshöhe zu verhandeln.

  • OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 115/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 233/02
    Es dient nicht allein dazu, eine Zeugenstellung des Versicherungsnehmers auszuschließen (OLG Karlsruhe VersR 1993, 1393; OLG Köln NVersZ 2000, 577).
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 137/96

    Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 233/02
    Solches wäre nur dann anzunehmen, wenn sie nicht von einem beachtlichen, im Zweckbereich der Bestimmung liegenden Interesse gedeckt wäre (BGH VersR 1983, 823; BGH r + s 1997, 325; Römer/Langheid, a.a.O., Rdn. 7).
  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 106/81

    Versicherungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 233/02
    Solches wäre nur dann anzunehmen, wenn sie nicht von einem beachtlichen, im Zweckbereich der Bestimmung liegenden Interesse gedeckt wäre (BGH VersR 1983, 823; BGH r + s 1997, 325; Römer/Langheid, a.a.O., Rdn. 7).
  • OLG Hamm, 24.08.1990 - 20 U 44/90

    Geltendmachung eines Leistungsanspruchs aus einer Privathaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 233/02
    Das Abtretungsverbot in AKB § 3 Abs. 4 dient dem Zweck, den Versicherer dagegen zu schützen, sich mit anderen Personen als seinem Versicherungsnehmer auseinandersetzen zu müssen (Senat Schaden-Praxis 1997, 437; OLG Hamm VersR 1991, 579).
  • OLG Hamm, 26.04.1989 - 20 U 252/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 233/02
    d) Unbeachtlich - weil mangels Abtretung nicht einschlägig - wäre das Abtretungsverbot allerdings, wenn die Klägerin als Versicherte eigene Ansprüche nach § 75 Abs. 2 VVG geltend machen würde (OLG Hamm VersR 1990, 82; Römer/Langheid,a.a.O. Rdn.9).
  • OLG Stuttgart, 10.11.2020 - 7 U 304/20

    Deckungsklage gegen die Kfz-Kaskoversicherung: Aktivlegitimation aufgrund

    Die Beklagte durfte dabei auch davon ausgehen, dass die anwaltlich vertretene Klägerin eigenständig eine Prüfung der Aktivlegitimation im Lichte des Abtretungsverbots vornehmen werde, zumal sie selbst keinerlei Äußerungen abgegeben hatte, die hinreichenden Anlass zu der irrigen Annahme geben konnte, dem Abtretungsverbot komme hier keine Bedeutung zu (vgl. dazu nur OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2003 - 12 U 233/02, r+s 2003, 408).
  • LG Mühlhausen, 02.02.2010 - 3 O 373/07

    Anspruchsberechtigung gegenüber der Vollkaskoversicherung bei Eintritt des

    Dieses ist auch wirksam und nicht rechtsmissbräuchlich (vgl. OLG Karlsruhe vom 20.03.2003, Az.: 12 U 233/02).
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Rechtsprechung
   KG, 09.02.2004 - 12 U 233/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9714
KG, 09.02.2004 - 12 U 233/02 (https://dejure.org/2004,9714)
KG, Entscheidung vom 09.02.2004 - 12 U 233/02 (https://dejure.org/2004,9714)
KG, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 12 U 233/02 (https://dejure.org/2004,9714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von Betriebsgefahr i.S. des § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu überwiegendem Verschulden eines anderen Unfallbeteiligten; Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung bei einem Verkehrsunfall im Bereich einer Einmündung oder Kreuzung ...

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtpflichtverletzung; Anforderungen an die Verzicht des Vorfahrtberechtigten auf das Vorfahrtrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 576
  • VersR 2005, 136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08

    Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem

    Auf einen Vorfahrtsverzicht durfte er nicht hoffen; an einen solchen sind hohe Anforderungen zu stellen, insbesondere fehlte es an jeder Verständigung zwischen den beteiligten Fahrern (vgl. KG Berlin, Urt. v. 09.02.2004, 12 U 233/02, Abs. 4, zuletzt auch LG Karlsruhe, Urt. v. 18.04.2008, 3 O 335/07, Abs. 40 mwN.).
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